Faber war zur Zeit des von ihm begangenen Verbrechens 47 Jahre alt, aus Rudolstadt im Schwarzburgischen gebürtig und als Schulhalter zu Eggersdorf mit 150 Reichstalern eingesetzt. Am 30. Juli 1774 wurde im Rathauskeller zu Müncheberg Feuer angelegt, aber sogleich gelöscht. Am 25. August 1776 brach abends um acht Uhr im Stall des Juden Benedix Isaac ein neues Feuer aus, welches ebenfalls angelegt war, aber durch Abriß des Daches und Sparrenwerks nicht weiter um sich fraß. In der Nacht vom 6. zum 7. November desselben Jahres wurden die Scheunen am Berliner Tor innerhalb der Stadt, und fünf Tage später, gegen Mittag, die Scheunen vor dem Küstriner und Berliner Tor in Asche gelegt. Der Schaden belief sich auf 6.142 Reichstaler. Am 26. November verzehrte ein neues angelegtes Feuer zwei Ställe des Apothekers Hermann. An eben dem Tage fand man in der Häckselkammer eines Brauers einen angebrannten Fleck. Einen Tag später wurde im Rathaus und im Ordonanzhaus (Postgebäude), jedoch ohne Erfolg, Feuer angelegt.
Die Täter wurden nach und nach mit viel Mühe entdeckt. Nach ihren abgelegten Bekenntnissen hatten sie ein verschworenes Komplott geschmiedet. Ihre Absicht war die Beraubung der Müncheberger Kreiskasse. Um solche auszuführen, legten sie an verschiedenen Orten der Stadt Feuer an. Drei dieser Brandstifter, zwei Invaliden, Fetsche und Trettin, sowie der Ordonanzwirt Blaak, starben während der Untersuchung. Der Körper des Fetsche wurde verbrannt, der des Trettin auf das Rad gelegt und der des Ordonanzwirtes Blaak unter dem Galgen verscharrt. Johann Heinrich Faber gestand, daß ihm alle Brandstiftungen genau bekannt gewesen waren. Er wohnte den wiederholten Versammlungen des Komplotts bei, legte den Eid der Verschwiegenheit ab und beratschlagte die Vollführung des gemeinschaftlichen Vorhabens mit. Er war persönlich bei der Anlegung des Benedixschen Feuers, des ersten Scheunenfeuers und des auf dem Rathaus und im Ordonanzhaus angelegten Feuers zugegen gewesen. Bei dem ersteren und den beiden letzteren hielt er, während der entwichene Haupträdelsführer Raschke das Feuer anbrachte, die Wache. Beim zweiten wirkte er dadurch tätlich mit, daß er dem Raschke, der an die Scheunen in die Höhe kletterte, den brennenden Zunder zureichte und dieser denselben durch ein Loch in die Scheune hereinwarf. Der Kriminalsenat von Berlin trug darauf an, daß Faber mit dem Feuer vom Leben zum Tod zu bringen sei, gemäß Artikel 125, Carolina: Strafe der Brenner. Ebenso sollen die boshaftigen überwundenen Brenner mit dem Feuer vom Leben zum Tod gerichtet werden.
August Müller, zur Zeit des begangenen Verbrechens 16 Jahre alt, war ein Sohn des Böttchermeisters Johann Christian Müller zu Müncheberg. Seinem Geständnis nach gehörte er mit zum Komplott, besaß von den Absichten der Brandstifter genaue Nachricht und wohnte ihren Versammlungen bei. In seiner Gegenwart wurde die Anzündung der Scheunen am Berliner Tor innerhalb der Stadt verabredet. Er erhielt nebst den Übrigen die Brennmaterialien. Er trug solche bis an die Capellanscheune und legte den angezündeten Schwamm auf den Zunder. Beides wurde dann von seinem Gehilfen, dem Blaak, in die Scheune hereingelegt, wo es sich zwar von selbst auslöschte, dagegen aber die zu gleicher Zeit von Faber und Raschke angesteckten Scheunen in Flammen aufgingen.
Der Kriminalsenat trug dahin an, daß er mit dem Schwert vom Leben zum Tod zu bringen, der Körper aber zu verbrennen sei. In Rücksicht auf seine Jugend begnadigte ihn der König (Friedrich der Große, 1740–1786) auf dem Richtplatz und geruhte, ihn mit einer zehnjährigen Zuchthausarbeit zu bestrafen.
Martin Schulze aus Alt Güstebüse gebürtig, 33 Jahre alt, ein Tagelöhner zu Müncheberg, gehörte mit zum Komplott und leistete den Eid der Verschwiegenheit. Bei Anzündung des Hermannschen Stalls war er gegenwärtig. Er trug selbst zwei Bund Stroh mit Raschke und Faber dahin. Er sah zu, als Raschke das eine Bund Stroh anbrannte und hereinlegte. Wie er den herausbrechenden Rauch gewahr wurde, ging er mit den Übrigen fort und legte sich zu Bett. Der Kriminalsenat war der Meinung, daß er mit dem Schwert hinzurichten und sein Körper zu verbrennen sei.
Anna Sophia Heinrich, verwitwete Sorge, 30 Jahre alt, aus Wilmersdorf gebürtig, eine Ehefrau des Kanoniers Sorge, bekannte, daß sie dem Komplott wegen des ihr versprochenen Anteils von der Beute beigetreten sei, daß sie die Absichten desselben gewusst habe, daß in ihrem Haus vielfältige Versammlungen gehalten worden waren, wobei die Brandstiftungen des ersten und zweiten Scheunenfeuers verabredet wurden und sie solches mit angehört habe. Einer tätlichen Hilfeleistung wurde sie nicht überführt. Der Kriminalsenat trug deshalb an, daß die Sorge öffentlich zur Staupe zu schlagen und mit lebenslänglicher Festungsarbeit zu belegen sei.
Maria Juliana Kuhnz, Ehefrau des Gerichtsdieners Hänsel zu Müncheberg, 45 Jahre alt, aus Nimptsch in Schlesien gebürtig, hat geständlich sich mit Faber und Raschke verbunden und eidlich die Verschwiegenheit gelobt. Sie beförderte das Vorhaben Fabers, das Rathaus anzuzünden, dadurch, daß sie ihn nebst Raschke am Abend ins Rathaus hereinließ. Sie begaben sich auf den Boden und schmissen durch ein in der Registraturdecke des Archivs befindliches Loch die Brennmaterie in die Stube auf die dort gelegenen, auch etwas angebrannten Akten, wo sich solche aber von selbst auslöschten.
Der Kriminalsenat trug eine zehnjährige Zuchthausarbeit an. Der Invalide Johann Peter Regenstein, der Bürger Johann Samuel Püschel, der Bürger Christian Köbisch, der Tagelöhner Gottlieb Robbel, Anna Maria Mertens, verehelichte Schulz und der Böttchermeister Johann Christoph Müller wollten ihre Verbindung mit den Brandstiftern nicht eingestehen. Sie wurden indessen, nach Maßgabe der in den Akten vorhandenen Anzeigen, teils mehr, teils weniger verdächtig und deshalb respektive zu sechs bis einjähriger Zuchthausarbeit verdammt, einige auch freigesprochen.
Der ehemalige Justizbürgermeister des Müncheberger Magistrats, Johann Friedrich R. und der Polizeibürgermeister Johann Christoph P. kamen ebenfalls in Untersuchung. Der Erstere starb während derselben und wurde wegen fehlenden Geständnisses in Stille begraben. Bei dieser Untersuchung wurden ebenfalls die Brenkenhofschen Tröge* gebraucht.
Die Kanonierwitwe Sorge brachte fünf Tage darin zu, ohne zu bekennen. Ein invalider Soldat konnte es kaum eine halbe Stunde darin aushalten. Zwei Inquisiten, die alles gegen sich hatten, wurden vergebens durch dieses Mittel zum Bekenntnis angehalten.
Diese Untersuchung beweist also, daß das Mittel ebenso unzweckmäßig und vergebens wie die Tortur ist, wenn man dem Liegen im Troge Grenzen setzen will. Der starke Schuldige bekennt nicht, und der schwache Unschuldige wird zum Bekenntnis eines nie verübten Verbrechens gezwungen. Wegen dieser Brandstiftung wurden 32 Personen beschuldigt. Neun davon wurden ab instantia (Freispruch mangels Beweisen) und neun gänzlich freigesprochen. Am 27. Februar 1778 wurde Johann Heinrich Faber, dem Antrag des Kriminalsenats gemäß, lebendig verbrannt. Der Tagelöhner Martin Schulze nach der Enthauptung verbrannt, August Müller auf dem Richtplatz begnadigt und für zehn Jahre ins Zuchthaus abgeliefert. Die Frau des Gerichtsdieners Hänsel und die Witwe Sorge wurden aber nach empfangenem Staupenschlag lebenslang zur Festung gebracht.
* Friedrich Balthasar Schönberg von Brenkenhof (1705 bis 1780) war Königlich Preußischer Oberfinanz-, Kriegs- und Domainenrat. Ihm wurde die Einführung der sogenannten Brenkenhofschen Tröge, einer Art Holzkasten, in denen die Delinquenten unbeweglich liegen mußten, nachgesagt. Ihre Form und die Nutzung als Folterinstrument erinnern an die Eiserne Jungfrau.