Raubmord an zwei jüdischen Hausierern in Ostpreußen von Wolfgang Krüger

Die 63jährige Altsitzerswitwe Charlotte Meyer und ihre 23jährige unverheiratete Tochter Mathilde aus dem Dorf Swainen im Regierungsbezirk Gumbinnen der preußischen Provinz Preußen zeigten schon immer einen Haß auf Juden, insbesondere jüdische Handelsleute, denen sie fortwährenden Betrug vorwarfen. So beschlossen sie, an einem ihnen bekannten Hausierhändler jüdischen Glaubens einen Raubmord zu begehen, in der Meinung, dies würde kein großes Aufsehen verursachen. Unter dem Vorwand, mit ihm ein Geschäft abschließen zu wollen, lockten sie am 18. März 1852 nachmittags den aus Polen stammenden Händler Leib Bär Luchtenstein  und dessen ihn begleitenden 15jährigen Sohn Markus Judel zu ihrem etwas abseits von Swainen gelegenen Haus. Den Jungen schickten sie zu einer Nachbarin, dann ließen sie sich in der Wohnung von dem Vater die mitgebrachten Waren zeigen. Plötzlich versetzte die jüngere Meyer auf ein verabredetes Zeichen mit einem schweren Holzhammer dem ahnungslosen 50jährigen Mann mehrere Schläge auf den Kopf. Gleichzeitig schlug die Mutter mit einem Flachsklopfer auf ihn ein, so daß ihm bald der Schädel zertrümmert war. Da der Jude noch Lebenszeichen von sich gab, stieß Mathilde ihm ein Taschenmesser in den Leib und tötete ihn vollends.

Sie nahmen dem Toten die 5 Silbergroschen, die er bei sich trug, sowie die Waren und warfen dann den Leichnam im Stall in eine vorbereitete Grube. Dann warteten sie in der Stube auf die Rückkehr des Sohnes. Kaum war er eingetreten, fielen beide Frauen über den jungen her und zertrümmerten ihm mit Holzhammer und Flachsklopfer ebenfalls den Schädel. Zuletzt erhielt er mehrere Messerstiche in die Brust und brach tot zusammen. Seine Leiche warfen sie neben die des Vaters und schütteten die Grube wieder zu. Erst viele Wochen später stellten die Behörden Nachforschungen nach den beiden Vermißten an. Beide Frauen gerieten in Verdacht, man durchsuchte Haus und Stall und stieß auf die verwesten Toten. Am 12. Januar 1853 standen beide vor dem Schwurgericht in Insterburg, das sie am 13. Januar des doppelten Raubmordes schuldig sprach und zum Tode verurteilte. Nachdem der König eine Begnadigung abgelehnt hatte, wurden Charlotte und Mathilde Meyer am 23. Juni 1853 früh morgens auf dem Hof des Inquisitoriats (Untersuchungsgefängnis) in Insterburg mit dem Beil enthauptet.

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