Der Frauen-Massenmörder Friedrich Louis Koch (Thüringen, 1908)

Am 16. April 1908 erstattete der Korbmacher Friedrich Louis Koch bei der Gendarmerie in Apolda Anzeige vom Verschwinden seiner dritten Frau, die sich für ihn aus unbegreiflichen Gründen entfernt hatte und sich seitdem nicht wieder eingefunden hätte. Als aber am 21. April in einem Steinbruch auf Sulzaer Gebiet ein menschlicher Fuß gefunden wurde und Koch aussagte, daß dieser der linke Fuß seiner verschwundenen Frau sei, erregte er damit den Argwohn des Gendarmeriewachtmeisters Binder aus Apolda, der nun Kochs Wohnräume auf das genaueste durchsuchte.

Die Untersuchung des Gendarmeriewachtmeister Binder, der in Kochs Wohnung schreckliche Entdeckungen machte, führte dazu, daß Koch sich zu einem Geständnis verleiten ließ, in welchem er aussagte, daß er seine Frau am 15. April ermordet habe.

Er gab an, mit ihr beim Holzzerkleinern in Streit geraten zu sein und ihr mit der stumpfen Seite des Beiles einen Schlag in den Nacken gegeben zu haben. Als sie vornüber zu Boden fiel, habe er aus Furcht nach einigen Minuten nochmals zugeschlagen, die anscheinend Tote die Treppen hinaufgeschleppt und, als sich noch Lebenszeichen bei der Frau zeigten, mit mehreren Beilhieben den Kopf abgehackt. Dann habe er später Arme und Beine abgehackt, alles in den Holzstall geschafft und die Leichenteile auf dem Hackklotz in lauter kleine Stücke zerschlagen. Er habe dann die Leichenteile mit Petroleum übergossen und verbrannt. Die nicht verbrannten Leichenteile habe er im Garten und im Keller vergraben. Den linken Fuß habe er am ersten Osterfeiertag in die Tasche gesteckt und auf dem Weg nach Apolda in den Sulzaer steinbruch gelegt.

Kaum waren die einzelheiten dieser grausigen Mordtat in der dortigen Gegend bekannt geworden, als von allen Seiten Meldungen über verschwundene und vermutlich ebenfalls von Koch ermordete Frauen einliefen.

Koch wurde in die Mangel genommen, und tatsächlich gestand er nach anfänglichem Leugnen auch den Mord an seiner Wirtschafterin Zeiße in seinem damaligen Wohnort Oberndorf. Auch diese Frau hatte er auf bestialische Weise ermordet und ihre Leichenteile vergraben. Dort ruhten sie zwei Jahre unentdeckt.

Angesichts dieser Entdeckungen bemächtigte sich auch in der Bevölkerung der dortigen Gegend eine ungeheure Erregung. Schon bald stellte man mit Gewißheit fest, daß die im Jahre 1907 spurlos verschwundene Sandhändlerin Fuß aus Unteralba während der Zeit ihres unerklärlichen Verschwindens in der Wohnung des Koch in Groß Romstedt übernachtet hatte. Auch ihre Ermordung legte man ihm zur Last. Diese Tat stand er jedoch nicht ein.

Der Mörder legte die größte Kaltblütigkeit an den Tag. Während der Gendarmeriewachtmeister Binder die Überreste der dritten Frau Kochs hervorsuchte, verzehrte er seelenruhig sein Frühstück. Di eRudolstädter Zeitung vom 27.10.1908 schlußfolgerte, daß Koch „einen seltsamen unheimlichen Einfluß auf die Frauen ausgeübt haben“ mußte.[1] Denn kurze Zeit nach der Ermordung seiner dritten Frau hatte er schon wieder eine Frau gefunden, die ihm die Wirtschaft führen wollte, und die nur des schlechten Wetters an den Osterfeiertagen wegen ihre Stellung nicht antrat. Eine zweite Frau, die ihm ebenfalls die Wirtschaft führen wollte, und auch eine Nacht im Haus blieb, verschwand beim Grauen des nächsten Tages, da Koch mehrmals in der Nacht mit Licht in ihre Kammer gekommen war, um sich zu überzeugen, ob sie schlief.

Insgesamt wurden Koch neun Morde zur Last gelegt, nämlich außer den bisher erwähnten die Ermordung der Witwe Luise Müller, die am 8. August 1907 als Wirtschafterin zu Koch ging, der Frau Schütze aus Apolda, die im Januar 1907 ungefähr 20 Tage bei Koch als Wirtschafterin tätig und seitdem spurlos verschwunden war. Des weiteren den Mord an der Handelsfrau Schmidt aus Neustadt am Rennsteig, die im Oktober 1905 verschwand und deren Leichenreste nach einem halben Jahr in der Ilm gefunden wurden. Außerdem den Mord an seiner zweiten Frau, den Mord an seinem blinden Sohn sowie den Mord an einer Frau aus Oberndorf, die bereits vor 30 Jahren verschwunden ist und deren abgeschnittener Fuß damals von einer Katze aus der Erde hervorgescharrt wurde.

Der „Frauen=Massenmörder Koch“ wurde am 3. Juli 1844 zu Oberndorf bei Apolda als uneheliches Kind geboren. Seinen Vater kannte er nicht. Er wurde evangelisch erzogen. Koch erlernte das Korbmacherhandwerk und war mehrere Jahre auf Wanderschaft. 1868 machte er sich selbständig und heiratete. Mit seiner ersten Frau war er sechs Jahre verheiratet, mit seiner zweiten von 1875 bis Oktober 1906. Im Januar 1908 heiratete er zum dritten Mal. Er hatte sieben Kinder, von denen zur Zeit des Gerichtsprozesses noch vier lebten.

Friedrich Louis Koch war, wie viele Serienmörder, kein unbeschriebenes Blatt. Bereits im Jahre 1882 wurde er wegen eines Sittlichkeitsverbrechens an einem Dienstmädchen zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte das Mädchen zu vergewaltigen versucht, und als es ihm energischen Widerstand leistete, brachte er ihr mehrere Verletzungen am Hals bei und zerschnitt ihr mit einem Messer beide Hände, so daß sie gelähmt wurde. Als er Menschen sich nähern hörte, ließ er von seinem Opfer ab, das sonst wohl ein Opfer des Todes geworden wäre, und flüchtete.

Als er sich dafür vor dem Schwurgericht zu Gera wegen versuchten Totschlags und versuchter Notzucht zu verantworten hatte, bat er, ihn nicht zu Zuchthaus, sondern zu einer Prügelstrafe zu verurteilen. Koch wurde jedoch zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach drei Jahren wurde er wegen „guter Führung“ entlassen. Alle Welt glaubte, daß er einen anderen Lebenswandel einschlagen würde.

Am 27. Oktober 1908 begann vor dem Schwurgericht des Rudolstädter Landgerichts der Prozeß gegen den 64jährigen Korbmacher Koch. Allerdings kamen nicht alle ihm zur Last gelegten Morde zur Verhandlung. Der Zuhörerraum war lange vor Beginn der Verhandlung Kopf an Kopf gefüllt. Der Angeklagte machte den Eindruck eines harmlosen altenLandarbeiters. „Er ist mittelgroß, trägt einen struppigen dunklen Kinn- und Schnurrbart. Er sitzt zusammengekauert, die Augen zur Erde gesenkt, auf der Anklagebank.“[2] Vor dem Richtertisch waren zahlreiche Pakete, Mordwerkzeuge und andere Beweisstücke enthaltend, aufgestapelt. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung wurde eine starke Polizeimacht aufgeboten.

Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Oberlandes-Gerichtsrat Höfling aus Jena. Die öffentliche Anklage vertrat Erster Staatsanwalt Dr. Blochmann. Die Verteidigung führte Rechtsanwalt Dr. Günther, Weimar. Als Sachverständiger wurde Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Binswanger, Jena, geladen.

Nach der bildung der Geschworenenbank und erfolgtem Zeugenaufruf stellte sich auf Befragen des Vorsitzes der Angeklagte vor. Danach wurde der Angeklagte laut des verlesenen Anklagebeschlusses zweier Mordtaten beschuldigt.

Vorsitzender: Bekennen Sie sich der zwei Mordtaten schuldig?

Angeklagter (zögernd): Ja.

Vorsitzender: Wollen Sie sich über diese Mortaten vernehmen lassen?

Angeklagter: Das ist nicht nötig.

Vorsitzender: Wenn wir es aber für nötig halten, wollen Sie alsdann über die von Ihnen begangenen Mordtaten Auskunft geben?

Angeklagter: Das ist nicht nötig.

Vorsitzender: Ich halte es aber für nötig.

Angeklagter: Wenn es nötig ist, dann will ich es sagen.

Auf Befragen des Vorsitzenden gab der Angeklagte an: Er habe in Großromstedt ein eigenes Häuschen besessen und es stets verschlossen gehalten. Vor einigen Jahren habe eine Stellenvermittlerin namens Zeise bei ihm gewohnt. Eines Nachts, kurz vor Weihnachten 1906, sei er mit einem Beil in das Schlafzimmer der Zeise gedrungen. Die Frau habe fest geschlafen. Er habe der Zeise dann mit dem Beil den Schädel eingeschlagen, die Leiche alsdann in die Waschküche getragen, sie zerstückelt und die einzelnen Leichenteile verbrannt. Die nicht verbrannten Leichenteile habe er im Garten vergraben.

Vorsitzender: Weshalb haben Sie die Leiche sofort in die Waschküche geschleppt?

Angeklagter: Weil die Küche mit Backsteinen gepflastert war und auf diesen Blut besser zu beseitigen ist als auf Holzdielen.

Vorsitzender: Was taten Sie, nachdem Sie die Zeise erschlagen und die Leichenteile in die Waschküche geschleppt hatten?

Angeklagter: Ich legte mich wieder zu Bett und schlief weiter. (Große Bewegung im Zuhörerraum.)

Vorsitzender: Was bewog Sie, die Zeise zu ermorden?

Angeklagter (nach längerem Zögern): Das weiß ich selbst nicht.

Vorsitzender: Haben Sie bei der Zeise Geld vermutet?

Angeklagter: Nein, es war mir bekannt, daß sie kein Geld hatte.

Vorsitzender: Was hat Sie aber veranlaßt, die Zeise, die ihnen doch nicht das Geringste zu Leide getan hatte, plötzlich, während sie ruhig in ihrem Bette schlief, zu ermorden?

Angeklagter: Ich weiß selbst nicht.

Vorsitzender: Sie verbreiteten nun im Dorfe: die Zeise sei plötzlich auf unerklärliche Weise verschwunden und lebten ruhig weiter?

Angeklagter: Jawohl.

Vorsitzender: Schlug Ihnen nicht Ihr Gewissen?

Der Angeklagte schwieg.

Der Vorsitzende befragte hierauf den Angeklagten bezüglich der zweiten Mordtat. Hierauf gab Koch folgendes an: Er habe kurz nach der Ermordung der Zeise sein Haus in Oberndorf, wo er bis dahin wohnte, für 1800 Mark verkauft. Er habe 900 Mark bare Anzahlung erhalten. Ende 1907 habe er sich entschlossen, das dritte Mal zu heiraten, hauptsächlich, um eine weibliche Person um sich zu haben, die ihm die Wirtschaft führe. Im Januar 1908 heiratete er seine dritte Frau, die etwas verwachsen war. Er habe sich kirchlich und standesamtlich trauen lassen. Er lebte mit ihr im Allgemeinen friedlich.

Am 15. April habe er im Holzstall Holz gespalten. Da sei seine Frau in den holzstall gekommen und habe ihm Vorwürfe gemacht, daß er seinem Sohn 300 Mark ohne Schuldschein geliehen habe. Da die Frau nicht zu schelten aufhörte, habe er im Jähzorn die Frau mit einem Beil auf den Kopf geschlagen. Die Frau sei sofort niedergesunken, habe aber noch gestöhnt. Er habe sich nun gesagt: es wird doch nichts mehr werden. Wenn die Frau sich aber wieder erholt, dann zeigt sie mich an. Deshalb versetzte er der Frau noch fünf bis sechs heftige Schläge mit dem Beil auf den Kopf. Darauf schleppte er die Leiche auf den Boden. Dort nahm er wahr, daß die Frau aber immer noch nicht tot war. Er lief erneut in den Holzstall, holte das Beil und schlug der Frau den Kopf ab.

Alsdann zerstückelte er den Leichnam auf einem Hackeklotz. Am folgenden Tag habe er die Leichenteile verbrannt. Die Leichenteile, die er nicht verbrennen konnte, vergrub er im Garten.

Vorsitzender: Sie scheinen im Zerstückeln von Leichen eine große Fertigkeit zu besitzen.

Darauf schwieg der Angeklagte.

Staatsanwalt: Hatten Sie es auf die Lebensversicherungssumme Ihrer Frau abgesehen?

Angeklagter: Nein.

Vorsitzender: Haben Sie die Versicherungssumme abgehoben?

Angeklagter: Nein, daran habe ich gar nicht gedacht.

Vorsitzender: Es besteht der dringende Verdacht, daß Sie auch die Sandhändlerin Fuß und die Streichholzhändlerin Schmidt ermordet haben?

Angeklagter: Das habe ich nicht getan.

In der nun einsetzenden Zeugenvernehmung berichtet der Gendarm Grau folgendes: Am Gründonnerstag habe ihm der Angeklagte mit weinerlicher Stimme mitgeteilt, seine Frau sei seit etwa acht Tagen auf unerklärliche Weise verschwunden. Dabei konnte ihm der Angeklagte nicht ins Gesicht sehen. Das ganze Benehmen des Angeklagten kam ihm derartig verdächtig vor, daß er sogleich Verdacht schöpfte. Als in einem Steinbruch der Fuß einer Frauensperson gefunden und vom Angeklagten als Fuß seiner Frau anerkannt wurde, sei in der Behausung des Angeklagten und bald darauf auch in seiner früheren Besitzung in Oberndorf eine Haussuchung abgehalten worden. Im Garten in Oberndorf wurden verschiedene weibliche Leichenteile, Haarnadeln und Weiberhaare gefunden. Des weiteren zwei linksseitige Schulterblätter, so daß man annehmen muß, daß in Oberndorf zwei Menschen ermordet wurden. Dies erregte im Zuhörerraum eine große Bewegung.

Vorsitzender: Sie haben gehört, daß auf ihrem früheren Grundstück inOberndorf zwei linksseitige Schulterblätter im Garten vergraben gefunden worden. Daraus geht mit zwingender Notwendigkeit hervor, daß in Oberndorf zwei Menschen ermordet sein müssen?

Angeklagter: Darüber kann ich nichts sagen, ich habe nur die Zeise ermordet.

Der Bezirksarzt Dr. Bröhler aus Apolda kam zu folgendem Schluß: Er habe auf dem Boden, auf dem der Angeklagte seiner Frau den Kopf abschlug, an der Decke eine ganze Anzahl Blutspritzer gefunden. Daraus gehe hervor, daß die Frau, als der Angeklagte ihr den Kopf abschlug, noch gelebt habe. Er habe zu dem Angeklagten gesagt: „Die Frau muß doch, als Sie ihr den Kopf abschlugen, noch gestöhnt oder geröchelt haben?“, worauf der Angeklagte antwortete: „Das kann sein.“

Vorsitzender: Koch, es besteht der Verdacht, daß Sie auch Ihre beiden ersten Frauen ermordet haben?

Angeklagter: Meine beiden ersten Frauen habe ich nicht ermordet.

Über den Geisteszustand des Angeklagten berichtete der Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Binswanger aus Jena: Er habe den Angeklagten längere Zeit beobachtet. Nach den ihm amtlich zugegangenen Mitteilungen sei der Angeklagte ein derartig sexuell erregter Mensch gewesen, daß er von allen jungen Mädchen und Frauen im ganzen Umkreis gefürchtet war. Er neigte anfänglich zu der Ansicht, daß der Angeklagte die Mordtaten aus sadistischem Trieb begangen habe. Nach seinen weiteren Beobachtungen habe er aber seine Ansicht geändert. Der Angeklagte sei ein sehr intelligenter Mensch, der über politische und soziale Dinge ausgezeichnet unterrichtet war. Er habe außerdem ein ganz vorzügliches Gedächtnis. Er, der Sachverständige, sei nicht der Ansicht, daß der Angeklagte unter Ausschluß seiner freien Willensbestimmung gehandelt habe.

Damit war die Beweisaufnahme abgeschlossen. Nun verlas der Vorsitzende den Geschworenen die vorzulegenden Schuldfragen, die beide auf Mord lauteten.

Erster Staatsanwalt Dr. Blochmann: Zwei Mordtaten, die weit über die Grenzen Thüringens hinaus die größte Empörung hervorgerufen haben, unterliegen heute Ihrer Beurteilung. Es ist sehr bedauerlich, daß die Ermordungen der Sandhändlerin Fuß und der Streichholzhändlerin Schmidt nicht gleichzeitig zur Aburteilung gelangen konnten. Die Untersuchung wegen dieser beiden Verbrechen, deren der Angeklagte dringend verdächtig ist, schwebt noch. Die Verhandlung wegen der heute zu Ihrer Kenntnis gelangten Mordtaten konnte nicht weiter aufgeschoben werden.

Der erste Staatsanwalt schilderte alsdann die Ausführung der beiden Morde und gelangte zu dem Schluß, daß sowohl die Zeise, als auch die Frau des Angeklagten vorsätzlich und mit Überlegung vom Angeklagten getötet worden seien. Daß der Angeklagte unter einem Zwang gehandelt habe, wonach seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war, habe der Sachverständige verneint. Er beantragte, beide Schuldfragen zu bejahen.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Günther, Weimar, suchte den Nachweis zu führen, daß der Angeklagte ohne Überlegung gehandelt habe. Es liege mithin nur Totschlag vor. Koch, der während des Plädoyers mit herabgesenktem Kopf auf der Anklagebank saß, gab auf die Frage, ob er noch etwas auszuführen habe, keine Antwort.

Nun erteilte der Vorsitzende den Geschworenen die vorgeschriebene Rechtsbelehrung, worauf sich diese zur Beratung zurückzogen. Doch nach kaum zehn Minuten traten die Geschworenen wieder in den Saal. Der Obmann verkündete: Die Geschworenen haben beide Schuldfragen bejaht. Darauf verurteilte der Gerichtshof den Ankgeklagten Korbmacher Koch, dem Antrag des ersten Staatsanwalts entsprechend, zweimal zum Tode und zu dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

Bereits wenige Tage später wurde der „Frauen=Massenmörder“ nach Weimar transportiert. Der Großherzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar-Eisenach (1876-1923) machte von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch. Die Hinrichtung sollte am 21. November 7. 30 Uhr im Hof des Weimarer Landgerichtsgefängnisses stattfinden.[3]

Am 22. November 1909 ging folgende Meldung durch die Thüringer Zeitungslandschaft: „Weimar, 21. Novbr. Der Frauenmörder Koch aus Oberndorf ist heute früh 7 Uhr 12 Min. durch den Scharfrichter Hirsch aus Gotha, der mit drei Gehilfen anwesend war, mittels Fallbeiles enthauptet worden. Koch hat gestern abend, kurz bevor ihm das Abendmahl gereicht wurde, drei weitere Frauenmorde eingestanden. Im ganzen hat der Mörder nun fünf Mordtaten eingestanden. Er war bis zum letzten Augenblick stumpfsinnig und reuelos. Die drei eingestandenen Mordtaten beziehen sich auf die Streichholzhändlerin Schmidt aus Neustadt a. R., die Sandhändlerin Fuß aus Unteralbe und eine Frau Müller aus Apolda. Koch hat auch diese Frauen in seine Wohnung gelockt, erschlagen und zerstückelt.“[4]


[1] Rudolstädter Zeitung v. 27. 10. 1908. An dieser Stelle danke ich Frank Esche, Rudolstadt, und Wolfgang Krüger, Celle, für die freundliche Unterstützung.

[2] Im Folgenden: Rudolstädter Zeitung v. 28. 10. und 29. 10. 1908.

[3] Arnstädter Anzeiger v. 18. 11. 1909, Nr. 272.

[4] Arnstädter Anzeiger v. 22. 11. 1909, Nr. 275.

Dieser Fall wurde vollständig publiziert in „Historische Serienmörder II“. Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Archivar und Kirchschlager-Autor Frank Esche, der mir hilfreich bei den Recherchen zur Seite stand.

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