Strafe für Ehebruch (1510)

Um das Jahr 1510 lebte in Piemont ein Herr, der in Erfahrung brachte, daß seine Ehegemahlin, geboren aus mittelmäßigem Geschlecht, die er nach seinem Belieben geheiratet hatte und die Ehre oder den Stand ihres Gemahls erhielt, ihre eigene Ehre in Vergessenheit geraten ließ. Ja sie war so leichtfertig, daß sie das Haus, die Kammer und das Ehebett ihres Herrn und Mannes durch zahlreiche Ehebrüche mit einem Edelmann, ihren Nachbarn, der sie böse verführt hatte, besudelte.

Als der Ehemann sie nun beide ergreifen wollte, um sie zu überführen, sann er nach vielen Ränken diesen aus: Er wollte sich einen Brief seines Fürsten bringen lassen, der ihn zu sich nach Frankreich an den Hof forderte, um dort eine Weile zu bleiben. Er zeigte das Schreiben seiner Gemahlin, verharrte bei ihr noch einen ganzen Tag und offenbarte ihr noch mehr von seinen Sachen, als er es jemals zuvor getan hatte. Der Herr hinterließ ihr sein Geld, Kleinod und alles, was er an Kostbarem im Hause hatte, nebst dem Schlüssel zur Schatzkammer. Dann zog er nach einem sehr liebreichen Valetsegen (Abschiedssegen) davon. Am Abend kehrte er bei einem seiner Verwalter ein, dem er von seinem Unglück und seinem Vorhaben erzählte.

Unterdessen ließ das lose Weib ihren Ehebrecher holen und ihn in ihrer Kammer bringen, wo sie weiter ihre Schande verübten. Der Herr aber, unterstützt von seinem Verwalter und einem Kammerdiener, alle mit gutem Gewehr (Waffen) und anderen notwendigen Dingen versehen, nahten sich bei einfallender Nacht dem Schloß. Dort gab sich der Verwalter dem Torwärter zu erkennen und sagte, er hätte ein Schreiben, welches er nach dem Willen seines Herrn eiligst der Frau übergeben müsse.

Der Torwärter machte ihm auf und alsdann gingen alle drei hinein. Der Herr gebot dem Torwärter Stillschweigen und befahl ihm, eine Fackel anzuzünden. Dann gingen sie zu der Herrenkammer, an die der Verwalter anpochte.

Ein altes Weib, die den Ehebrechern als Kupplerin diente, fragte ohne zu öffnen, wer da wäre. „Ich bin es“ antwortete der Verwalter, „ich bringe meiner gebietenden Frau einen Brief von meinem Herrn. Er wollte, daß sie ihn so schnell wie möglich liest.“

Die Frau, trunken von Leichtfertigkeit, sprach zu der Alten: „Nehmt den Brief an der Tür und seht, daß er nicht hereinkommt. Und ich will tun, was drinnen steht.“

Als die Alte aber von innen die Tür öffnete, wurde sie mit Ungestüm zur Erde gestoßen. Dann gingen der Herr und die anderen mit ihren Waffen in den Händen hinein und ergriffen sie nackt und bloß in ihrer Schande. Das Volk im Schloß wurde eilends herzugerufen. Der Herr aber machte seiner Schandgemahlin in der Gegenwart aller Personen einen schweren und grausamen Prozeß. Er verurteilte sie, ihren schändlichen Ehebrecher mit ihren eigenen Händen aufzuhängen und zu erwürgen, worauf man diesem Arme und Beine mit starken Riemen band.

Als das Urteil gesprochen war, ließ der Herr einen großen Nagel vom Wagen holen, ihn in einen Kammerbalken einschlagen und eine Leiter bringen. Darauf zwang er die Ehrlose, ihrem Ehebrecher einen Strick um den Hals zu legen. Und weil sie in dieser Exekution Hilfe bedurfte, wurde die Kupplerin verurteilt, ihr Beistand zu leisten. Diese zwei hingen und erwürgten schließlich den unglücklichen Nachbarn. Nach dessen Tod befahl der Herr, das Bett und alle anderen Geräte des schändlichen Ehebruchs zu verbrennen und die anderen Mobilien aus der Kammer woanders hin zu tragen.

Er ließ nicht mehr darin, als so viel Stroh, daß die zwei Hunde darauf liegen konnten. Er verordnete darüber hinaus, daß der aufgehängte Leichnam dort bliebe. Die zwei Weiber sollten ihn bewachten, bis sie an dem Gestank erstickt wären. Er ließ alle Fenster und auch die Tür zumauern, ohne ein enges Loch, wodurch man ihnen Brot und Wasser hätte reichen können. Als sie wenige Tage ohne Trost in diesem Gestank blieben, wurden sie vom Schmerz und der Verzweiflung überwunden und beendeten so ihr elendes Leben.

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