Der Kindesmörder Hartung von Wolfgang Krüger

Der 39jährige Notar Johann Christoph Hartung aus Fulda unterhielt mit der Adelsfrau Maria Elisabeth von Bartheld auf dem Schloß des Dorfes Gehaus (im Amt Lengsfeld des Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach) ein außereheliches Verhältnis, das nicht ohne Folgen blieb. Als die 27jährige Frau am 10. November 1774 abends auf dem Abtritt in Hartungs Gegenwart ein männliches Kind zur Welt brachte, nahm Hartung das Neugeborene, trug es in die obere Stubenkammer und erdrosselte es mit einem Strumpfband, das ihm seine Geliebte gegeben hatte. Das Verbrechen blieb zunächst unentdeckt. Im Mai 1775 jedoch gestand die Bartheld in einem Anfall von Schwermut ihrer Mutter die Tat, wurde durch das Amt Lengsfeld verhaftet und in Untersuchung gezogen. Als am 26. Mai die Überreste des Kindes gefunden wurden, geriet Hartung ebenfalls in Haft. Beide legten ein Geständnis ab.

Nach langwieriger Untersuchung erkannte der ernestinische Schöppenstuhl in Jena gegen beide wegen Kindesmordes auf Todesstrafe durch das Schwert., was beiden am 16. Oktober 1777 eröffnet wurde. Die angerufene Juristenfakultät in Göttingen erkannte am 1. Juni 1778 gegen Hartung ebenfalls auf Todesstrafe, gegen seine Geliebte dagegen auf lebenslanges Zuchthaus. Die daraufhin angerufene Juristenfakultät in Erlangen als weitere Verteidigungsinstanz bestätigte das zweite Erkenntnis, wovon Hartung am 13. Januar 1779 Kenntnis erhielt. Da er aber sein Geständnis widerrief, mußte die Vollstreckung verschoben werden. Die erneut angerufene Erlanger Juristenfakultät empfahl die baldige Vollstreckung. Am 10. September 1779 wurde der mittlerweile 44 Jahre alte  Notar auf einer Anhöhe bei Lengsfeld (heute Stadtlengsfeld) durch das Schwert hingerichtet.

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