Claus Antonius, Bürger zu Buttstädt in Thüringen – ein mittelalterlicher Rechtsfall

Der folgende Fall aus einer alten Chronik dient dazu, sich einen Begriff vom Zustand der damaligen Strafjustiz in Deutschland zu machen. Am 12. März 1470, am ersten Montag in der Fastenwoche, stach der Bürger Claus Antonius in Buttstädt einen anderen Bürger namens Heinz Kirchner, als dieser im Ratskeller auf dem Tisch eingeschlafen war, und wo sie beide vorher bei der Zeche saßen, mit einem Brotmesser durch den Hals, so daß Kirchner von Stund an ohne Ach und Wehe niederfiel und des Todes blieb. Der Täter wurde sofort in Verwahrung genommen und es wurde ihm noch am selben Abend, nachdem der Rat zu Buttstädt drei Halsgerichte aufeinander über ihn gehalten hatte, bei Strohwischen (Fackelschein) durch den Schwertmagen (männlicher Verwandter väterlicherseits) des Getöteten das Haupt abgeschlagen. Als nun Herzog Wilhelm der Tapfere von Sachsen (1425-1482) als damaliger Landesfürst von dieser allzuschnellen Exekution erfuhr, beorderte er den Rat zu Buttstädt nach Roßla, wo sich der Herzog aufhielt, und ließ ihn darüber vernehmen. Die Buttstädter beriefen sich auf den von Landgraf Friedrich erteilten Begnadigungsbrief, der zugestandene Rechte umfaßte, worauf der Herzog zu den Abgeordneten des Rates sagte: »Ihr Herren von Buttstädt zieht hin mit eurem Bericht, Gott behüte mich vor eurem Gericht.«

Leseprobe aus: Mörder / Räuber / Menschenfresser

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