Seit Oktober 1782 stand die aus hessischen Dreieichenhain stammende Jüdin Frommet Samuel im Dienst der ebenfalls jüdischen Witwe Schönle Maas, deren Haus in der Judengasse, mitten in der alten Reichsstadt Frankfurt, stand. Frommet zählte erst 17 Jahre und hatte von ihrer sehr zanksüchtigen Dienstherrin viel zu ertragen. Nicht nur, daß sie von dieser geschlagen wurde, nein, die Alte enthielt ihr immer wieder den Lohn vor und bezichtigte die junge Magd wiederholt des Diebstahls, obwohl Frommet sich nie etwas zu schulden kommen ließ.
Am 22. Dezember 1782 sagte Schönle Maas dem jungen Mädchen, ihm sei zum Letzten des Monats gekündigt, dann solle es seine Sachen packen und verschwinden. Auf den Lohn der vergangenen Wochen möge sie auch verzichten. Frommets bereits angestaute Verbitterung über die Alte steigerte sich noch mehr, sie vermochte die Ungerechtigkeit nicht zu ertragen Nach vielen Überlegungen stand am Ende nur noch ein Entschluß: Rache zu nehmen.
Als sie am nächsten Morgen, dem 23. Dezember, ihrer mürrischen Dienstherrin das Frühstück reichte, erhielt sie von ihr für nichts und wieder nichts einen Fußtritt. Nun entluden sich ihre angestauten Rachegefühle. Nach kurzer Überlegung eilte sie, ein Beil in der rechten Hand, in die Schlafkammer der alten Frau, die sich wieder zu Bett begeben hatte. Wieder und wieder ließ sie das Beil niedersausen, bis sich das Bettzeug sich mit Blut verfärbte und Schönle Maas mit zertrümmertem Schädel tot dalag.
Frommet packte ihre wenigen Habseligkeiten und flüchtete zu Fuß aus der Reichsstadt. Zunächst ging sie in ihre Heimat Dreieichenhain, darauf wandte sie sich nach Gerau in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Steckbrieflich verfolgt, wurde sie wenige Tage später verhaftet und nach Frankfurt ausgeliefert. Die dortige Justiz nahm sie wegen Meuchelmordes in Kriminaluntersuchung.
Zur Abfassung eines Urteils wandte man sich, wie es damals üblich war, an eine der vielen Juristenfakultäten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Diejenige im niedersächsischen Göttingen, deren Ruhm weithin strahlte, schien den Frankfurtern geeignet. Göttingen prüfte die eingesandten Untersuchungsakten mehrere Monate lang. Als das endlich abgefaßte Urteil in der Reichsstadt vorlag, teilte der Rat der Inquisitin am 22. Juli 1783 mit, sie solle durch das Schwert sterben. Doch stand ihr das Recht der weiteren Verteidigung zu. Ihr Advokat wandte sich darauf an die Juristenfakultät im fränkischen Erlangen, die nach Aktenprüfung ebenfalls auf die Schwertstrafe erkannte. Am 28. Oktober 1783 setzte der Rat die erneut zum Tode verurteilte junge Frau von der neuen Entscheidung in Kenntnis. Ihr Gnadengesuch wurde am 1. November abgelehnt.
Am 4. November 1783 vormittags wurde auf dem Roßmarkt in Frankfurt das hochnotpeinliche Halsgericht über Frommet Samuel abgehalten. Dann wurde sie dem Scharfrichter übergeben und auf demselben Markt mit dem Schwert enthauptet.