Im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Gera (früher Bezirksgericht) wurden fast alle von Kriminalrat a. D. Hans Thiers untersuchten Fälle verhandelt. Die Mordfälle hießen ab 1974 vorsätzliche Tötungsverbrechen. Die Zuständigkeit lag seit 1952 außschließlich beim Bezirksgericht – vorher beim Landgericht und damit ebenfalls in diesem Saal. (1952-1974 § 49 GVG-DDR und danach § 30 GVG-DDR).
Bild oben: Zugang zum Schwurgerichtsaal. Bild unten: Blick in den Schwurgerichtssaal. (Fotos: Udo Pein, Gera)