Johann la Fortune, genannt Hemperla, das Haupt einer fürchterlichen Zigeunerbande (1726)

Hemperlas Zigeunerbande verwüstete auf die grausamste und abscheulichste Weise zwei Jahre hindurch die Hessen-Darmstädtischen und benachbarten Länder mit Brand, Mord und Raub. Er wurde endlich nach einer tapferen Gegenwehr mit dem größten Teil seiner Gehilfen ergriffen und am 14. November 1726 und den folgenden Tag mit ihnen vom Leben zum Tod gebracht.

Zeitgenössischer Kupferstich.

Wie groß die Metzelung an diesen Tagen, an welchen die Landleute Gott mit aufgehobenen Händen dankten, war, kann man aus dem folgenden Urteil sehen: Wegen Mord, Raub, Befehdung, Vergewaltigung und Diebstählen wird hiermit zu Recht erkannt, daß die unten genannten Beklagten zur wohlverdienten Strafe, andern aber zum Abscheu und Exempel, Franz Lampert, Anton Alexander, der kleine Galant genannt, Johann la Fortune, genannt Hemperla, Lorenz Lampert, Johann Lorries, durch Zerstoßung ihrer Glieder von oben herab zu radbrechen und deren Körper auf das Rad zu flechten*, sodann Heinrich Störzinger, Beckerhans, Hans Henrich Foura, Johann Peter Selantin, genannt der Junker, Christian la Fortune, Friedrich St. Amour, Johann la Fortune, Student Velten, und Johann la Foure aufzuhängen, die übrigen aber wie Johann Reinhold, Hans Henrich Stoffel, genannt Balanton, Gottfried la Fortune, Maria Elisabeth, Georg la Graves Frau, Anna Maria, Christoph Himolas Witwe, Catharina, des Studenten Velten Eheweib, Magdalena, Christian Störzingers Frau, Catharina, Johann Lorries Frau, Maria Rosina, Mutter des Hemperla, Anna Maria, dessen vorgegebene Frau, Anna Christina, Anton Alexanders Eheweib zu decollieren (enthaupten), mithin respektive durch Rad, Strang und Schwert vom Leben zum Tod zu bringen und hinzurichten seien.

Bei der Exekution baten der Reinhold und Gottfried la Fortune, ja die meisten, die mit dem Schwert hingerichtet werden sollten, mit vielem Heulen und Schreien recht flehentlich, daß man sie doch lieber aufhängen möchte. Der Gabriel bat kurz vor seinem Tod, daß man doch ja seiner Frau, wenn sie gefänglich eingebracht würde, das Leben nicht schenken möchte, für seine Kinder aber bat er zu sorgen. Maria Elisabeth la Grave, genannt die Krone, die Schönheit der Truppe, deren Körper sich auch die Anatomie ausbat, flehte, daß man ihr mit keinem Geistlichen beschwerlich fallen möchte, weil sie dieselben nie hätte leiden können. Sie fand ein grausames Vergnügen darin, die toten Körper der von der Bande ermordeten auf alle Art zu verstümmeln. Seit dem 16. Jahrhundert war es üblich, die toten Körper von Verbrechern, Verbrecherinnen und ermordeten Kindern an Chirurgen zur Sektion in die Anatomie abzugeben.

* Nach dem Hängen und Enthaupten war das Rädern die häufigste Hinrichtungsart des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Dem Missetäter wurden die Glieder und wohl auch der Rücken mit einem Rad zerstoßen, der Leib dann zwischen die Radspeichen geflochten und das Rad waagerecht auf einen Pfahl aufgerichtet. Zwei verschiedene Formen, neben zahlreichen Varianten, sind hervorzuheben. Als leichtere galt das Rädern ›von oben‹, wobei der Henker durch Brechen der Wirbelsäule oder des Genickes den sofortigen Tod herbeiführte, als schwerere das Rädern ›von unten‹, wobei dem Täter zunächst Arme und Beine gebrochen wurden, so daß er, bereits auf das Rad geflochten, manchmal noch tagelang lebte. Das Rädern galt als Todesstrafe für Mord oder besonders schwere Verbrechen, vereinzelt auch bei Frauen. Antoine la Grave, der Bruder des kleinen Galant, wurde später als der Große Galantho bekannt und ebenfalls hingerichtet.

Der Artikel 126 der Carolina bestimmt als Strafe der Räuber: Ebenso soll ein jeglicher boshaftiger überwundener Räuber, nach Vermögen unserer Vorfahren und unserer gemeiner kaiserlichen Rechte mit dem Schwert, oder wie an jedem Ort in diesen Fällen nach guter Gewohnheit üblich ist, jedoch am Leben, gestraft werden. Waren sie überdies Mörder, wurden sie gerädert, wobei häufig mehrere Strafen vollzogen wurden; z.B. mit glühenden Zangen zwicken, rädern und dann enthaupten.

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