Der Kindesmörder Hans von Berstatt (1542)
Vrgicht vnd Bekantnüs der Mörderischen vnd zuovor vnge=
hoerter Vbelthaten/durch Hansen von Berstatt bey Echtzel inn der Wedderawe
gelegen/Kraffthansen Son/an einem Fünffthalbjärigen Kindlin/Merglin genannt/
begangen/wie die geschehen/volget.
Bericht von dem Geständnis und der Bestrafung des pädophilen Kindesmörders Hans von Berstatt, Sohn des Hans Kraft, der im Jahr 1540 bei Echzell in der Wetterau ein fünfeinhalbjähriges Mädchen, Merglin genannt, sexuell mißbraucht, ermordet und dann zerstückelt hat.
Der Holzschnitt zeigt das innere des Tatortes, des Pfarrhofstalls, in dem Hans von Berstatt ein fünfeinhalbjähriges Mädchen sexuell mißbraucht und zerstückelt haben soll. Am linken Bildrand sieht man die Zusammensetzung der zerstückelten Leichenteile, auf die sich der Text bezieht. Bei dem Täter handelt es sich um einen pädophilen Serienstraftäter, der – allerdings wohl unter der Folter – einen anderen Mißbrauchsversuch an einer Siebenjährigen gestand. Der Täter tötete das Kind, um es als Zeugen seiner unmenschlichen Tat zu beseitigen.
Der scheußliche Fall fand in der zeitgenössischen Literatur weite Verbreitung. Ein in Mainz gedrucktes Flugblatt gab ein Porträt des Mörders wider, Andreas Hondorff nahm den Text des vorliegenden Flugblatts als unmittelbare Vorlage für seine Exempelsammlung.
Contrafact Figur Hansen von Berstatt. Holzschnitt, Mainz 1540.
Auch an Hans von Berstatt wird – in Ermangelung einer Indizienrechtsprechung – aufgrund seines Geständnisses die Wiederherstellung des Rechts (rituell und öffentlich) mittels Körperstrafe vollzogen: der Kindesmörder wird mit glühenden Zangen gerissen und gerädert.
Diese harten Strafen erlaubten es dem Täter unter einer gewissen heilsgeschichtlichen Prämisse seine Schuld noch auf Erden zu büßen und christlich zu sterben. Gleichzeitig gaben sie ihm einen „Vorgeschmack“ auf die Qualen der Hölle, denen er dennoch ausgesetzt sein sollte.
Literatur: Ein grausamlich mord, Verlag Kirchschlager, 2015.