Prof. Frank-Rainer Schurich: Die Spezialkommission – geheime Mordermittlung in der DDR?

Wie so oft wird in einer „Dokumentation“ ein sehr banales Geschichtsbild von den „Aufarbeitern“ und Filmemachern vermittelt und die kriminalistische Wirklichkeit ideologisch verwurstet

Am 31. Januar 2017 brachte der öffentlich-rechtliche Fernsehsender arte in den Abendstunden eine Dokumentation der Filmemacherin Gabi Schlag mit dem Titel Die Spezialkommission. Geheime Mordermittlung in der DDR, der für an DDR-Kriminalfällen Interessierte spannend und vielversprechend klang. Aber allein schon die breit gestreute mediale Ankündigung mit Sätzen wie „In der DDR gab es Verbrechen, die es nicht geben durfte“ oder „Die Kommission wurde zu einer jenseits der Rechtsstaatlichkeit agierenden geheimen Polizei neben und über der eigentlichen Kriminalpolizei“1 ließ die Tendenz des Filmes unmissverständlich erkennen.

Dazu wanderte ein Bild durch die Gazetten, das man mit folgender Unterschrift versah: „Bei der Arbeit: Mitarbeiter der Spezialkommission der Staatssicherheit an einem Tatort. Es sieht ganz so aus, als wurde die Szenerie extra für das Foto gestellt.“ Als Quelle wird „WTS-MIXEDMEDIA“ angegeben, die Firma der Filmemacherin.2 Richtig ist, dass es sich bei dem abgedruckten und im Film gezeigten „gestellten“ Foto aber um Kriminalisten der Diensthabenden Gruppe der Kriminalpolizei des Präsidiums der Volkspolizei Berlin mit ihrem Einsatzfahrzeug B 1000 sowie einen Berliner Schutzpolizisten handelt. Die richtige Quelle wäre übrigens Film- und Bildstelle des Ministeriums des Innern der DDR gewesen, denn die Aufnahme wurde für einen Bildband über die Arbeit der Deutschen Volkspolizei gemacht, der dann auch erschien. Wenn man ebenso leichtfertig wie persönlichkeitsrechtverletzend mit einer Fotografie umgeht und damit Lügen in die Welt setzt, kann man sich vorstellen, wie es erst in der Dokumentation zugegangen ist.

Allein der Titel ist irreführend. Es gab nicht DIE Spezialkommission (SK), sondern für die Untersuchung unnatürlicher Todesfälle existierten im Ministerium für Staatssicherheit die Hauptabteilung IX/7, Referat 1 (vormals Mord- und Brandkommission) sowie in allen Bezirksverwaltungen des MfS eine Spezialkommission der Linie IX. Die Aufstellung der SK in den Bezirken begann 1967 und war 1970 abgeschlossen.

Im Film wird der Zuschauer dann darüber aufgeklärt, dass die „Spezialkommission Verbrechen nicht nur aufklären, sondern vor der Bevölkerung geheim halten“ sollte. Korrekt ist, dass die Spezialkommissionen Verbrechen ausschließlich zu untersuchen und aufzuklären hatten. Die Leiter und Mitarbeiter der SK hatten nicht den Auftrag, die Bevölkerung zu unterhalten, und zudem keine Befugnis, medial über die zu untersuchenden Verbrechen berichten zu lassen. Die Entscheidung, wann und wo über einen Fall in der Presse zu berichteten sei, lag in keinem Fall bei den Spezialkommissionen. Übrigens war die Verfahrensweise bei den Morduntersuchungskommissionen (MUK) der Kriminalpolizei analog (und ist heute noch so). Die Entscheidung über die angemessene Einbeziehung der Bevölkerung setzte ein entsprechendes Verantwortungsbewusstsein voraus. Unter Beachtung der Geheimhaltung, vorrangig hinsichtlich des Täterwissens, kriminaltaktischer Erwägungen sowie möglicher Erfolgserwartungen war die Notwendigkeit sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden. Zudem sollte innerhalb der Bevölkerung keine unbegründete Kriminalitätsangst hervorgerufen werden.

Im Film kommt auch die bessere und modernere Ausstattung der SK zur Sprache. Ja, die SK waren besser und moderner ausgestattet. Allerdings wurde nicht darüber berichtet, dass die Spezialkommissionen in vielen Fällen die MUK mit ihrer Technik unterstützten. Aber führten ein besseres Schallaufzeichnungsgerät oder eine Polaroid-Kamera zum Täter? Wohl kaum. Immer war letztlich der Mensch entscheidend an der Aufklärung der Verbrechen beteiligt. Und der Mensch war es auch, der die Zusammenarbeit zwischen den Spezialkommissionen und den Morduntersuchungskommissionen gestaltete und prägte. Dass es hier bezirkliche Unterschiede gab, liegt in der Natur der Menschen.

Und natürlich wurden auch andere Klischees im Film voll und ganz bedient. So durften die medial überstrapazierten Szenen zur konspirativen Wohnungsdurchsuchung aus dem allseits bekannten MfS-Lehrfilm nicht fehlen. Leider wurde in der Doku nicht darüber berichtet, dass eine solche konspirative Wohnungsdurchsuchung bei den Film-Fällen nicht stattfand. Die Wohnungsdurchsuchungen bei den beiden Serienmördern in der Dokumentation erfolgten im Rahmen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, als sich beide bereits in Untersuchungshaft befanden, und führten zum Auffinden wichtiger Beweismittel in Form von Aufzeichnungen, die beide Täter zu den Taten fertigten.

In der Dokumentation von Gabi Schlag erfährt der Zuschauer hinsichtlich der Leipziger Krankenschwester und Serienmörderin, im Film Sybille D., genannt, dass der Chefarzt der Frauenklinik Prof. Springer hinsichtlich seiner Feststellungen den Leiter der Bezirksverwaltung des MfS Generalmajor Hummitzsch anruft und dieser dem Mediziner rät, Anzeige zu erstatten. Klar, der Arzt ruft mal einfach unkompliziert beim General des MfS an. Klingt komisch und ist es letztlich auch. In der Realität war der Auslöser für die Ermittlungen der Leipziger Spezialkommission an der Städtischen Frauenklinik die Mitteilung des Kreisarztes Leipzig an die Kreisdienststelle für Staatssicherheit Leipzig-Stadt. Der Kreisarzt informierte am 10. April 1986 die zuständige Kreisdienststelle über Unregelmäßigkeiten bei der Muttermilchversorgung Neugeborener und damit auftretender medizinischer Komplikationen. Leider bleibt unbekannt, wessen Hirn der Anruf des Chefarztes bei Generalmajor Hummitzsch entsprang. Hummitzsch selbst kann dazu keine Auskunft mehr geben.

Und natürlich darf auch der bekannteste DDR-Serienmörder Erwin Hagedorn aus Eberswalde nicht fehlen. Zum Fall Hagedorn heißt es in der Doku: „Schon einmal hatte die Spezialkommission Kindermorde falsch eingeordnet“ bzw. „tippte die Spezialkommission auf eine Beziehungstat“ oder der Täter wurde „mit Hilfe von Polizeipsychologen gefasst.“ Alles falsch. Richtig ist, dass die an der Untersuchung beteiligten Kriminalisten des MfS (HA IX/7 des MfS und Spezialkommission der Bezirksverwaltung Frankfurt an der Oder) bereits nach dem Doppelmord an Henry Specht und Mario Louis am 31. Mai 1969 davon ausging, dass es sich bei dem Täter um einen „Sexualpsychopathen mit sadistischer Prägung, also um einen in der Triebsphäre gestörten Mann, um einen Pädophilen handelt“. Wie es zu den oben genannten Aussagen in der Dokumentation gekommen ist, lässt sich leider nicht verifizieren. Korrekt dagegen ist, dass der Täter mit zielführender Unterstützung durch forensische Psychiater ermittelt werden konnte. Allerdings verzichtet der Film auch hier auf die Benennung der konkreten Umstände. So waren es die Angehörigen der HA IX/7 des MfS, Py. und Lü., die zuerst den international bekannten Gerichtspsychiater Prof. Schipkowensky in Sofia konsultierten und dann den Oberarzt an der Psychiatrischen Klinik der Charité Hans Szewczyk gutachterlich beauftragten – auf der Grundlage aller verwertbaren Ausgangsdaten des Falles. Grundlage für die Festnahme Erwin Hagedorns war dieses herausragende Täterprofil von Prof. Dr. Hans Szewczyk (1923-1994), der seit 1961 die Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychologie an der Charité der Humboldt-Universität zu Berlin leitete. Heute wird der Begriff des „Profilers“ mit dem FBI assoziiert, das diese Methode angeblich entwickelt haben soll. Es war aber Hans Szewczyk, der das erste wissenschaftlich begründete Täterprofil der Welt im Fall Hagedorn erarbeitete, was mittlerweile auch in der Fachliteratur anerkannt ist.3 Darüber wird in der Dokumentation von Gabi Schlag nichts gesagt,; es werden viele falsche Thesen aufgestellt, die sich in den Akten und in den Aussagen von Zeitzeugen überhaupt nicht finden lassen.

Im Fall des getöteten Hauptwachtmeisters der VP La. vom 21. September 1982 kommen zwei ehemalige Mitarbeiter der Berliner MUK zu Wort. Die beiden dargestellten Kriminalisten beklagen, dass die Spezialkommission die Befragung abrupt unterbrochen und den Verdächtigen mitgenommen habe. Das ist insofern korrekt, als dass die Spezialkommission der BV Berlin letztlich übernommen hat. Aber auch hier lohnt sich die konkrete Darstellung der Ereignisse. Richtig ist, dass der Verdächtige R. am 25. und 26. September 1982, also zwei Tage, von der Berliner MUK überprüft und vernommen worden ist. Es ist also nicht so, dass der Verdächtige bereits kurz nach seiner Zuführung durch die SK übernommen wurde, denn bereits am Tag der Zuführung informierte MUK-Leiter Wr. den SK-Leiter St. über den Sachverhalt. Die Übernahme durch die SK der BV Berlin erfolgte erst am 27. September 1982, nachdem sich R. bereits zwei Tage bei der Berliner MUK befand. Auch wurde die Übergabe des Verdächtigen an das MfS durch Oberstleutnant der K Be. mitgeteilt. Vernommen durch die MUK-Kriminalisten Lö und Oe. machte R. in allgemeiner Form Aussagen darüber, den Schutzpolizisten durch Messerstiche getötet und dessen Dienstwaffe an sich genommen zu haben. Außerdem machte R. bei seiner Vernehmung durch die MUK Aussagen zu Spionen, zu denen er Kontakt gehabt haben will. Bei R. handelte es sich um eine „erheblich fehlentwickelte Person mit einer manifestierten abnormen Lügensucht“, was allerdings bei der Übernahme des Verfahrens durch das MfS noch nicht bekannt war. Vor seiner Übergabe an das MfS äußerte der Tatverdächtige gegenüber dem MUK-Leiter Wr., dass er die Tat nicht begangen habe und sein Geständnis des Zweck hatte, dem MfS übergeben zu werden. Letztlich musste der aus Görlitz stammende Tatverdächtige vom MfS entlassen werden, da die geführten Untersuchungen keinerlei Beweistatsachen für seine Täterschaft ergaben. Auch mit den kriminaltechnischen Untersuchungsergebnissen war der Tatbeweis nicht zu führen. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Fall der Kriminalpolizei nicht entzogen war, wie im Film suggeriert. Er wurde in Zusammenarbeit Linie IX des MfS und Hauptabteilung Kriminalpolizei, Referat 3, unter OSL der K Gr. bearbeitet. Leider gilt der Fall bis heute als ungeklärt.

Nach den bisher geschilderten Inhalten des Filmes überrascht es nur noch wenig, dass man aus dem Neubrandenburger Serienmörder, im Film Martin S. genannt, einen Leutnant der NVA machte. Da musste man schon ein wenig dicker auftragen, und der korrekte Dienstgrad von S., Unterfeldwebel, erschien der Filmemacherin wohl zu klein, denn ein Offizier der Armee des Unrechtsstaates DDR als Serial Killer musste es mindestens sein. Noch besser wäre ein General gewesen, könnte man hinzufügen!

Natürlich hat das MfS auch in diesem Fall zusammen mit der Kriminalpolizei auf zentraler und territorialer Ebene ermittelt. Nachdem der Täter durch die Volkspolizei bei einer weiteren versuchten Tat am 8. Juli 1984 am Kiessee bei Schildow, Ortsteil Mönchmühle im Kreis Oranienburg, festgenommen worden war, erfolgte seine Übergabe an das MfS. Dies war insofern nicht ungewöhnlich, da die HA IX/6 explizit für die Untersuchung von schweren Straftaten durch NVA-Angehörige fachlich zuständig war. Dieser Fakt wurde dem unbedarften Zuschauer selbstverständlich nicht mitgeteilt.

Richtig ist, dass das Bezirksgericht Neubrandenburg im März 1984 einen Unschuldigen zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilte – für zwei Morde, die, wie sich später herausstellen sollte, von Martin S. begangen worden sind. Völlig unerwähnt bleibt natürlich, dass der fälschlich Verurteilte nach einer Mordtat mit der Leiche in Berührung gekommen war, was durch Faserspuren bewiesen werden konnte. Außerdem hatte er ein Geständnis abgelegt, und auch die in einer Rekonstruktion gezeigte Stichführung an einer Puppe entsprach voll und ganz der durch Gerichtsmediziner ermittelten Stichführung beim Opfer. Das Verschweigen dieser Fakten hat nur eine Zielstellung, nämlich den „Unrechtsstaat DDR“ aufs Podest zu heben. Hier soll deshalb unbedingt auf Das Lexikon der Justizirrtümer von Patrick Burow (2013) hingewiesen werden, in dem kein einziger Fall aus der DDR, aber viele erschreckende Unrechtsurteile aus dem „Rechtsstaat BRD“ aufgeführt sind.

Zusammenfassend lässt sich über den Film sagen: Durch die geschickte Auswahl von Fakten und deren Mischung mit nicht nachvollziehbaren Behauptungen sowie dem Weglassen von Tatsachen ist es dem normalen Zuschauer faktisch nicht möglich, Wahrheit und Dichtung zu unterscheiden. Und das ist ja wohl beabsichtigt worden. So wird quasi ein wirres Bild nach dem Motto „gute rechtsstaatliche Morduntersuchungskommission“ und „böse unrechtsstaatliche Sonderkommission“ gezeichnet. Dabei ignoriert die Filmemacherin völlig, dass bestimmte Verbrechen ohne das Wirken der hervorragend ausgebildeten Kriminalisten des MfS nicht hätten aufgeklärt werden können, wofür es genügend Beispiele gibt. Und das hatte wenig mit der moderneren Technik zu tun.

Gabi Schlag hat sich auf ein Terrain begeben, dessen Inhalt und Umfang sie nicht überblicken konnte oder wollte, dies gilt ebenso für einen Teil der interviewten Personen. Für das Zusammenleben der Menschen waren die Aufklärung der Verbrechen sowie die Verurteilung des (wirklichen) Täters wichtig. Da interessierte es den DDR-Bürger wenig, ob der Mörder durch die Kriminalpolizei oder die Staatssicherheit überführt wurde. Letztlich zählte der Erfolg. Müssen sich die Kriminalisten der Spezialkommissionen dafür entschuldigen? Wohl kaum!

Schon die WDR-Produktion Mord in Eberswalde, erstmalig in der ARD am 30. Januar 2013 gesendet, hatte übrigens der Fall des Serienmörders Erwin Hagedorn ideologisch verwurstet und ein banales Geschichtsbild vermittelt, ohne jegliche Bereitschaft der Kontextualisierung der DDR-Geschichte. So enthalten verschiedene Pressemitteilungen die Aussage, dass der Regisseur Stephan Wagner einen Film gedreht hat „über einen Mord, der von einem Staat begangen wurde“. Gemeint war damit wohl, dass der dritte Hagedorn-Mord an Ronald Winkler am 9. Oktober 1971 hätte verhindert werden können, weil er „ohne ideologische Verbohrtheit“ wahrscheinlich zu retten gewesen wäre. Weil das natürlich hanebüchener Unsinn ist, hat der Film berechtigterweise den Grimme-Preis 2014 in der Kategorie „Fiktion“ gewonnen. Man kann nur wünschen und hoffen, dass der abstruse Film über die Spezialkommissionen ebenfalls den Grimme-Preis in dieser Kategorie erhält.

1 Berliner Zeitung vom 27.01.2017, S. 18.

2 Ebenda.

3 Vgl. Stefan Orlob: War der deutsche forensische Psychiater Hans Szewczyk der erste moderne Profiler? Archiv für Kriminologie 207, 2001, S. 65-72.

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