Die Gattenmörderin Katharina Beyer (Hanau, 1836)

Die Witwe Katharina Beyer, geborene Erbe, von Hellstein, Amt Wächtersbach, evangelischer Konfession und zur Tatzeit etwa 45 Jahre alt, wurde am 5. April in Hanau wegen Gattenmordes mit dem Schwert hingerichtet. Sie lebte mit ihrem Mann, dem Bauer Johannes Beyer, seit vielen Jahren in Unfrieden. Hauptsächlich wurde dieser durch die Trinksucht des Mannes, die Habsucht und Bösartigkeit der Frau und die Zerrüttung ihrer Vermögensverhältnisse genährt und führte in den letzten Tagen der Ehe nicht selten zu gegenseitigen tätlichen Mißhandlungen.

Unter diesen Umständen machte die Ehefrau Beyer zunächst dem Ortsbürger Nikolaus Oestreich, mit dem sie im freundschaftlichen Verkehr stand, den Antrag, ihren Mann aus dem Weg zu räumen, was Oestreich jedoch ablehnte. Unterdessen führte den Zimmergesellen Ernst Schauberger, einen bis dahin stillen, friedfertigen und arbeitsamen Menschen, sein böses Geschick aus seiner Heimat in Hitzkirchen nach Hellstein, wo er bald mit der achtzehnjährigen Tochter der Beyerschen Eheleute, Anna Maria, vertraut wurde.

Während der Vater diesen Umgang mißbilligte, leistete die Mutter ihm allen möglichen Vorschub. Besonders nachdem Anna Maria Beyer schwanger wurde, gewährte sie den beiden jungen Leuten, die sie bereits in das Komplott gezogen hatte, die Aussicht, daß ihnen nach dem Tod ihres Mannes die Hälfte des in Folge von Brandzerstörung neu zu erbauenden Hauses abgetreten werden soll. Auch unterließ sie nicht, ihre Tochter mit der Furcht zu erfüllen, daß ihr Mann dereinst ihrem Kind ein Leid antun würde.

Es wurde also unter den Dreien verabredet, daß die Tochter den Vater auf dem in der Umgebung getriebenen Handel mit Sand begleiten, bis zur Nacht zurückhalten und ihn dann auf einem Nebenweg an den im dichten Wald gelegenen Neuhäuser Weiher führen solle. Hier sollte Schauberger ihm auflauern, ihn in den Weiher stürzen und ersäufen. Nicht weniger als sieben Versuche wurden vorbereitet, den Unglücklichen auf diese Weise, ja sogar in dem mitten durch das Dorf Hellstein fließenden Bach zu ertränken. Siebenmal erwachte jedoch das Gewissen in Schauberger und zog seine Hand vor der Tat vom blutigen Frevel ab.

Jetzt war die Ehefrau des Beyer darauf bedacht, ihrer fast willenlosen und geistig beschränkten Tochter und dem unentschlossenen Schauberger in der Person des Oestreich eine Stütze zu verleihen. Oestreich, obwohl Ehegatte und Familienvater, wurde dieses Mal durch die Überredungsgabe der Beyer und allerhand Versprechungen für das mörderische Vorhaben gewonnen. Er schilderte nun seinerseits dem Schauberger die Vorteile der Tat und die Leichtigkeit der Unternehmung, versprach auch tätige Hilfeleistung.

Demgemäß wurde Johannes Beyer am festgesetzten Tag, dem 15. April 1836, im Wirtshaus zu Birstein von seiner Tochter und Oestreich beim Branntwein bis zum Einbruch der Nacht zurückgehalten und alsdann von Oestreich, nachdem ihm die Tochter das Pferd abgenommen und vorausgeritten war, zum Weiher geleitet. Hier wurde er von dem auflauernden Schauberger überfallen und gewaltsam in das mannstiefe Wasser gestürzt. Später, als er unter lautem Flehen um Schonung einen Versuch machte, sich zu retten, durch Fußtritte an Kopf und Brust zurückgeschleudert und auf diese Art und Weise ums Leben gebracht.

Seine Tochter ließ das Pferd im Wald umherirren, nachdem sie in der Nähe das Angstgeschrei ihres Vaters gehört hatte. Am andere Tag erschien Beyers Ehefrau vor dem Amt und erklärte, daß ihr dem Trunk ergebener Mann in der Nacht ausgeblieben war, sein Pferd im Wald und sein Hut im Weiher gefunden worden und sie mit einem Unglücksfall rechne.

Aber eine solche Tat sollte dem Arm der Gerechtigkeit nicht entzogen bleiben!

Schon hat der höhere Richter (Gott) die verirrte Anna Maria Beyer, nachdem sie in hiesigem Landkrankenhaus ein gesundes Kind weiblichen Geschlechts geboren (welches sich jetzt in Hellstein befindet), vor ergangenem Urteilsspruch aus diesem Leben abberufen. Ernst Schauberger hat, nachdem er bereits in erster Instanz zum Tode verurteil worden war, sich selbst entleibt. Sein Leichnam wurde, dem Gesetz gemäß, den Leuten des Nachrichters übergeben und am Hochgericht eingescharrt. Nikolaus Oestreich verbüßt bereits seine achtjährige Eisenstrafe. Die Inquisitin Beyer wurde in beiden Instanzen zum Tode mittelst Hinrichtung durch das Schwert verurteilt. Zwar hat sie sich noch an die Gnade des Landesherren gewandt, jedoch konnten Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent in ihrer höchsten Weisheit und Gerechtigkeitsliebe sich nicht bewogen finden, Gnade vor Recht ergehen zu lassen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.