Die Thüringer Giftmörderin Marie Sophie Göbner 1859-1860

Das Jahr 1860 sah noch einen weiteren Giftmordprozeß in Thüringen. Angeklagt war die Witwe Marie Sophie Göbner aus Nöbdenitz, einem kleinen Dorf unweit von Schmölln im Herzogtum Sachsen-Altenburg. Giftmorde erlebten gerade in den 1850er und 1860er Jahren eine gewisse Konjunktur, und sehr oft waren es Frauen, die sich dieser heimtückischen Methode bedienten. Eine Vergiftung erforderte keine starke Manneskraft, auch war sie völlig unblutig, also ideal für ein zartbesaitetes Wesen, als das eine Frau vor allem zu jener Zeit galt, einen unliebsamen Menschen ins Jenseits zu befördern.

Am 9. Dezember 1859 verstarb in Nöbdenitz nach kurzer Krankheit ganz plötzlich der verwitwete Drechslermeister Gottfried Göring. Er hatte seit Tagen an Übelkeit und Erbrechen gelitten, auch brannten ihm, wie er immer wieder klagte, die Eingeweide. Seine Haushälterin Marie Sophie Göbner hatte sich all die Zeit rührend um ihn gekümmert Und als der behandelnde Arzt, Doktor Kretschmar aus Löbichau, ihm mitteilte, er habe nur noch wenige Stunden zu leben, hatte sie sich sogar mit dem Sterbenden zusammen das heilige Abendmahl reichen lassen. Dr. Kretschmar konstatierte Tod infolge einer Lebensmittelvergiftung. Eine andere Todesursache als diese kam ihm nicht in den Sinn.

So wurde Göring wenige Tage später ohne großes Aufsehen zu Grabe getragen. Auch seine Haushälterin stand weinend am Grabe. Als die Trauergesellschaft wieder nach Hause ging und sich die Schwester des Toten mit ihrer Tochter auf den Rückweg nach Mannigswalde machte, reichte die Haushälterin ihr eine Portion Käse als Wegzehrung. Beide erkrankten nach dem Genuß des Milchprodukts und mußten sich mehrmals erbrechen. Auch die Katze, der man von dem Käse gegeben hatte, erbrach sich.

Der Schwester des Toten kam dies recht merkwürdig vor. Sie vertraute sich ihrer Schwester in Schönheide an. Diese verlangte nach dem Rest des Käses und bat Doktor Kretschmar, ihn zu untersuchen. Der Mediziner argwöhnte sogleich, das gute Stück könne vergiftet sein, brachte es nach Schmölln und übergab es dem Amtsgericht. Dieses wiederum leitete den Käse an das Kriminalamt nach Altenburg weiter. Dieses veranlaßte eine chemische Untersuchung. Und siehe da: das Lebensmittel wies deutliche Spuren von Arsenik auf! So langsam dämmerte die Erkenntnis, daß das Ableben des Drechslermeisters Göring kein gewöhnlicher Todesfall gewesen war.

Das Kriminalamt entsandte im Februar 1860, zwei Monate nach dem Todesfall, einen Beamten nach Nöbdenitz und stellte Görings Haus auf den Kopf. Im Bett der dort immer noch mit ihrem Mann, einem Hutmann, lebenden Haushälterin stieß er auf eine kleine dort versteckte Büchse, die ein weißes Pulver enthielt. Es war eindeutig Arsenikpulver, wie sich bei der nachfolgenden chemischen Untersuchung herausstellte.

Zehn Wochen nach seiner Beerdigung wurde der Sarg mit dem Toten ausgegraben und zu seinem Haus getragen. Als man ihn auf dem Hof öffnete, erschraken die in großen Scharen herbeigeströmten Zuschauer, aber auch die Mitglieder des Gerichts: Die Leiche zeigte nicht die geringste Spur von Verwesung. Es war, als sei er erst am Vortag gestorben. Nur auf den Backen hatte sich weißlicher Moder angesetzt. Der Tote wurde in die Stube getragen. Dort fand im Beisein des Altenburger Kriminalgerichts die Leichenöffnung statt. Tatsächlich fanden sich im Darmkanal noch deutliche Spuren von Arsenik. Damit bestand kein Zweifel: Göring war vergiftet worden. Und noch etwas: Im Dorf erzählte man sich hinter vorgehaltener Hand, daß die Haushälterin ein Verhältnis mit dem Verstorbenen unterhalten habe.

Marie Sophie Göbner wurde nun verhaftet und in das Kriminalgefängnis in Altenburg abgeführt. In der Voruntersuchung vor dem Kriminalgericht leugnete sie eine Zeitlang beharrlich, doch dann legte sie ein umfassendes Geständnis ab. Ja, sie habe dem Drechslermeister etwa acht Tage vor seinem Tod eine Milchsuppe gereicht, in die sie eine größere Menge Arsenik gemischt hatte. Die Vergiftung habe sie dann an den darauffolgenden Tagen wiederholt, so daß sich Göring keine Gelegenheit mehr erhielt, sich zu erholen. Als Motiv gab sie sowohl Rache als auch Eigennutz an.

Obwohl sie verheiratet war, pflegte sie mit dem Drechslermeister einen verbotenen Umgang. Bald aber wurde er ihrer überdrüssig. Als er bekanntgab, er wolle sich verehelichen, darüber hinaus auch sein Haus verkaufen wolle, schlug ihre Zuneigung in Haß um. Doch sie wollte nicht auf das ihr ihrer Meinung nach zustehende Geld verzichten. Sie verschaffte sich in der Apotheke in Schmölln Arsenik, um, wie sie angab, Ratten und anderes Ungeziefer zu vertilgen. Dann begann sie die Vergiftung. Zunächst habe sie ihn nur krankmachen wollen, damit es ihr um so leichter fiele, ihn zu einem zu ihren Gunsten ausfallenden Testament zu bewegen. Als Göring bereits dem Ende zuging, veranlaßte sie daher noch schnell, daß der recht vermögende Mann sein Testament aufsetzte und dabei vor allem nicht vergaß, ihr die Summe von hundert Talern zu vermachen. Kaum war dies geschehen, stand seinem Ableben aus ihrer Sicht nichts mehr im Wege.

Am 19. und 20. Mai 1860 verhandelte das herzogliche Landesjustizkollegium in Altenburg aufgrund der ihm zugegangenen Untersuchungsakten über den Giftmordfall.[1] Am folgenden Tag, dem 21. Mai, fällte das Gericht das Urteil: schuldig des Giftmordes. Die Göbner wurde daraufhin zur gesetzlich vorgeschriebenen Todesstrafe durch das Beil verurteilt, das seit fast zwei Jahrzehnten das früher verwendete Schwert ersetzte.

Der für alle thüringischen Staaten zuständige Gesamt-Oberappellationsgerichtshof in Jena bestätigte im Herbst 1860 dieses Urteil. Ein Gnadengesuch an den Herzog wurde abschlägig beschieden. Und so sollte erstmals seit acht Jahren[2] im Herzogtum wieder ein Todesurteil vollstreckt werden.

Am Morgen des 14. Dezember 1860 wurde Marie Sophie Göbner unter dem Läuten der Rathausglocke auf den Hof des Kriminalgefängnisses in Altenburg geführt. Dort trennte ihr der als Scharfrichter fungierende Abdecker Wolf aus Zschopau mit einem sicheren Hieb seines Handbeiles das Haupt vom Rumpf.


[1] Die im Jahre 1854 eingeführte neue Strafprozeßordnung verzichtete bewußt auf die Einführung des Schwurgerichts, womit Sachsen-Altenburg sich mit einer Handvoll anderer Kleinstaaten gegen die allgemeine Entwicklung in anderen deutschen Staaten stellte. Andererseits hatte Sachsen-Altenburg es 1841 als erster deutscher Staat gewagt, die öffentliche Hinrichtung abzuschaffen und den blutigen Akt auf den Gefängnishof zu verlegen.

[2] Im Jahre 1852, ebenfalls im Dezember, war in Altenburg der Mörder Franz Julius Rothe enthauptet worden.

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