Frank Esche: Der Altenburger Lustmörder Walter Friedemann (Altenburg, 1924)

Aus: Thüringer Mord-Pitaval, Band I

In der öffentlichen Sitzung der ersten Strafkammer des Landgerichts Altenburg am 31. Januar 1924, wurde Walter Friedemann wegen Unzucht und Totschlags verurteilt.

Er hatte unter anderem ausgesagt: „Bis 2. September 1923 war ich als landwirtschaftlicher Arbeiter in Bocka tätig und zog am 3. 9. 1923 in die hiesige Herberge zur Heimat. Am 4.9.1923 wollte ich eine Stelle antreten, bei dem Gutsbesitzer Malzer in Lehnitzsch […] Ich war bereits allein bis nach Ehrenberg gegangen, wo ich schließlich den Entschluß faßte, die Stelle bei Malzer in Lehnitzsch nicht anzutreten. Ich kehrte deshalb wieder nach Altenburg zurück und nahm den Weg über Mockern durch den Herzog-Ernst-Wald. Nachmittags etwa ½ 3 Uhr war ich an der Paditzer Straße, wo der Verbindungweg nach der Kotteritzer Straße abzweigt. Dort kam eine Frau mit einem Handwagen – die Albrecht, die den beschriebenen Weg einbog und die ich ansprach. […] Über geschlechtliche Dinge habe ich mit ihr nicht gesprochen […] Ich zog die Albrecht etwa 8 m tief rechts von der Straße in das Fichtendickicht. Sie war bereits leblos. Ich habe sie hier geschlechtlich gebraucht. Aber auch in diesem Falle kam es nicht zum Samenerguß solange ich das Glied in der Scheide hatte. Unmittelbar danach erfolgte bei mir der Samenerguß. Die Albrecht hat sich nicht mehr geregt, als ich sie gebrauchte. Sie war aber noch warm.“

Der Schuldspruch erfolgte zusammengefaßt für nachstehende Verbrechen:

1. der vollendeten Unzucht in 2 Fällen,

2. der versuchten Unzucht in 1 Falle,

3. der vollendeten Unzucht in zwei Fällen mit Todesfolge in Verbindung mit Totschlag,

4. des vollendeten Todschlag in 1 Falle.

Friedemann wurde deshalb zweimal zu lebenslänglichem Zuchthaus und zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Noch am selben Tag wurde der Verurteilte in das Zuchthaus Untermaßfeld eingeliefert.

Am 21. August 1934 erkannte die große Strafkammer des Thüringischen Landgerichts zu Altenburg in ihrer Sitzung für Recht:

[…] die Entmannung wird angeordnet. Friedemann trägt die Kosten des Verfahrens.“

Die angeordnete Entmannung des Walter Friedemann erfolgte durch einen medizinischen Eingriff am 8. März 1935.

Am 11. November 1948 faßte die Regierung des Landes Thüringen den Beschluß, dem wiederholten Gnadengesuch des Friedemann unter Auflagen stattzugeben, da von ihm mit großer Wahrscheinlichkeit keine Gefahr mehr ausging und die soziale Prognose als sehr günstig eingeschätzt wurde. Dies wurde ihm mit Schreiben vom 3. Februar 1949 mitgeteilt, worauf seine Entlassung aus dem Strafvollzug nach zirka 25jähriger Haftzeit erfolgte.

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