Die Geschehnisse in und um die Justiz, aber auch Aufgaben und Zweck der Gerichte, der Anwaltskanzleien, der Notariate und verschiedener Behörden, werden von den Bürgern oft sehr unterschiedlich wahrgenommen und kommentiert. Es besteht insoweit das Bedürfnis, aber auch die Chance, dem Bürger eine Brücke zu bauen.
Hier kann ein Verein, der sich mit dem Anliegen der Rechtspflege befasst, einen guten Beitrag zum Verständnis und zur Akzeptanz von Rechtsprechung und Rechtsentwicklung leisten.
Ein weiterer guter Grund, als Förderverein aktiv zu sein, ergibt sich aus den vielen kulturhistorischen Besonderheiten Thüringens. Wir brauchen heute – mehr als je zuvor – Kräfte, die sich um den Fortbestand und um die Pflege des vorhandenen enormen Bestandes an Kultur- und Kunststätten bemühen und die sich auch nicht scheuen, neue Wege zu beschreiten. Wurde in der Vergangenheit Kunst und Kultur durch namhafte und bedeutende Residenten getragen und gefördert, so sind es heute zwar zahlreiche Vereine und Gesellschaften, die aktiv am kulturellen und künstlerischen Geschehen teilnehmen, doch nur wenige, die sich auf alte Traditionen besinnen und gesellschaftsbedeutsame Projekte fördern. Hierin kann und sollte der Förderverein „Rechtspflege Kunst und Kultur“ eine seiner wichtigsten Aufgaben sehen und besonders auch als rechtshistorischer Verantwortungsträger Wirkung entfalten.
Recht be- und entsteht (auch) aus Geschichte und ist damit zugleich untrennbar mit Kunst und Kultur verbunden. Die Geschichte des Rechts wiederum ist Teil unserer Kultur und lässt sich durch Kunst darstellen.
Unser Verein wird von vier Säulen getragen:
– die Rechtspflege,
– die Kultur (auch im Verständnis von Rechtskultur),
– die Kunst und
– die Rechtsgeschichte
Im Rahmen der Rechtspflege muss die Förderung von Öffentlichkeitsarbeit (Medienpräsenz, Podiumsdiskussionen, Filmprojekte …), von Rechtskundeunterricht und von Schülerpraktika in Gerichten und Anwaltsbüros, aber auch die Verbesserung des Angebotes sowie der Nutzung traditioneller und moderner Medien innerhalb und außerhalb der Rechtsprechung eine wichtige Rolle spielen.
Im kulturellen Wirken bietet sich die Zusammenarbeit mit Veranstaltungsträgern, mit Stadtverwaltungen und mit kulturellen Vereinen an. Das Wirken soll auf justizübergreifende Veranstaltungen, auf Vorträge und Diskussionen zu anderen Rechtskulturen, aber auch zu unserer eigenen Rechtskultur und auf deren Verbesserung gerichtet sein. Ein zentrales Anliegen besteht für den Förderverein jedoch in der Annäherung und im besseren Umgang aller miteinander kommunizierender Rechtsbereiche (Gerichte/Staatsanwaltschaft/Rechtsanwälte/Polizei/Notare/Finanz-ämter/Justizvollzug und andere Institutionen) etwa durch gemeinsame Veranstaltungen, Diskussionsrunden u.a.m.
Für die Förderung von Kunst bedarf es einer abstrakteren Betrachtung. Hier wird es nicht immer möglich sein, einen konkreten Bezug zum Recht und zur Justiz im Vordergrund zu sehen. Doch sollte auch eine sekundäre gedankliche Verknüpfung genügen, um Ausstellungen (Gemälde, Plastiken, Fotos…), Konzerte (von Klassik über Liedermacher/Chanson bis Rock und Pop…) und kleinere Aufführungen sowie Darstellungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst zum Erfolg zu verhelfen.
Schließlich steht die Rechtsgeschichte in ihrer Breite und Tiefe hinter allen Aktionen und Zielen und rundet das Profil des Fördervereins ab. Hier bietet sich eine enge Zusammenarbeit mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena, mit den Stadt- und Staatsarchiven, aber auch mit Museen an. Es sollte gelingen, kleine Ausstellungen, Vorträge, Filmvorführungen, Schulprojekte und Ähnliches zu organisieren. Mit etwas Glück und interessierten Mitgliedern wird sogar die Aufarbeitung noch nicht erschlossener rechtsgeschichtlicher Ereignisse möglich sein.
Es wäre eine tolle Sache, wenn Sie sich hieran beteiligen, und sei es auch nur durch einen jährlichen Förderbeitrag von 20,- EUR.
Verein Rechtspflege Kunst
und Kultur e.V.
Justizzentrum Gera, Fach D5
Rudolf-Diener-Str. 1
07545 Gera
Tel. 0365-8341244