Johann Christian Weise war Knecht des Scharfrichters und Abdeckers Johann Gottlieb Fischer, zuständig für die schönburgische, zum Kurfürstentum Sachsen gehörenden Grafschaft Hartenstein. Sein im Dorf Raum wohnender Dienstherr mußte ihm immer wieder mangelnden Arbeitseifer vorwerfen. Weise ertrug es zunächst mit Fassung. Am 22. November 1765 aber blieb erneut eine ihm aufgetragene Arbeit in der Abdeckerei unerledigt. Fischer begann wieder zu schimpfen und maßregelte den Knecht härter als sonst. Nun bekam Weise einen Wutanfall, ergriff ein Schlachtemesser und ging damit auf seinen Brotgeber los. Der Scharfrichter versuchte, sich vor dem Wütenden in Sicherheit zu bringen, doch holte Weise ihn ein, packte ihn von hinten und stieß ihm das Messer viermal in den Rücken. Fischer sank zu Boden und erlag innerhalb kürzester Zeit den Verletzungen. Der Wüterich machte sich darauf aus dem Staube, wurde aber am 27. November im erzgebirgischen Stollberg ergriffen und in die Fronfeste nach Hartenstein verbracht. Die Kriminaluntersuchung zog sich lange hin. Schließlich sandte man die Untersuchungsakten an den kurfürstlichen Schöppenstuhl in Wittenberg; dieser erkannte wegen Totschlags auf Todesstrafe durch das Schwert. Der Graf bestätigte das Urteil am 10. September 1767, fast zwei Jahre nach der Tat. Am 2. Oktober 1767 wurde der Scharfrichterknecht, der seine Wut nicht zügeln konnte, auf einer Anhöhe unweit von Hartenstein durch Scharfrichter Ullrich,den Nachfolger seines von ihm gemeuchelten Dienstherrn, enthauptet.
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