Gerd Frank: Heinrich Pommerenke (1937-2008) – ein deutscher Serienmörder

Heinrich Max Pommerenke (* 6. Juli 1937, + 27. Dezember 2008) war ein deutscher Serienmörder. Seit 1959 inhaftiert, war er bei seinem Tod der am längsten einsitzende Häftling in der BRD. P. stammte aus dem mecklenburgischen Ort Bentwisch bei Rostock, wo der Vater im Hafen gearbeitet hatte. Nachdem dieser im Krieg gefallen und die Mutter 1949 ihre beiden kleinen Kinder verlassen hatte, wuchs P. bei seinen Großeltern in Mecklenburg auf, wo er eine Vergewaltigung beging. Er wurde Maler und floh nach einer zweiten Vergewaltigung 1953 aus der DDR nach West-Berlin. Dort von der Polizei aufgegriffen, wurde er zu seiner Mutter in die Schweiz geschickt, wo er zum dritten Mal ein Mädchen vergewaltigte und des Landes verwiesen wurde. In der Folgezeit verübte er verschiedene Raubüberfälle und Sittlichkeitsverbrechen im süddeutschen Raum sowie dem österreichischen Bregenz.

1959 begann eine grausame Mordserie in der Gegend des Schwarzwaldes. Die Taten ereigneten sich in Zügen, an Bahnhöfen und Bahndämmen, allerdings ohne einheitliches Muster. Erst nach seiner Verhaftung konnten die Morde vollständig P. zugeordnet werden.

Der Besuch des Films „Die zehn Gebote“ habe ihn veranlaßt, Frauen zu töten, denn er habe erkannt, daß sie die Ursache allen menschlichen Übels seien und er die Mission habe, sie dafür zu bestrafen. Noch am gleichen Abend beging P. in einem Park in der Nähe des Kinos seinen ersten Mord. Die Leiche des Opfers, der vergewaltigten und durch Aufschlitzen der Kehle ermordeten 49jährigen Hilde Konter, wurde am 26. Februar 1959 bei der Autobahnanschlußstelle Karlsruhe-Durlach gefunden. Im März 1959 mißbrauchte P. in einer Holzhütte am Rand von Hornberg die 18jährige Karin Wädle, erschlug sie mit einem Stein und warf die Leiche über eine Flußböschung am nahegelegenen Bahndamm; die Leiche wurde am 25. März am Ufer der Gutach entdeckt. Am 31. Mai 1959 ermordete er in einem Urlaubersonderzug, der von Heidelberg nach Finale Ligure in Italien fahren sollte, die 21jährige Dagmar Klimek durch einen Messerstich in die Brust. Ihre Leiche schleuderte er auf der Rheintalbahn Richtung Basel kurz hinter Freiburg im Breisgau aus dem fahrenden Zug; anschließend betätigte er die Notbremse, stieg aus, ging zur Leiche seines Opfers zurück und verging sich an ihr. Das Mädchen wurde erst fünf Tage später am Bahndamm bei Ebringen gefunden.

Zwischen Mai und Juni 1959 beging P. darüber hinaus mindestens fünf Mordversuche an Mädchen und Frauen, die mißlangen, weil sich die geschädigten Frauen selbst befreien konnten oder weil ihnen jemand zu Hilfe kam. Am 9. Juni 1959 vergewaltigte P. in der Nähe von Baden-Baden die 16jährige Rita Walterspacher, erwürgte sie und legte ihre Leiche in einem Waldstück ab, wo sie am folgenden Tag entdeckt wurde. Auch in diesem Fall fanden die Ermittler zunächst keinerlei verwertbare Spuren.

Am 10. Juni 1959 erbeutete P. bei einem Einbruch in ein Waffengeschäft in Baden-Baden u. a. ein Kleinkalibergewehr und eine Luftdruckpistole. Dann holte er bei einem Schneider in Hornberg einen dort unter eigenem Namen bestellten Anzug ab und ließ neben abgetragenen Kleidungsstücken ein Paket zurück, worin sich das erbeutete Kleinkalibergewehr befand, das er „in den nächsten Tagen“ abholen wollte.

Eine am Tatort im Bahnhof Karlsruhe-Durlach gesicherte Schuhabdruckspur, die exakt der am 9. Juni gesicherten Spur entsprach und die Beschreibung der Pistole erbrachten für die Polizei den ersten Beweis für einen Zusammenhang zwischen dem Einbruch und der Mordserie. Am 19. Juni meldete der Schneider aus Hornberg den Fund des Kleinkalibergewehrs und lieferte den Ermittlern außerdem die persönlichen Daten des Gesuchten. P. wurde noch am gleichen Tag in Hornberg erkannt und auf dem Bahnhofsvorplatz festgenommen.

P. gestand 65 Straftaten: vier Morde, sieben Mordversuche, zwei vollendete und 25 versuchte Vergewaltigungen, sechs Raubüberfälle, zehn Einbrüche und sechs einfache Diebstähle. Der Prozeß begann am 3. Oktober 1960 vor dem Landgericht Freiburg, in dessen Verlauf der Angeklagte für „voll schuldfähig“ eingestuft wurde. Am 22. Oktober wurde P. zu sechsmal lebenslangem Zuchthaus und weiteren 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Bruchsal verbracht; eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde immer wieder mit der Begründung verwehrt, daß von ihm weiterhin ein erhebliches Sicherheitsrisiko ausgehen würde.

Ende 2006 wurde P. in das Gefängnis auf der Festung Hohenasperg verlegt, wo sich auch das Zentralkrankenhaus des baden-württembergischen Strafvollzugs befindet, um sich einer Sopzialtherapie zu unterziehen. Wegen Abbruchs der Therapie nach einem knappen Jahr, verbrachte man P. in die JVA Heilbronn.

Als P. im Dezember 2008 an Leukämie erkrankte, verlegte man ihn erneut nach Hohenasperg, wo er am 27. Dezember 2008 als 71jähriger verstarb. Seine Leiche wurde eingeäschert, die Asche auf See verstreut.

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