Scharfrichterhaus von Angermünde

Das Scharfrichterhaus auf dem Scharfrichterberg in der Scharfrichtergasse.
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KIRCHSCHLAGERS KRIMINAL-KABINETT – als Ausstellung

Insgesamt sind es bislang 12 Rollups. Leider konnte ich die Originale nur in Hohenleuben, Staßfurt und Gera ausstellen, aber vielleicht ergibt sich ja noch die eine oder andere Möglichkeit.
Märtyrer
Totentanz oder Saltatio mortis
Der größte Kupferstich meiner Sammlung, und wahrscheinlich auch nur noch der Einzige seiner Art.
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Inschriften u. Einritzungen in Gefängiszelle der Meißner Albrechtsburg

Die Albrechtsburg in Meißen ist immer wieder ein Besuch wert. Für den Rechtshistoriker besonders interesseant sind die Inschriften u. Einritzungen in einer der historischen Gefängniszellen. Siehe Bild unten; die großen Texte stammen aus dem Jahr 1643.

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Veranstaltungen Verlag Kirchschlager

20. April Stadtbibliothek Saalfeld Lesung mit Kriminalrat a. D. Hans Thiers zu „Mordfällen im Bezirk Gera I-III“ u. a. Präsentation des 3. Bandes

27.-30. April Verlag Kirchschlager auf der Leipziger Buchmesse, Stand-Nr. D 102, Halle 4. Mit dabei meine Autoren Hans Thiers (Fr u. Sa.) u. Frank Esche (Sa.).

7. Mai, Sonntag, Suhl „Kriminalisten im Gespräch – Blutspur durch Thüringen“ mit KHK a. D. Wolfgang Tanner u. EKHK Lutz Harder in Suhl – Moderation: M. Kirchschlager – Veranstalter: Provinzschrei e. V., ab 16 Uhr, Ort: Sauer- Villa, 98527 Suhl, Ecke Dr. Theodor-Neubauer-Straße – Bahnhofstraße

Donnerstag, 25. Mai. – „Kriminalisten im Kreuzverhör“ (mit KR a. D. Hans Thiers, EKHK Lutz Harder u. Michael Kirchschlager), Kulturscheune – Beginn 20 Uhr (Einlass ab 19 Uhr)

9. bis 11. Juni Literaturfest in Meißen, Freitag, 9. Juni abends „Das sächsische Obscurum“, Samstag, 10. Juni, abends Lesung „Das sächsische Obscurum“ mit Michael Kirchschlager, Ort Vereinshaus Mit Zahnrad & Zylinder e.V., Burgstraße 27

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Kriminalstatistik 2022 Bundesrepublik Deutschland

Überblick 2022 (Auswahl, kann leicht komplett abgerufen werden)
3.1 Straftaten
Straftaten insgesamt
2022 wurden bundesweit insgesamt 5.628.584 Fälle registriert. Im Vergleich zum Jahr
2021 bedeutet das einen Anstieg von 11,5 Prozent. Nach einem Rückgang der Fallzahlen fünf Jahre in
Folge ist im Berichtsjahr 2022 erstmals wieder ein Anstieg zu verzeichnen.
Im Vergleich zum letzten Jahr ohne Corona-bedingte Einschränkungen (2019, 5.436.401 Fälle) ist die
Fallzahl 2022 um 3,5 Prozent höher. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 3.226.935 Fälle aufgeklärt. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von 57,3 Prozent (2021: 58,7 Prozent). Gegenüber dem bisherigen Höchststand im Jahr 2021 (58,7 Prozent) ist die Aufklärungsquote 2022 um 1,4 Prozentpunkte auf 57,3 Prozent gesunken.
Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße
Betrachtet man die „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“, so liegt der Anstieg bei
10,2 Prozent. Für das Jahr 2022 wurden bundesweit insgesamt 5.402.755 Fälle registriert, im Vorjahr lag
die Zahl bei 4.901.007. Im Vergleich zu 2019 (5.270.782 Fälle) kam es zu einem Anstieg dieser Straftaten
von 2,5 Prozent.
Wesentliche Straftaten/-gruppen
Nachdem die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen der Jahre 2020 und 2021 mit
ihren vielfältigen Einflüssen auf die Kriminalitätsentwicklung im Laufe des Jahres 2022 weggefallen sind
oder zumindest reduziert wurden, sind in vielen Deliktsbereichen deutliche Anstiege zu verzeichnen. Zu
beachten ist, dass nicht alle Entwicklungen einen Zusammenhang mit den veränderten Tatgelegenhei-
ten im Kontext der Corona-Pandemie bzw. dem Wegfall der Beschränkungen haben.
Nachfolgend werden ausgewählte Straftaten/-gruppen dargestellt, bei denen der Anstieg bei 20 Pro-
zent oder der Rückgang mehr als 5,0 Prozent beträgt.
Anstiege 2022 im Vergleich zu 2021 (mindestens +20,0 Prozent) waren u.a. zu verzeichnen bei:
 Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU
(ausländerrechtliche Verstöße) (+ 53,8 Prozent, +78.976 Fälle)
 Wirtschaftskriminalität (+42,6 Prozent, +21.854 Fälle)
 Bedrohung (+28,1 Prozent, +36.383 Fälle)
 Raubdelikten (+26,8 Prozent, +8.070 Fälle)
 Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel
(+22,5 Prozent, +14.529 Fälle)
 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl.
mit Todesfolge (+20,1 Prozent, +1.993 Fälle)
 Diebstahl insgesamt (+20,0 Prozent, +297.217 Fälle)
Rückgänge 2022 im Vergleich zu 2021 (mindestens -5,0 Prozent) waren u.a. zu verzeichnen bei:
 Erschleichen von Leistungen (-19,8 Prozent, -33.082 Fälle)
 Cybercrime (-6,5 Prozent, -9.498 Fälle)
darunter:
 Datenveränderung, Computersabotage (-31,7 Prozent, -1.602 Fälle)
 Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. Vorbereitungshandlungen und Datenhehlerei
(-11,5 Prozent, -1.712 Fälle)
 Computerbetrug (-5,2 Prozent, -5.837 Fälle)
 Nötigung (-6,1 Prozent, -4.035 Fälle)
 Rauschgiftdelikten (-5,6 Prozent, -20.371 Fälle)

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Massenmord in Springölmühle in Vogelsberg 1877

In der Nacht vom 25. zum 26. August 1877 wurde die Springölmühle in Vogelsberg (heute Lkr. Sömmerda, Thüringen) Schauplatz eines blutigen Massenmordes. Ein Vater und sein Sohn ermordeten vier Menschen. Ein mutiges kleines Mädchen konnte fliehen und ihren Bruder retten, der noch in der Wiege lag. Beide sollten, so die Mörder, lebendig verbrennen. Doch die Ermittlungen führten bald zu einem Ergebnis. Einer der Täter starb nach seiner verhaftung, der zweite Täter wurde seiner gerechten Strafe zugeführt: er wurde mit dem Fallschwert enthauptet.

Blick auf das Gewölbe, den letzten baulichen Rest der Mühle (des Tatortes) heute. Vorn die beiden Mahnkreuze für die Ermordeten. Foto: Michael Kirchschlager, Januar 2023

Der Fall wird ausführlich geschildert und bebildert im Band „Thüringer Mörder auf dem Schafott“ von Wolfgang Krüger. Das Buch erscheint im Verlag Kirchschlager im April bzw. Mai 2023.
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Vom Scharfrichter aus Möckmühl, der selbst enthauptet wurde

1770 ereignete sich in der kleinen Stadt Möckmühl (Lkr. Heilbronn, BW) ein Eifersuchtsdrama – eine klassische Beziehungsstraftat. Aus unbegründeter Eifersucht, so kann man lesen, tötete der Scharfrichter seine Frau mit einem Pistolenschuß. Daraufhin wurde er selbst vom Scharfrichter aus Schwäbisch Hall auf der Richtstätte mit dem Schwert enthauptet (das sog. Meisterhaus steht in der heutigen Linsengasse). Möckmühl hat einige Sehenswürdigkeiten zu bieten. Neben Resten einer imposanten Stadtmauer auch einen Hexenturm, in dessen Fachwerkstock sich 1838-1880 ein Bürgerarrest befand. Ob hier 1655 eine als Hexe angeklagte Frau einsaß, ist nicht sicher zu sagen, wohl aber möglich, denn 1981 wurde das 5 m tiefe Verlies freigelegt. Neben dem Hexenturm ist ein steinernes Relief eingelassen: Auf einer Weltkugel steht eine nackte Frau mit Hals- und Armkette. Möglicherweise Frau Welt. Als Sinnbild für die Vergänglichkeit der Welt und der Menschheit hält sie einen Totenkopf u. ein Stundenglas in den Händen.

Hexenturm von Möckmühl
Frau Welt ist gnadenlos … Relief v. 1581.
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Wolfgang Krüger: Kurze Geschichte der Guillotine

Als Guillotine wird die Köpfmaschine bezeichnet, die in seiner späteren Form im Zuge der Französischen Revolution entwickelt wurde, eine gewisse makabre Berühmtheit erlangte und später in einigen deutschen Staaten als Fallschwert- oder Fallbeilmaschine bekannt wurde. Allerdings war sie nur eine Weiterentwicklung früherer Enthauptungsapparate, die bereits seit dem Mittelalter eine Zeitlang in einigen anderen europäischen Ländern existierten.

Seit der Antike wurden zur Enthauptung verurteilte Delinquenten mit einer handgeführten Waffe bzw. einem handgeführten Werkzeug zu Tode gebracht, sei es mit einem Schwert, einem Beil, einem Messer oder einem Krummdolch (letztere noch im 19. Jahrhundert im Osmanischen Reich, und dort besonders in den nordafrikanischen Provinzen). Noch heutzutage sterben zum Tode Verurteilte im Königreich Saudi-Arabien den öffentlichen Tod durch das Schwert. Doch schon im Mittelalter machte man sich in Europa Gedanken, wie eine mechanische Enthauptung bewerkstelligt werden könne, und entwickelte dementsprechend Köpfgeräte.

Kupferstiche aus: Das gestochene Grauen – KIRCHSCHLAGERS KRIMINAL-KABINETT www.verlag-kirchschlager.de

In Italien soll im Mittelalter ein als „Mannaia“ genanntes mechanisches Köpfgerät benutzt worden sein. In Schottland dagegen, wo Todesurteile überwiegend am Galgen vollstreckt wurden, kam im 16. und 17. Jahrhundert ein als „Scottish Maiden“ (also „Schottische Jungfrau“) in die Geschichte eingegangenes Instrument zum Einsatz, allerdings nur gegen prominente adelige Verurteilte. Diese Maschine war aus Eichenholz gefertigt und bestand aus drei Armen, wobei ein Auslegerarm die zwei senkrecht stehenden Balken stützte. Das Gerät hatte eine Höhe von etwa drei Metern. Die Klinge bestand aus Eisen mit einem Stahlmantel und war zirka dreiunddreißig Zentimeter lang und sechsundzwanzig Zentimeter hoch. Am oberen Ende der Klinge wurden Gewichte von etwa vierunddreißig Kilogramm befestigt, die die waagerechte Klinge in den ins Holz geschnittenen, mit Kupfer ausgekleideten Führungsschienen nach unten durch den Hals drückten. Das Messer schlug in der unteren Endlage auf einen mit Blei ausgegossenen Holzblock.

Eine sehr ähnliche Konstruktion war auch der „Halifax Gibbet“, also der „Galgen von Halifax“, der seit dem Mittelalter Verurteilte in der Stadt Halifax, in der nordenglischen Grafschaft Yorkshire gelegen, durch Enthauptung ins Jenseits beförderte, während in allen anderen englischen Grafschaften der Galgen vorgeschrieben war, mit Ausnahme von adeligen Verurteilten, die den Tod durch das Handbeil starben.

Auch in Deutschland, besser gesagt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mit seinen rund dreihundert Staaten, wo das Schwert als klassisches Enthauptungswerkzeug galt, soll es ein ähnliches Enthauptungswerkzeug gegeben haben, die „Diele“. Sie soll aus zwei Ständern bestanden haben, die mit einer Leiste verbunden waren. Auf dieser Leiste mußte die verurteilte Person den Kopf auflegen. Zwischen den Ständern lief in Schienen eine andere mit Blei beschwerte Leiste hinab, an der das Eisen angebracht war. Diese Leiste wurde dem Delinquenten auf den Nacken gelegt und mit schweren Hammerschlägen durch den Hals getrieben. Der Autor dieses Beitrages bezweifelt sehr, ob diese deutsche Methode regelmäßig zur Anwendung kam. In den deutschen Territorien wurde zu Enthauptungen so gut wie in allen Fällen das Schwert benutzt. Die gleichfalls gern kolportierte Version der Hinrichtung mit einem Handbeil gehört jedenfalls in den Bereich der Sagen.

Ihre heute bekannte, anfangs etwas klobige, im Laufe des 19. Jahrhunderts elegantere Form erhielt die mechanische Köpfmaschine während der Französischen Revolution. Die seit dem Mittelalter im französischen Königreich praktizierten unterschiedlichen Hinrichtungsmethoden wie der Galgen, die eiserne Keule zum Zerschlagen der Knochen, der Scheiterhaufen und die Enthauptung mit dem Schwert (nur bei Adeligen angewandt) sollten zu einem einzigen Instrument zusammengeführt werden, so wie es der Arzt, Freimaurer und Politiker Joseph-Ignace Guillotin forderte. Ihm war an einer humanen Hinrichtungsmethode gelegen, die den Tod sehr rasch herbeiführte. Als Vorbild diente das Fallbeil von Halifax. Der königliche Leibarzt Louis und König Ludwig XVI. selbst (er sollte im folgenden Jahr das prominenteste Opfer der neuen Köpfmaschine werden) befürworteten die eingereichten Entwürfe. Der aus Straßburg stammende Klavierbauer Tobias Schmidt entwickelte einen Prototyp, der bei Guillotin und dem Pariser Scharfrichter Sanson auf großes Interesse stieß.

Am 20. März 1792 wurde ein Gesetz erlassen, das zukünftige Hinrichtungen mit dieser mechanischen Köpfmaschine vorschrieb. Schmidt erhielt nun den Auftrag, ein derartiges Fallbeilgerät zu bauen. Es bestand aus zwei oben mit einem Querholz verbundenen hölzernen Säulen, die mit eisernen Schienen versehen waren. Die verurteilte Person wurde auf ein waagerechtes Brett gebunden, der Kopf in einem hölzernen Kragen, der sogenannten „Lunette“, fixiert. Ein mit einer Kurbel ausgelöstes Seil dirigierte ein schräges Messer in den Schienen hinab auf den Hals der verurteilten Person und trennte rasch und sicher den Kopf ab.

Der Straßenräuber Nicolas-Jacques Pelletier weihte am 25. April 1792 in Paris mit seinem Kopf die zum Verdruß des Arztes Guillotin später „Guillotine“ genannte Maschine ein. Sie sollte schon bald zum Schreckenssymbol der Revolution werden: Tausende von „Revolutionsfeinden“, meist Adlige, und anderen politischen Gegnern verloren vor einer riesigen gaffenden Menschenmenge unter ihr den Kopf. Auch in anderen Departements der neuen Republik wurde die Guillotine eingeführt und tötete zahlreiche Regimegegner.

Die Guillotine, Ansichtskarte aus der Zeit um 1900, Sammlung Verlag Kirchschlager, Arnstadt

Die Guillotine entwickelte sich rasch zum festen Bestandteil der französischen Strafjustiz, und von ihr wurde im 19. Jahrhundert reichlich Gebrauch gemacht. Bis zum Jahr 1939 fanden die Hinrichtungen in Frankreich in aller Öffentlichkeit statt. Der letzte, der vor einer gaffenden Menschenmenge seinen Kopf in die „Lunette“ legte, war am 17. Juni 1939 vor dem Gefängnis in Versailles der aus Deutschland stammende Serienmörder Eugen Weidmann.1

Im Zuge der Kriegszüge der Franzosen, die sie in den 1790er Jahren bis an den Rhein führten, wurde sie schon bald auch in den besetzten linksrheinischen Territorien Deutschlands, 1810 in den in das französische Kaiserreich eingegliederten Gebieten Nordwestdeutschlands und in den Niederlanden, aber auch im von den Franzosen besetzten päpstlichen Kirchenstaat eingeführt. Im 1830 gegründeten Königreich Belgien wurde die Guillotine ab 1835 ebenfalls für die Hinrichtung von zum Tode Verurteilten verwendet. Zwei Kantone der Schweiz, Genf und Zürich, übernahmen gleichfalls diesen Enthauptungsapparat. Als einige Kantone in den 1880ern die 1874 in der Eidgenossenschaft abgeschaffte Todesstrafe wiedereinführten, wurde die Guillotine zur alleinigen Hinrichtungsmethode bestimmt.

Auch das neue Königreich Italien, an das 1870 der Kirchenstaat gelangte, verwendete die Guillotine in seinen Anfangsjahren. Das seit 1832 bestehende Königreich Griechenland ließ sich ebenfalls für die Guillotine begeistern, bis sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch das Erschießen ersetzt wurde. Selbstverständlich fand die Guillotine auch in den französischen Überseedepartements wie auch in den französischen Straflagern und Kolonien rege Anwendung. Sogar das schwedische Königreich wendete die Guillotine einmal (1910) an.

Guillotine auf einer Ansichtskarte, Sammlung Verlag Kirchschlager, Arnstadt

In den rund dreihundert Staaten des bis 1806 bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation aber wurde nach der Französischen Revolution weiterhin mit dem Schwert enthauptet. Die unter dänischer Kontrolle stehenden Herzogtümer Schleswig und Holstein hatten in den 1770er Jahren des 18. Jahrhunderts das Handbeil eingeführt, übernahmen damit die im nordischen Königreich praktizierte Methode. Das Königreich Preußen folgte ihnen im Jahre 1811, behielt aber später in seiner von den Franzosen übernommenen Provinz Rheinland das Fallbeil bei. Das Königreich Hannover führte es 1859 ebenfalls ein, und als die Preußen Hannover annektierten und als Provinz in ihr Königreich eingliederten, behielten sie dort die mechanische Enthauptungsmaschine bei. Erst 1932 wurde die Guillotine in beiden Provinzen durch das Handbeil ersetzt. Dabei mögen auch Ressentiments gegen die unbeliebten, ja teils verhaßten Franzosen eine Rolle gespielt haben, die nach dem Ersten Weltkrieg große Teile im Westen des Deutschen Reiches besetzt hielten.

Vor der Revolution von 1848 war in den Staaten des Deutschen Bundes die Fallschwertmaschine nur in der preußischen Rheinprovinz sowie im linksrheinischen Gebiet des Großherzogtums Hessen und in der bayerischen Rheinpfalz vorgeschrieben, wo noch das französische Strafrecht galt. Groß-Hessen führte sie aber 1841 auch in das (größere) rechtsrheinische Gebiet ein, 1853 folgte das Königreich Württemberg, 1854 das Königreich Bayern und die freie Stadt Hamburg, 1856 das Großherzogtum Baden und das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach als erster thüringischer Staat. Andere Staaten wie das Königreich Hannover 1859 schlossen sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte an.

Im Dritten Reich wurde das Fallbeil Ende 1936 zum alleinigen Enthauptungsgerät im Deutschen Reich bestimmt, weil es innerhalb kurzer Zeit auch eine größere Hinrichtungszahl bewältigen konnte. Zu diesem Zweck wurden zentrale Richtstätten in Hamburg, Wolfenbüttel, Weimar, Berlin, Breslau, Königsberg, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und München mit je einem Fallbeilgerät eingerichtet. Die Zahl wurde nach Kriegsausbruch erweitert. Dies kam dem Regime ab 1940, als die Hinrichtungszahlen emporschnellten, zugute. Allerdings bestand die Guillotine schon vorher in den Ländern Thüringen, Baden, Bayern und Württemberg. Als im Jahr 1938 Österreich an das Deutsche Reich angeschlossen wurde, erhielt auch die „Ostmark“ ein Fallbeilgerät. In den besetzten polnischen Gebieten wurde die Guillotine 1940 und im Protektorat Böhmen und Mähren 1943 ebenfalls eingeführt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die Guillotine in Frankreich und seinen Überseegebieten, in der Republik Vietnam und im von den Alliierten besetzten Deutschland bis zur Gründung der Bundesrepublik 1949 wie auch in der späteren Deutschen Demokratischen Republik weiter. Die letzte Guillotinierung auf deutschem Boden wurde am 6. September 1967 in Leipzig an den beiden Sexualmördern Paul Beirau und Günter Herzfeld durchgeführt. 1968 ersetzte das neue Strafrecht der DDR diese anachronistisch anmutende Hinrichtungsart mit der „humaneren“ Methode des Genickschusses. Das allerletzte Opfer der Guillotine jedoch verlor seinen Kopf zehn Jahre später, am 10. September 1977, als in der französischen Hafenstadt Marseille der tunesische Frauenmörder Hamida Djandoubi enthauptet wurde. Seitdem gehört dieses schaurig-unheimliche, aber immer noch viele Menschen in seinen Bann ziehende Instrument der Vergangenheit an. Die Zahl der seit 1792 mit der Guillotine hingerichteten Personen geht in die Zehntausende, wovon die größte Zahl, das mag einige überraschen, auf Deutschland entfällt.

1 Siehe Wolfgang Krüger: Eugen Weidmann oder. Die geheimnisvolle Villa in Celle-Saint-Cloud, in: Historische Serienmörder, Band 2, Verlag Kirchschlager, Arnstadt 2009, S. 216-253

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Augustusburg – Kerkerräume, Pranger, Schloßlinde

„Man muß die Ämter mit Leuten und nicht die Leute mit Ämtern versehen.“ – Kurfürst August von Sachsen (1526-1586)

Schon mit dem Baubeginn des Schlosses Augustusburg ließ Kurfürst August drei, unter der Erdoberfläche liegende Kerkerräume erbauen, in denen sich heute auch eine Ausstellung über Folter befindet. Natürlich vollgestopft mit schaurigen Repliken, worunter auch ein Kessel zum Sieden eines zum Tode Verurteilten zu sehen ist. Allerdings dienten die Zellen wohl eher bei sogenannte Empörungen der Handwerker; heute würde man das Streiks oder Arbeitskämpfe nennen. Auch auf den Baustellen früherer Zeit mußten die Arbeiter stets um ihre Rechte kämpfen, nicht anders heute. Allerdings hätte man die Keller auch für Bierfässer nutzen können… Ein Freibier für Arbeiter wäre für die Motivation deutlich besser als Arrestzellen, das hätte ich dem klugen Kurfürsten jedenfalls empfohlen. Dennoch hat Vater August mit Weitblick regiert, und sein Fürstentum sowohl wirtschaftlich und kulturell entwickelt, wovon Sachsen heute noch profitiert. So manchem Stadtrat wäre diese Weitsicht zu wünschen, aber wir Menschen sind in unserem Geist leider manchmal zu beschränkt.

Ebenfalls rechtshistorisch interessant: die Schlosslinde von 1421. Einer Legende nach soll sie verkehrt herum eingepflanzt worden sein – mit den Wurzeln nach oben und mit den Ästen nach unten. Ein Angeklagter hoffte dadurch auf ein Gottesurteil, um seine Unschuld zu beweisen, wenn sie dennoch erblüht. Die vitale Linde ist heute ein Naturdenkmal (Text nach einer Informationstafel).

Vor dem Schloß befindet sich ein Pranger mit Halseisen. Das Halseisen sieht ziemlich neuzeitlich aus, also eher eine Replik. Sehr schön allerdings der schmiedeieiserne Zaun mit dem Hinweis PRANGER  darum.  Von 1399 bis 1874 wurde die niedere Gerichtsbarkeit im Amt Augustusburg ausgeübt. Das Torhaus diente als Fronfestegefängnis, was man an den vergitterten Fenstern noch gut erkennen kann.

Pranger vor Schloß Augustusburg

Interessant ist auch eine hölzerne Kerkertür mit modernen Graffitis (Foto unten, alle Fotos Michael Kirchschlager, Januar 2023).

Ebenfalls vor dem Schloß befindet sich das Haus eines Buchbinders (1609), eines Chronisten (1712) und später Verlegers (1860), in welchem 1720 ein ausgebrochener Bär das 10jährige Mädchen Marie Sophie Klotz tötete und eine Nachbarin so schwer verletzte, daß sie verstarb.

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KIRCHSCHLAGERS KRIMINAL-KABINETT – Eine einmalige Sammlung – im hochwertigen Hardcover!

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