Neuerscheinung: Blutspur durch Thüringen – Berichte / Bilder / Dokumente 1884-2020

Im 25. Jahr seines Bestehens wurde auch der Verlag Kirchschlager bedingt durch das Coronavirus auf eine harte Probe gestellt. Lesungen wurden abgesagt genau wie die Leipziger Buchmesse, Buchhandlungen mußten zeitweilig schließen. Dennoch konnten Verlag, Herausgeber und Beiträger diesen Sammelband als kleine Festgabe zum Verlagsjubiläum realisieren.

Im Mittelpunkt dieses Bandes stehen, wie in den meisten Büchern aus dem Verlag Kirchschlager, die Schilderungen wahrhaftiger krimineller Handlungen und Ereignisse. Und wir zitieren in diesem Zusammenhang Harald Korall (1932-2017), der sich durch die Autorenschaft und Herausgabe hervorragender kriminalistischer Bücher einen Namen gemacht hat: „Tatsächliche Verbrechensvorgänge machen betroffener als erfundene, wirkliche Täter bestürzen mehr als erdachte, und die Beschreibungen ihrer Handlungen und Motive sind wohl alles andere als kunstvoll erklügelte Denkspiele. Kriminalfälle, so gesehen, so dargestellt, sind gewiß nicht Teil der Unterhaltungsbranche, sondern haben ihre Chance auf Realismus. Indem sie Grenzfälle unserer Wirklichkeit ins Bild bringen, können sie präzise von sozialen Gegebenheiten und Prozessen erzählen, von Erreichtem und Zurückgebliebenem.“ Kriminalfälle aus mehreren Jahrhunderten und Gesellschaftsformationen dokumentieren zugleich die Entwicklung bzw. den Wandel einzelner Verbrechensarten und deren Tatmotive sowie die Entwicklung in den Rechtsauffassungen und Rechtspraktiken.

Letztere können nicht unterschiedlicher sein, vergleicht man die historischen Kriminalfälle des frühen 20. Jahrhunderts mit denen der Gegenwart. Das Spektrum der beschriebenen Fälle reicht vom Sexual-, Kindes- und Raubmord über Mordversuch, Banküberfälle und andere Gewaltstraftaten. Der Zeitraum erstreckt sich von 1884 bis in die Gegenwart 2020.

Erneut gehen unsere Autoren mit der interessierten Leserschaft an grauenvolle Tatorte, begeben sich auf Spurensuche, haben Teil an schier unglaublichen Mordtaten und Mordversuchen, gewähren uns Einblicke in die Arbeit der Kriminalpolizei und der Gerichtsorgane verschiedenster Gesellschaftsformationen, analysieren Tatmotive und weisen auf die jeweiligen Strafmaße hin. Bei einigen Fällen, besonders denen im ersten Kapitel des Buches „Unter dem Fallbeil“, kannte man mit den Mördern keine Gnade. Das Urteil lautete zumeist: Todesstrafe.

Im Sinne des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte Dritter wurden die Namen der Opfer, Zeugen und Täter – sofern noch nicht veröffentlicht – verfremdet. Wie der Großteil der Veröffentlichungen im Verlag Kirchschlager, so erscheint auch diese Ausgabe in alter Rechtschreibung. Wir verzichten bewußt auf Anglizismen, die Genderisierung der deutschen Sprache oder unsägliches Denglisch.

Aus dem Inhalt

Unter dem Fallbeil

Wolfgang Krüger

Ein Raubmord bei Stedten (preußische Provinz Sachsen, 1884)

Raubmord in Jena (Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, 1902)

Doppelter Kindesmord aus Rache in Rengelrode (preußische Provinz Sachsen, 1908)

Raubmord an einem kleinen Mädchen in Bucha (Land Thüringen, 1931)

Raubmord in Erfurt (preußische Provinz Sachsen, 1933)

Todesstrafe für den 71jährigen Brandstifter (Land Thüringen, 1939)

Sexualmord bei Gumperda (Land Thüringen, 1940)

Ein 17jähriger Raubmörder (1941)

Aus Alten Kriminalakten

Frank Esche

Im Zweifel für den Angeklagten (1925)

Ein Liebesdrama vor Gericht (1928/29)

Der doppelte Rattengiftmordversuch (Öpitz, 1941–1952)

Tatort Arnstadt

Michael Kirchschlager

Mord aus Liebe – Geliebter zerstückelt Ehemann (1926)

Mord und Brandstiftung in Arnstadt (1960)

Kriminalisten ermitteln

Wolfgang Tanner

Raubmord in Meiningen (1978)

Explosives Räuberduo – Schwere Gewaltstraftaten in Hessen und Thüringen (1991)

Aus der Kriminaltechnik

Lutz Harder

Rauchen bringt dich ins Gefängnis (Ilmkreis, 1997)

Hochzeitsreise in den Tod (Gotha, 1997)

Für fünf Flaschen Bier getötet (Kreis Gotha, 2004)

Aus dem Gerichtssaal

Sieglinde Schwarzer

Kriegswaffensammler holt Granaten aus der Saale (1973–1998)

Mit der Polizei Katz und Maus gespielt (Jena, 2000)

Mit gezücktem Küchenmesser 25 Euro in der Bäckerei erbeutet (Jena, 2002)

Ehefrau bei Besuch vergewaltigt (Hartmannsdorf, 2003)

Von 17jähriger sexuelle Befriedigung verlangt (Jena, 2004)

Die Gerüchteküche brodelt, der Ehemann wütet (Jena, 2005)

Rentner stoppt Biker mit einer Holzstange (Bad Klosterlausnitz, 2007)

Filmreife „Haltet den Dieb!“-Szene im Burgaupark (Jena, 2012)

An der Ampel rabiat das Auto gekapert (Jena, 2019)

Tatort Erfurt

Udo Brill

Was ein Kind ertragen mußte (Erfurt, 2005)

Kerstin Kämmerer

Der Schatten im Schulhaus (Erfurt, 2008)

Tatort Gera

Der Kriminalbericht

Frank Richter, Hans Thiers und Michael Kirchschlager

Heimtückischer Mord (Gera, 2017)

Ein Augenzeugenbericht

Stephan Werner und Michael Kirchschlager

Brutaler Messerangriff (Gera, 2020)

Ein Gastbeitrag aus Sachsen-Anhalt

Lothar Schirmer

Amoklauf in Magdeburg (1982)

Taschenbuch, 280 Seiten, zahlreiche s/w Abbildungen, ISBN 978-3-934277-88-5, Preis: nur 14,95 Euro.

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Schützen Sie sich vor Gaunern und Ganoven!!!

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Die unfassbaren Fälle einer Kommissarin: Kerstin Kämmerers Buch „Ich töte, was ich liebe“

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„Morduntersuchungskommission“ von Max Annas vs. „Mordfälle im Bezirk Gera“ (Band I-III) von Hans Thiers. Ein Vergleich zwischen Roman und Sachbuch

Die Bücher können nicht unterschiedlicher sein: Der Roman von Krimipreisträger Max Annas „Morduntersuchungskommission“ (erschienen bei rohwolt, Hamburg) und die Sachbücher von Kriminalrat a. D. Hans Thiers „Mordfälle im Bezirk Gera I-III“ (erschienen im Verlag Kirchschlager, Arnstadt). Die Bücher haben – mehr oder weniger – die Arbeit der Morduntersuchungskommission (MUK) des Bezirks Gera zum Gegenstand. Bei Annas heißt der MUK-Mann Otto Castorp, der Autor der Mordfälle im Bezirk Gera I-III heißt Hans Thiers und war zehn Jahre MUK-Leiter – er ist sozusagen das „Vorbild“ für den „Romanhelden“. Doch beide Personen unterscheiden sich eklatant. Der literarische DDR-Kriminalist ist Alkoholiker und Fremdgeher und wird von seinem Bruder (einem Stasimann) an den Ermittlungen behindert

Hans Thiers – der andere, der echte MUK-Mann, der mit seinem Kollektiv (nicht Team!) eine Aufklärungsquote von 98 % erreicht hat, hat über die Mordfälle im Bezirk Gera drei Bücher geschrieben, sachlich, informativ, mit viellen Quellen unterlegt.

Nach Aussagen des Verlags sei der Roman von Max Annas „der erste große Kriminalroman, der in der DDR spielt.“ Der Inhalt ist konstruiert, soll sich aber an einem wahren Fall orientieren. Fakt ist: Dieser Fall stammt aber nicht aus dem Bezirk Gera (Mitteilung von Hans Thiers).

Zum Inhalt, so wie ihn uns der Verlag vorstellt: „An einer Bahnstrecke nahe Jena wird 1983 eine entstellte Leiche gefunden. Wie ist der junge Mosambikaner zu Tode gekommen? Oberleutnant Otto Castorp von der Morduntersuchungskommission Gera sucht Zeugen und stößt auf Schweigen. Doch Indizien weisen auf ein rassistisches Verbrechen. Als sich dies nicht länger übersehen lässt, werden die Ermittlungen auf Weisung von oben eingestellt. Denn so ein Mord ist in der DDR nicht vorstellbar. Also ermittelt Otto Castorp auf eigene Faust weiter. Und wird dabei beobachtet. Ein eminent politisches Buch nach einem historischen Fall.“

Prof. Frank-Rainer Schurich, ein Kriminologe, schreibt in seinem Nachwort zu dem Buch von Hans Thiers folgendes und bezieht sich auf die tatsächliche Arbeit der MUK des Bezirks Gera, die sich auf Kriminalakten und den Erinnerungen der Kriminalisten stützt:: „Die vorgestellten Berichte, Dokumente und Abbildungen aus der Arbeit der Morduntersuchungskommission Gera zeigen, daß sehr gut ausgebildete Kriminalisten mit hohem Engagement am Werke waren, nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Auch der berühmte Kommissar Zufall kam ihnen zu Hilfe – dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und es wird auch sinnfällig, daß gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern vorhanden waren, bei der oft viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungssucht mitwirkten.
Die Fälle sind sachlich, aber dennoch spannend erzählt. Bemerkenswert, daß auch die Schutzpolizisten eine hervorragende Arbeit machten und die Kriminalpolizei unterstützten. Im Fall der Camburger Kindesmörderin Hannelore Philipowski aus dem Jahr 1964 hatte z. B. VP-Hauptwachtmeister Hartje einen Ermittlungsbericht geschrieben, den man heute durchaus in Kriminalistik-Lehrbüchern als Muster abdrucken könnte.
In einigen hier abgedruckten Fällen wird deutlich, daß es in der DDR in erster Linie nicht um die Bestrafung der Täter ging, sondern, falls kein Todesurteil erfolgte, nach Strafverbüßung um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. (…)
Auch der Säuglingsmörder von Neustadt (Orla) aus dem Jahr 1965 wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 1980 aber im Rahmen einer Amnestie aus dem Strafvollzug entlassen. Nach der „Wende“ strebte er ein Rehabilitierungsverfahren an, dessen Antrag 1998 vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Gera konsequent zurückgewiesen wurde. Die DDR-Justiz hatte Recht gesprochen, so daß der perfide Plan des Mörders, als politisch Verurteilter anerkannt zu werden, kläglich scheiterte.
Dr. Erardo C. Rautenberg (1953-2018), damals Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, schrieb 2011, passend zu diesem Fall: Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 als „allgemeinkundig“ bezeichnet, dass Richter der DDR, zumal in den letzten Jahren, bei der Aburteilung von Taten der gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere von Kapitaldelikten, eine Tätigkeit entfaltet haben, die mit dem Wirken von Richtern in der Bundesrepublik Deutschland insofern vergleichbar war, als unter den gegebenen Bedingungen die Verwirklichung von Gerechtigkeit angestrebt wurde. Auch hätten „die Staatsanwälte der DDR bei der Ahndung gewöhnlicher Kriminalität mitgewirkt und damit zum Schutz der Menschen vor solcher Kriminalität beigetragen“. Und Rautenberg ist der Meinung, daß Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter in der DDR nicht nur politisch agiert, sondern auch anerkennenswerte Strafverfolgung betrieben haben. Was auch durch Hans Thiers wieder einmal bewiesen wurde.
Zur Gesetzlichkeit und Verwirklichung von Gerechtigkeit kann man z. B. etwas im Fall Rosmarie Morawe aus Ronneburg lesen, die seit dem 15. Mai 1968 vermißt wurde und heute noch vermißt wird. Dem dringend Tatverdächtigen konnte ein Mord nicht nachgewiesen werden, so daß das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Und bei einer außergewöhnlichen Kindestötung in Jena-Lobeda (1977) hatte die Täterin zwar ein umfassendes Geständnis abgelegt, wurde aber letztlich nur wegen fahrlässiger Tötung mit einem Jahr Freiheitsentzug auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Das Oberste Gericht der DDR hatte in einem Berufungsverfahren festgestellt, daß sie kurz nach der Geburt kurzzeitig bewusstlos gewesen sein soll und sich deshalb nicht umfassend um die Lebenserhaltung des Neugeborenen kümmern konnte.
Hans Thiers verschweigt aber nicht, daß es durchaus Fälle gegeben hat, in denen das Prinzip der Gesetzlichkeit verletzt wurde. So hatte ein Kinderarzt gegen die „Arbeitsanordnung über die Meldepflicht der Ärzte bei Verdacht auf strafbare Handlungen gegen Leben und Gesundheit“ vom 30. Juli 1967 eklatant verstoßen, weil er die massiven Mißhandlungen eines Säuglings nicht anzeigte. Gegen den Kinderfacharzt wurde ein Disziplinarverfahren durchgeführt, das mit einem strengen Verweis endete.
Das Buch beweist zudem, daß die Zusammenarbeit mit den Justizorganen anderer sozialistischen Länder funktionierte. Eine ungarische Staatsbürgerin, die ihre zweijährige Tochter in Elsterberg tötete (1977), wurde in der Ungarischen Volksrepublik zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Mehrere Kriminalfälle zeigen, dass vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren bei geringsten Hinweisen in der DDR sofort wieder aktiviert worden sind, um die Schuldigen zu ermitteln. Mit der Bildung der „SOKO Altfälle“ konnten vor allem durch DNA-Spuren in Thüringen noch Mordfälle geklärt werden, nachdem es die DDR nicht mehr gab.
Im Buch entdeckt man verdienstvolle Wissenschaftler und Gutachter: Prof. Dr. med. habil. Gerhard Hansen und Prof. Dr. med. habil. Christiane Kerde vom Institut für Gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität in Jena, den Psychiater Dr. med. Manfred Ochernal, damals Chefarzt im Haftkrankenhaus Waldheim und Leiter der psychiatrischen Beobachtungsstelle, später Professor an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die vorgestellten Berichte, Dokumente und Abbildungen aus der Arbeit der Morduntersuchungskommission Gera zeigen, daß sehr gut ausgebildete Kriminalisten mit hohem Engagement am Werke waren, nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Auch der berühmte Kommissar Zufall kam ihnen zu Hilfe – dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und es wird auch sinnfällig, daß gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern vorhanden waren, bei der oft viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungssucht mitwirkten.
Die Fälle sind sachlich, aber dennoch spannend erzählt. Bemerkenswert, daß auch die Schutzpolizisten eine hervorragende Arbeit machten und die Kriminalpolizei unterstützten. Im Fall der Camburger Kindesmörderin Hannelore Philipowski aus dem Jahr 1964 hatte z. B. VP-Hauptwachtmeister Hartje einen Ermittlungsbericht geschrieben, den man heute durchaus in Kriminalistik-Lehrbüchern als Muster abdrucken könnte.
In einigen hier abgedruckten Fällen wird deutlich, daß es in der DDR in erster Linie nicht um die Bestrafung der Täter ging, sondern, falls kein Todesurteil erfolgte, nach Strafverbüßung um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die schon genannte Hannelore Philipowski, zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, verbüßte für die Tötung ihrer beiden Mädchen zwölf Jahre in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck in Stollberg (Erzgebirge) und wurde dann auf Bewährung entlassen.
Auch der Säuglingsmörder von Neustadt (Orla) aus dem Jahr 1965 wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 1980 aber im Rahmen einer Amnestie aus dem Strafvollzug entlassen. Nach der „Wende“ strebte er ein Rehabilitierungsverfahren an, dessen Antrag 1998 vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Gera konsequent zurückgewiesen wurde. Die DDR-Justiz hatte Recht gesprochen, so daß der perfide Plan des Mörders, als politisch Verurteilter anerkannt zu werden, kläglich scheiterte.
Dr. Erardo C. Rautenberg (1953-2018), damals Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, schrieb 2011, passend zu diesem Fall: Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 als „allgemeinkundig“ bezeichnet, dass Richter der DDR, zumal in den letzten Jahren, bei der Aburteilung von Taten der gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere von Kapitaldelikten, eine Tätigkeit entfaltet haben, die mit dem Wirken von Richtern in der Bundesrepublik Deutschland insofern vergleichbar war, als unter den gegebenen Bedingungen die Verwirklichung von Gerechtigkeit angestrebt wurde. Auch hätten „die Staatsanwälte der DDR bei der Ahndung gewöhnlicher Kriminalität mitgewirkt und damit zum Schutz der Menschen vor solcher Kriminalität beigetragen“. Und Rautenberg ist der Meinung, daß Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter in der DDR nicht nur politisch agiert, sondern auch anerkennenswerte Strafverfolgung betrieben haben. Was auch durch Hans Thiers wieder einmal bewiesen wurde.
Zur Gesetzlichkeit und Verwirklichung von Gerechtigkeit kann man z. B. etwas im Fall Rosmarie Morawe aus Ronneburg lesen, die seit dem 15. Mai 1968 vermißt wurde und heute noch vermißt wird. Dem dringend Tatverdächtigen konnte ein Mord nicht nachgewiesen werden, so daß das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Und bei einer außergewöhnlichen Kindestötung in Jena-Lobeda (1977) hatte die Täterin zwar ein umfassendes Geständnis abgelegt, wurde aber letztlich nur wegen fahrlässiger Tötung mit einem Jahr Freiheitsentzug auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Das Oberste Gericht der DDR hatte in einem Berufungsverfahren festgestellt, daß sie kurz nach der Geburt kurzzeitig bewusstlos gewesen sein soll und sich deshalb nicht umfassend um die Lebenserhaltung des Neugeborenen kümmern konnte.
Hans Thiers verschweigt aber nicht, daß es durchaus Fälle gegeben hat, in denen das Prinzip der Gesetzlichkeit verletzt wurde. So hatte ein Kinderarzt gegen die „Arbeitsanordnung über die Meldepflicht der Ärzte bei Verdacht auf strafbare Handlungen gegen Leben und Gesundheit“ vom 30. Juli 1967 eklatant verstoßen, weil er die massiven Mißhandlungen eines Säuglings nicht anzeigte. Gegen den Kinderfacharzt wurde ein Disziplinarverfahren durchgeführt, das mit einem strengen Verweis endete.
Das Buch beweist zudem, daß die Zusammenarbeit mit den Justizorganen anderer sozialistischen Länder funktionierte. Eine ungarische Staatsbürgerin, die ihre zweijährige Tochter in Elsterberg tötete (1977), wurde in der Ungarischen Volksrepublik zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Mehrere Kriminalfälle zeigen, dass vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren bei geringsten Hinweisen in der DDR sofort wieder aktiviert worden sind, um die Schuldigen zu ermitteln. Mit der Bildung der „SOKO Altfälle“ konnten vor allem durch DNA-Spuren in Thüringen noch Mordfälle geklärt werden, nachdem es die DDR nicht mehr gab.
Im Buch entdeckt man verdienstvolle Wissenschaftler und Gutachter: Prof. Dr. med. habil. Gerhard Hansen und Prof. Dr. med. habil. Christiane Kerde vom Institut für Gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität in Jena, den Psychiater Dr. med. Manfred Ochernal, damals Chefarzt im Haftkrankenhaus Waldheim und Leiter der psychiatrischen Beobachtungsstelle, später Professor an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Zu fragen wäre in diesem Nachwort, in welcher Weise die Kriminalität in der DDR und der alten BRD verglichen werden kann. Von besonderem Interesse sind hier die Zahlen hinsichtlich der vorsätzlichen Tötungsdelikte. 1988 wurden in der DDR 113 Verbrechen gezählt (eine Straftat auf 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 2.518 (vier auf 100.000 Einwohner).
Und wie war es generell mit der Kriminalität? Rainer Eppelmann und seine Mitstreiter verbreiten in ihrem „Lexikon des DDR-Sozialismus“, daß der „Ausweis einer wesentlich niedrigeren Kriminalität als in der Bundesrepublik … durch entsprechende Anwendung der Einstellung der Verfahren wegen Geringfügigkeit oder Übergabe an eine Konfliktkommission … nicht schlüssig“ ist. Diese Aussage kann so interpretiert werden, daß es in der DDR wie in der alten BRD eine hohe Kriminalitätsrate gab, die aber fein säuberlich verschwiegen wurde und deren Zahlen das Politbüro nächtelang heruntermanipulierte, damit es anderntags nicht etwa erschrak und Herzschrittmacher anfordern mußte, wenn man sich die Statistiken aus dem „Neuen Deutschland“ kollektiv vorlas.
Aber die Wirklichkeit sah etwas anders aus. Legt man die durchschnittliche Kriminalitätsbelastung Mitte der 1980er Jahre zugrunde, war die polizeilich registrierte Kriminalität in der BRD rund zehnmal höher als in der DDR. Für das Jahr 1988 bedeutete dies konkret, daß in der DDR 119.124 Vergehen und Verbrechen erfasst wurden (715 pro 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 4.356.726 (7.094 pro 100.000 Einwohner).
Der Hamburger Kriminologe Fritz Sack schrieb zu diesem Thema, daß die Statistik allenfalls einen Überblick darüber gebe, wo die Polizei ihre Ressourcen einsetzt, also mehr eine bloße Umschreibung der selektiven Mechanismen der Strafverfolgung sei. Und so, wie man schlechterdings Äpfel mit Birnen vergleichen kann, sind auch die Kriminalstatistiken zweier Staaten nur mit Einschränkungen vergleichbar, weil es unterschiedliche Strafgesetze und Erfassungsgrundlagen sowie auf beiden Seiten verschiedene Möglichkeiten gab, die Zahlenkolonnen zu manipulieren.
Die „Berliner Projektgruppe Kriminologie“ hatte 1991 bereits gemutmaßt, daß es 1988 in Wirklichkeit 393.900 angezeigte Straftaten gegeben hat, während die offizielle Kriminalstatistik nur 119.000 auswies. Das läßt sich unter anderem damit erklären, daß in der BRD Fälle, in der DDR Anzeigen/Verfahren gezählt wurden, wobei neue Anzeigen laufenden Verfahren zugeordnet werden konnten, wenn innere Tatzusammenhänge nachweisbar waren. Hinzu kam, daß Fahrraddiebstähle (1988: ca. 94.800 – die quasi entkriminalisiert „Fahrradverluste“ hießen), geringfügige Eigentumsverfehlungen bis 100 Mark (1988: ca. 66.700) und Kinderdelikte (1988: ca. 1.700) keine Chance hatten, in den Tabellen des statistischen Jahrbuchs aufzutauchen.
Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Auf der anderen Seite zählte man in der DDR Straftaten, die es im Westen gar nicht gab, ja gar nicht geben durfte (zum Beispiel § 213 StGB: „Ungesetzlicher Grenzübertritt“, § 249 StGB: „Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch asoziales Verhalten“) oder die dort nicht mehr mitgerechnet wurden, wie die Verkehrsstraftaten, die man in der BRD schon 1963 aus der Statistik nahm, um den wenig erfreulichen Kriminalitätsanstieg ein wenig zu kaschieren.
Der Abteilungsdirektor im Bundeskriminalamt Edwin Kube faßte 1993 in einem Aufsatz die Zahlenspielerei volkstümlich zusammen: „Damit ergibt sich im Verhältnis zur ehemaligen DDR für die ‚alte‘ Bundesrepublik eine etwa drei- bis vierfach (statt 10fach) so hohe Häufigkeitszahl, in Zahlen: etwa 2.000 zu 7.500.“
Und auch dies noch: Fünf Jahre nach der deutschen Einheit fragte sich Prof. Dr. iur. Dipl.-Psych. Robert Northoff, damals tätig an der Fachhochschule Neubrandenburg, Bereich Sozialwesen, unter der Überschrift „Ohne Vorurteil und Verlegenheit“ in der Fachzeitschrift „Kriminalistik“ unter anderem, ob denn die DDR ein kriminalpräventives Gesamtkunstwerk gewesen sei. Seine anerkennungswerten Untersuchungen belegen, „dass die DDR bezogen auf die Kriminalität privater Personen der sicherere Staat gewesen ist“ und daß „der ganzheitlich, gesellschaftsorientierte Ansatz der DDR (zur Kriminalitätsvorbeugung – FRS) im Kern durchaus fortschrittlich“ war. So kam Robert Northoff gar nicht an der pragmatischen Frage vorbei, ob denn nicht bestimmte kriminalitätsrelevante gesellschaftliche Rahmenbedingungen der DDR auch in einem vereinigten Deutschland ihren Platz finden könnten … Dazu kam es aber, wie wir heute wissen, leider nicht.

Mord und Totschlag in 23 Fällen – das ist schon eine Lektüre, die aufwühlt und die Leser in eine Wirklichkeit entführt, die es eben auch gab. Das Buch von Hans Thiers widerspiegelt ausschnittsweise, quasi als Soziogramm, die realen Lebensbedingungen von Menschen, die es im Alltag schwer hatten und aus verschiedenen Gründen mit ihrem Leben nicht zurechtkamen. Bier und Hochprozentiges, beides preiswert, spielten in vielen Fällen der Gewaltkriminalität eine Rolle, was darauf hinweist, daß Alkoholismus auch in der DDR ein soziales Problem war. Es wird zudem von einem Mörder berichtet, der mit der Leiche der Frau noch Geschlechtsverkehr vornahm; ein anderer Thüringer führte in die Scheide des toten Opfers eine Kerze und einen Kochlöffel ein.
Bei einem erweiterten Suizid in Kleinfalke (1974) wollte der Täter, der Freundin und ihre Tochter getötet hatte, alle Spuren verwischen und das Haus anzünden, aber er verwechselte die Kanister. Statt Benzin schüttete er Diesel auf den Boden und zündete ihn an, bevor er sich mit der Schrotflinte in den Mund schoß. So konnte nur eine kleine Brandstelle im Wohnzimmer vorgefunden werden.
Hans Thiers kommentiert hierzu, dass Menschen in ihrer Verzweiflung oft keinen vernünftigen Ausweg mehr sehen. Wie auch im Fall eines erweiterten Suizids in Gera 1986, bei dem eine verzweifelte Mutter ihre 13 Jahre alte Tochter tötete – nach einem teuflischen Plan. Aber diese Geschichte muß man einfach selbst lesen.

Die hier vorgestellten Morde aus dem Bezirk Gera werfen ein Schlaglicht auf ein gesellschaftliches Phänomen, das zu Zeiten der DDR vergessen und verdrängt werden sollte. Heute erscheinen die 23 Fälle wie Mosaiksteine, die sich unkaschiert einfügen in ein realistisches Bild von der tatsächlichen inneren Verfaßtheit der zweiten deutschen Republik. Denn obwohl man es nicht wahrhaben wollte, es gab sie intra muros alle: Mörder, Totschläger, Selbstmörder, die andere Personen mit in den Tod nahmen, Leichenschänder und andere Personen mit abweichendem Sexualverhalten. Es gab sie alle in der kleinen DDR, diesem ganz normalen Land.“

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Ausstellung „Mörder / Räuber / Menschenfresser“

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Blutende Tote

Zu Cesena in Italien wurde im Jahr 1632 ein Schmied, Julianus Malacava genannt, ungeachtet daß er verheiratet war, mit heftiger Liebe gegen ein fremdes Weibsbild entflammt. Er stellte leicht die Rechnung auf, die neue Liebste würde ihm nur mit ehelicher Kopulation zu teil werden. Also lieh er dem Einspeisen des höllischen Drachen sein Ohr und geriet auf den Gedanken, seine rechte Ehefrau aus dem Mittel zu heben. Ungeachtet ihres hochschwangeren Leibes erdrosselte er sie deswegen. Nach drei Tagen wurde der Tod des Weibes lautbar, das Kind aus dem Mutterleib geschnitten und hervorgezogen. Der Vater war unterdessen hinaus aufs Land gegangen, um von seiner Missetat abzulenken, gleich als wüßte er von nichts und sich von allem Argwohn zu befreien. Wie er nun wieder heimkam, fing dem Knäblein die Nase gar heftig an zu schweißen (zu bluten). Durch dieses Blutfließen bekamen die Richter einen Argwohn und ließen den Vater zur Stunde gefänglich einziehen. Während der peinlichen Befragung wurde das eigene Bekänntnis von ihm herausgefoltert. Darauf warf man dem Übeltäter gleichfalls zum Lohn eine Galgenkette an den Hals.


Man fand einst zu Itzehoe, einer Stadt im Fürstentum Holstein, auf der Gasse einen erschlagenen Körper. Der Täter konnte jedoch nicht in Erfahrung gebracht werden. Endlich bestattete man den toten Leichnam zur Erde, ausbenommen eine Hand, die man behielt und im öffentlichen Gefängnis aufhängte, woselbst die Hand auch ganze zehn Jahre an einem Faden hing. Zuletzt wurde einer, den man in Dieberei ergriffen hatte, in dieses Gefängnis gelegt. Kaum war der Dieb hineingetreten, als die schier verdorrte Hand zu bluten begann und Anlaß gab, den Übeltäter hart und ernst darüber zu befragen. Dieser sah sich durch ein so wunderliches Zeichen verraten und bekannte frei und unverholen, er habe vor ungefähr zehn Jahren auf der Straße einen Menschen entleibt, dem diese nun nachschreiende Hand zugehöre. Auf dieses Bekenntnis hin brachte man ihn nach ergangenem Urteil und Recht vom Leben zum Tod. (Happel IV, S. 146)

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Verkauft an Kannibalen

Bei einer Zusammenkunft zu Guildhall, Bristol, las der Geistliche Herr Thore, einen Brief vor, den er von dem Kapitän eines Ostindienfahrers, Herrn Welsch, erhalten hatte, wovon nachfolgendes ein Auszug ist: Im Jahr 1806 litt ich Schiffbruch und ließ mein Schiff zu Pedang, an der Küste von Sumatra in einem so zertrümmerten Zustand, daß ich es den Assecuradeurs überlassen, und meine Fahrt in einem Schiffe machen mußte, daß dahin handelte. Als wir gegen Norden hin segelten, stießen wir auf eine Insel, Pulo Dua (oder die beiden Inseln) genannt, wo ich ans Land stieg, um einen Plan von der Rhebe (Rhede) aufzunehmen und Nachmittags auf die Jagd ging. Während ich mitten durch die Insel gehe, zog meine Aufmerksamkeit ein kleiner verzäunter Platz auf sich, wo, wie ich glaubte, eine Menge Turteltauben steckten. Aber wie groß war mein Erstaunen, als ich näher kam, und drei kleine Kinder, wovon ich das älteste jetzt mit nach England gebracht habe, die Reis kochten und ein altes Weib darin fand, die ihre Wartung zu besorgen hatte. Ich sprach mit den Kindern malayisch, aber sie verstanden mich nicht. Ich wandte mich dann an die Wärterin, von der ich erfuhr, die Kinder wären auf Pulo Nyas geboren und von Seeräubern hierher gebracht worden, welche beständig Einfälle in diese Insel machten, um Kinder zu stehlen und sie dann entweder an diejenigen, die sie als Sklaven kaufen wollten oder an die Kannibalen zu verkaufen, die sie in der Absicht kauften, um ihren Hunger damit zu stillen. Ich kaufte diese Kinder und gab 164 Dollars für alle drei. Die Wärterin sagte mir, den Tag vor meiner Ankunft wären zwei unglückliche Kinder an die Kannibalen verkauft worden. (Aus: Historisches Quodlibet etc.)

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Maria Stupka aus Wien – Ein vertiertes Weib (1869)

Der Fall wurde entnommen: Ubald Tartaruga: Der Wiener Pitaval. Eine Sammlung der interessantesten Kriminalprozesse aus Alt- und Neu-Wien. (Band II), Wien und Leipzig 1924, S. 210-215.

Weibliche Gewalttäterinnen aus Gewinnsucht sind in der Kriminalistik im Allgemeinen etwas Seltenes, besonders allein operierende. Die Wiener Kriminalgeschichte weist im 19. Jahrhundert einen einzigen Fall auf, dessen Heldin ohne Helfershelfer zu einem derartigen Verbrechen schritt, doch wiegt diese entsetzliche Tat wahrlich ein Dutzend ähnlicher Delikte auf.Maria Stupka, damals 36 Jahre alt, zu Beneschau geboren, katholisch, ledig, ihres Zeichens Wäscherin, bereits einmal wegen Diebstahls mit acht Tagen Kerkers vorbestraft, mußte sich am 21. März 1870 vor dem Wiener Landesgericht verantworten, weil sie selbständig und allein einen Raubmord begangen hatte, und zwar an einem unschuldigen Dienstmädchen, welches sie in geradezu tierischer Weise ins bessere Jenseits beförderte.


Der Tatbestand war folgender: Die Stupka, ein mürrisches, jähzorniges, unsympathisches Weib, bewohnte im 2. Bezirk, Zirkusgasse 16, ein Zimmer und ein Kabinett zu ebener Erde. Sie war keine begeisterte Freundin der Arbeit, legte oft tagelang müßig die Hände in den schoß und geriet dadurch wiederholt in Geldverlegenheiten. So geschah es auch im November des Jahres 1869, wo sie den letzten Vierteljahreszins in Raten zahlen mußte, und zwar am 14. November 23 Gulden und am 24. November vierzehn Gulden. Dazu hatte sie aber noch viele andere Schulden, wurde von kleinen Gläubigern häufig gemahnt und war daher gezwungen, wie der Hausbesorger Josef Aff später erzählte, verschiedene Effekten für 35 Gulden zu verpfänden.
Um den Zins leichter zahlen zu können, pflegte die Stupka das Kabinett an postenlose Dienstmädchen zu vermieten. So wohnte um die Mitte des Novembers die Landsmännin Katharina Blaschek, ein ordentliches, gutmütiges Dienstmädchen, bei ihr und trachtete, einen guten Dienstplatz zu finden. Dies gelang ihr am 23. November, wo sie beim Trafikanten Kaiser in der Novaragasse einstand. Ihren mit Effekten reich gefüllten Koffer ließ sie aber vorläufig bei der Stupka zurück.

Dem Mädchen gefiel es recht wohl in dem neuen Posten, und als zwei Tage später, am 25. November, die Quartiergeberin erschien, um ihm einen viel besseren Platz anzubieten, lehnte Katharina Blaschek mit Dank ab. Maria Stupka ließ aber nicht locker und schilderte das Haus, welches sie meinte, im schönsten Licht. Die Blaschek möge doch nicht so schwerfällig sein und sich selber schaden, die neue Dienstgeberin wäre ja förmlich entzückt und warte mit einem Dienstmann in ihrer (der Stupka) Wohnung, damit gleich der Koffer mitgenommen werde. Endlich ließ sich das Mädchen bereden und begleitete die Quartiergeberin heim.

Zu ihrem Erstaunen war aber kein Fremder dort zu sehen. Noch ehe sie Aufklärung verlangen konnte, sperrte die Stupka die Tür ab und sagte: „Da hast es jetzt, weilst so lange herumziehst. Jetzt is sie schon fort.“ Die Blaschek meinte harmlos: „Mir liegt ja nix dran, ich bin ganz zufrieden.“ „Nein,“ antwortete die Stupka, „für einen Narren kann man eine so feine Frau net halten. Du gehst jetzt gleich zu ihr hin, den Koffer laßt derweil bei mir.“ Dann drängte sie die Landsmännin zur Tür, als wenn sie ihre schleunige Entfernung wünschte.

Katharina Blaschek leistete Widerstand, indem sie entgegnete, daß sie sich vorerst neue Strümpfe aus ihrem Koffer nehmen wolle. Dies ließ die Stupka geschehen, doch als sich das Mädel ahnungslos bückte, versetzte ihm die Wäscherin einen derartigen Schlag auf den Hinterkopf, daß es zu Boden stürzte. Entsetzt starrte die Blaschek auf die Angreiferin, die nun unzählige Male mit voller Kraft zuschlug, sodann ein großes Messer ergriff und ihr viele Stiche in den Kopf und in den Nacken beibrachte.

Katharina Blaschek wollte um Hilfe schreien, da stieß ihr die Stupka mit solcher Gewalt die Faust in den Mund, daß die Vorderzähne brachen. Trotzdem entschlüpften der Bedauernswerten in ihrer Todesangst unterdrückte Schmerzenslaute. Um auch das zu verhindern, nahm die Stupka ein Tuch und versuchte der Magd die Zunge herauszureißen. Endlich wurde das Opfer dieser weiblichen Bestie ohnmächtig. Nun raubte die Stupka dessen Geldtäschchen mit dem Inhalt von – fünf Gulden.
Wir folgten bisher der Darstellung des Dienstmädchens, welches diesen Sachverhalt kurz vor seinem Tod im Spital angab. Die Angaben verdienten vollkommene Glaubwürdigkeit, denn der Hausbesorger erklärte, daß er weder einen Zank, noch einen Lärm gehört habe. Erst um sechs Uhr sei es ihm vorgekommen, als ob jemand stöhnte und ächzte, weshalb er im Verein mit seinem Neffen die Wohnung der Stupka erbrach, aus welcher die Laute drangen. Katharina Blaschek lag beim Eintritt der beiden Männer blutend bei ihrem Koffer. Auf dem Sessel sah man ein blutbeflecktes Messer, am Tisch das Geldtäschchen. Die Stupka war aber nicht zu finden.

Josef Aff machte sich auf die Suche, und als er sie nirgends in der Wohnung entdeckte, schaute er im Abort nach. Da kauerte die Frau in einem Winkel, wie ein gehetztes Wild. Neben ihr lag eine blutige Hacke. Sie ließ sich widerstandslos festnehmen. Katharina Blaschek wurde in das Allgemeine Krankenhaus transportiert, wo sie nach sechs qualvollen Wochen den Geist aufgab.
Die Gerichtsärzte stellten bei ihr 30 Verletzungen fest, die mit Messer und Hacke zugefügt worden waren, insbesondere den Bruch des rechten Stirnknochens, den Verlust der Schneidezähne im Oberkiefer, den Bruch des rechten Mittelfingers, vielfache Hautritze, Blutunterlaufungen, Hautabschürfungen, vorzüglich im Gesicht. Am Kopf zählte man siebzehn, am Hals fünf, am Nacken zwei und an beiden Händen sechs Wunden. Von den Kopfwunden erwiesen sich sieben als schwer und in ihrem Verein als lebensgefährlich. Bei der Schlußverhandlung sah man als corpora delicti die blutigen Mordwerkzeuge und den schwarzen Koffer, erstere auf dem Gerichtstisch, den Koffer auf zwei Sesseln liegen.

Maria Stupka gestand, gegen die Blaschek mit der Hacke losgegangen zu sein, bestritt aber den Gebrauch des Messers. Sie habe von dem Mädchen geliehene sieben Gulden zurückgefordert (was unrichtig war, da die Angeklagte der ermordeten im Gegenteil noch zwei Gulden schuldete), da wies sie die Blaschek in brüsker Form ab.
Um nun zu ihrem Geld zu kommen, habe sie den Koffer der Landsmännin erbrochen. Darüber wäre die Kathi in Zorn geraten, habe gedroht, sie werde es ihrem Vater schreiben und auch den Landsleuten der Angeklagten von deren erlittener gerichtlicher Bestrafung Mitteilung machen. Ein Wort gab das andere, und als die Blaschek plötzlich mit Tätlichkeiten begann, habe sie, die Angeklagte, in blinder Wut eine Hacke ergriffen und auf ihre Gegnerin zugeschlagen. Als sie dann sah, was sie im Jähzorn angerichtet hatte, habe sie sich in den Abort verkrochen.

Der Staatsanwalt hatte natürlich die Anklage auf meuchlerischen Raubmord erhoben und ließ sich durch das Verhör der Angeklagten nicht von seinem Standpunkt abbringen. Er berief sich auf das Gutachten der Ärzte und die Angaben der Blaschek, die in direktem Widerspruch zu den Aussagen der Stupka stünden. Es sei derselben allem Anschein nach nur um die Erlangung von 22 Gulden gewesen, die sich das Dienstmädchen mühsam erspart hatte. Dies bilde nicht den Tatbestand des Totschlages, sondern den des meuchlerischen Raubmordes, weshalb er die Verurteilung zum Tod durch den Strang beantrage.
Diese Anschauung bekämpfte der Verteidiger Dr. Stall damit, daß er auf verschiedene dunkle Punkte der Anklage hinwies und betonte, der Staatsanwalt habe das Motiv und den Endzweck nicht mit der nötigen Klarheit festgestellt. Die Möglichkeit eines vorausgegangenen Streites könne man nicht von der Hand weisen. Der Vorsitzende, Landesgerichtsrat Pickher, ließ nach Beendigung des Plädoyers eine Pause eintreten und teilte mit, daß er das Urteil mittags publizieren werde. Dies erfolgte vor einem dichtgedrängten Auditorium.

Der Gerichtshof fand die Angeklagte des meuchlerischen Raubmordes schuldig und verurteilte sie dem Gesetzt gemäß zum Tode durch den Strang, doch werde das Urteil vorschriftsmäßig dem Obergericht vorgelegt. In der Begründung sagte der Vorsitzende, daß das Motiv zwar nicht völlig aufgeklärt worden sei, allein objektiv und subjektiv stünde der Tatbestand fest, und dies genüge dem Gericht. Ob die Triebfeder zur Tat mit der letzteren in Einklang zu bringen sei oder nicht, konnte den Gerichtshof nicht beirren.
Maria Stupka hörte die Ausführungen ruhig an und verriet ihre Nervosität nur durch ein auffälliges Gesichtszucken. Befragt, ob sie mit dem Urteil zufrieden sei, antwortete sie, daß sie nichts verstehe und das Weitere ihrem Verteidiger überlasse. Dr. Stall meldete sofort die Nullitätsbeschwerde an und motivierte sie mit den mangelhaften Sachverständigengutachten sowie mit der Unterlassungen des Untersuchungsrichters.
Der Strafakt ging bis zum Obersten Gerichtshof hinauf, der das Todesurteil bestätigte. Der Kaiser ließ jedoch Gnade walten, und Maria Stupka, deren Tat ungeteilte Empörung in Wien hervorgerufen hatte, wurde zur Verbüßung von 20 Jahren schweren Kerkers in eine Strafanstalt geschickt.

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Die „Wendemorde“ – Wie DDR-Schwerverbrecher freikamen

Ein Filmtipp auf ZDF history, u. a. mit Hans Thiers (siehe auch unseren Buchtipp): Die „Wendemorde“ – Wie DDR-Schwerverbrecher freikamen

Ob Begnadigung oder Neubewertung der Straftaten: In den Wirren der Wendezeit kamen viele gewalttätige Schwerverbrecher aus DDR-Gefängnissen frei. Einige wurden schnell rückfällig.

Vor der Wiedervereinigung mussten Justiz und Strafvollzug der beiden deutschen Staaten aneinander angepasst werden. Verantwortliche entschieden, wer in der DDR zu Unrecht verurteilt worden war, wer freikommen sollte. Es gab Entscheidungen mit schrecklichen Folgen.

In den gerade mal elf Monaten zwischen Mauerfall und Wiedervereinigung standen die Zeichen auf Freiheit. Tausende politische Gefangene kamen aus den DDR-Gefängnissen frei. Allerdings galten die Straferlasse aber teilweise auch für gefährliche Gewalttäter. Für sie öffneten sich die Tore der Haftanstalten – entweder, weil man sie begnadigte, oder, weil ihre Schuld nach den Gesetzen der Bundesrepublik abgegolten war.

Einer von ihnen ist Klaus-Dieter S., ein Mann, der schon zu DDR-Zeiten eine Frau missbraucht und ermordet hatte. Er habe keinerlei Zeit gehabt, so S., sich auf die Entlassung ins wiedervereinigte Deutschland vorzubereiten – an einem Freitagnachmittag wurde ihm mitgeteilt, dass er am folgenden Montag entlassen würde. S. überfiel in den 90er-Jahren in Westdeutschland mehrere Frauen und ermordete eine weitere. Bis heute sitzt er im Maßregelvollzug in einer forensischen Psychiatrie.

Ein anderer Fall ist Herbert M., der bereits in der DDR in den 50er-Jahren ein fünfjähriges Mädchen tötete, später eine junge Frau. In der Wendezeit wurde er begnadigt, kam Ende September 1990 frei und tötete nur ein gutes Jahr später wieder: In der Silvesternacht 1991/92 sollte er auf zwei kleine Mädchen aufpassen, die vier und fünf Jahre alten Töchter einer Bekannten, und ermordete diese am Ende bestialisch.

Wieso konnten gewalttätige Verbrecher entlassen werden? Antworten sucht der Film mithilfe eines forensischen Psychiaters, aber auch bei den damals verantwortlichen Politikern.

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MÖRDER / RÄUBER / MENSCHENFRESSER – Sammlung Verlag Kirchschlager – Seltene Drucke, Bücher, Ansichtskarten etc. zu historischen Kriminalfällen (Kriminalia, Rara und Curiosa)

Zur Sammlung des Verlages Kirchschlager: Beginn der Sammlungstätigkeit im Jahr 2001. Die Originale dienen als Abbildungen in verlagseigenen Büchern und zur Darstellung und Illustration rechtshistorischer Geschehnisse (z. B. in Fernsehproduktionen). 2018 wurden sie erstmalig der Öffentlichkeit im Rahmen einer Ausstellung im Museum Reichenfels / Hohenleuben gezeigt, weitere Ausstellunge folgten 2019 Stadt- und Regionalbibliothek Gera, Frühjahr 2020 Stadt- und Bergbaumuseum Staßfurt. Die Sammlung Kirchschlager stellt ein Convolut von Holzschnitten, Stichen, Fotos und Büchern dar. Sie umfaßt zirka 800 Einzelstücke (1490-1945). Stand: November 2019.

A Bücher, Erstausgaben
Renatus Flavius Vegetius: „De re militari libri quatuor. Sexti Iulii Frontini viri consularis de Strategematis libri totidem. Aeliani de instruendis liber unus. Modesti de vocabulis rei militaris liber unus“. (In lateinischer Sprache!). Erschienen in Paris, bei Wechel, im Jahr 1553. 32 x 20 cm. Titel, 279 Seiten (es fehlen 3 nicht nummerierte Blatt hinter dem Titel). Mit 2 Holzschnitt-Druckermarken (Titel und letztes Blatt) und 124 (121 ganzseitigen!) Textholzschnitten. Neuerer Halbpergamenteinband mit Rückenschildchen und Rückenvergoldung sowie Ganzgoldschnitt. Leicht gebräunt, wenige Blatt im oberen Rand etwas tintenfleckig, 1 Holzschnitt mit kleinem, unschön restaurierten Einriss. Insgesamt jedoch gutes Exemplar!! Die schönen Holzschnitte zeigen Uniformen, Waffen, Feldzeichen, Belagerungsmaschinen, B
liden, Triböcke, Treibendes Werk, Kampftaucher, Büchsen (Kanonen), Ausrüstungen für die Kavallerie, Kriegsschiffe etc. etc., allerlei merkwürdig anmutendes Kriegsgerät, u. a. auch Tauchausrüstungen.

Andreas Hondorff: Promptuarium exemplorum Historien und Exempelbuch Darinnen ordentlich nach den heiligen Zehen Geboten Gottes, die Lehren Göttliches Worts, allerley gute vnd böse Exempel, von Tugenden vnd Lastern, rechtem brauch vnd Mißbrauch derselben Gebot Gottes begriffen werden. Jacobum Berwaldt, Leipzig, 1568. Hardcover. Buchzustand: Sehr gut. Franz Pforr (illustrator). Wunderbare Erstausgabe des höchst seltenen Exempelbuches von Andreas Hondorff! Ich konnte von der Erstausgabe nur zwei weitere Exemplare ausfindig machen (in Bibliotheken!). Der Zustand des seltenen Bandes – Schweinsleder auf Holz mit zwei Schließen (eine davon vollständig) ist sehr gut. Die Druckermarke von Jacobus Bärwaldt ist angefügt und in sehr gutem Zustand. Hondorffs Exempelbuch gilt als Luther- und Faust-Quelle. Darüberhinaus ist es eine einzigartige Quelle für die Geschichte der Teufelserscheinungen, des Hexenwesens, Wundergeburten, des Aberglaubens, Mord- und Kriminalfällen, chronikalischen Nachrichten, Rübezahl usw. 384 Seiten. Angebunden ist eine weitere Erstausgabe (?) von 1568: Historia vnsers lieben Herren vnd Heylands JESU Christi. Gedruckt zu Nürnberg durch Dieterich Gerlatz. Mit sehr schönen Anfangsinitialen und zwei Druckermarken von Gerlatz, etwas stockfleckig, teilrestauriert, aber ganz passabler Zustand. Eingelegt als loses Blatt das Register des 1. Teiles. Beide Bände zudem mit zeitgenössischen handschriftlichen Randzusätzen. Beide Erstausgaben wurden nach einem handschriftlichen Eintrag 1730 zusammengebunden: „Anno 1730 habe Ich Rosina Schuberten dieses Buch lassen ein binden in Görlitz“. Leipzig 1568 mit Druckermarke von Bärwald. Noch eine zweite Erstausgabe ist angebunden: Ledereinband auf Holz von 1732 mit Schließen. Nur drei Exemplare der Erstausgabe bekannt. Hervorragendes Exemplar mit zahlreichen Einträgen.

Eberhard Werner Happel: E. G. Happelii grösseste Denkwürdigkeiten der Welt oder so genandte Relationes curiosae : worinne fürgestellt u. angeführet werden d. merckwürdigste Historien u. Geschichte d. vorigen u. jetzigen Zeiten welche sich auff diesem grossen Schau-Platze d. Welt zugetragen. 4 Bände mit zahlreichen Kupferstichen, Hamburg 1683-1691, Pappband der Zeit, gebräunt.

Johann Christian Wellmann: Das Von der göttlichen Regierung An Denen Mord=Brennern, welche in der Nacht zwischen den 19.ten und 20.sten May 1723. die Lebusische Vorstadt zu Franckfurt an der Oder auf eine so boßhafte, als entsetzliche Arth an 5. Orten angesteckt, Bewiesene Denck=Mahl Der Schweren und zum Theil Plötzlichen Rache etc. Deme noch beygefüget sind erbauliche Gedancken über die executirte Mord=Brenner allen verruchten Sündern zur Schröckung Von M. Hieronymo Ungnaden, Archi-Diac. Mit Königl. Preußl. allergnädigsten Privilegio. Franckfurt an der Oder, verlegts Jeremias Schrey, 1725. Pappband der Zeit, 240 Seiten, zahlreiche Kupferstiche, offenbar vollständiges Exemplar.

Johann Heinrich von Falckenstein: CIVITATIS ERFURTENSEIS HISTORIA CRITICA ET DIPLOMATICA, Oder vollständige Alt=Mittel= und Nue Historie von Erffurth etc. Erfurt 1739.

Christian Friedrich Richter: Die höchst-nöthige Erkenntniß des Menschen, sonderlich nach dem Leibe und natürlichem Leben oder ein deutlicher Unterricht, von der Gesundheit und deren Erhaltung: auch von denen Ursachen, Kennzeichen und Nahmen der Kranckheiten, und bewährten Mittel gegen dieselben, damit ein jeder, auch Ungelehrter, bey Ermangelung eines Medici. Halle 1742, Pergamenteinband, sehr schönes Exemplar, mit handschriftlichem Eintrag von 1758.

Frey= und Gleichheitsbüchlein. Für die Jugend und den deutschen Bürger und Bauersmann verfertiget vom Verfasser des aufrichtigen Kalendermannes. Mit Churfürstl. Sächs. Privilegio. Leipzig, 1794 bei Johann Benjamin Georg Fleischer. Hardcover, 190 Seiten, Titelvignette, zwei Kupferstiche mit Guillotinen (darunter die Hinrichtung Ludwigs XVI.).

Meister Frantzen Nachrichter alhier un Nürnberg, all sein Richten am Leben, so wohl seine Leibs Straffen, so Er ver Richt, alles hierin Ordentlich beschrieben, aus seinem selbst eigenen Buch abgeschrieben worden; Genau nach dem Manuskript abgedruckt und herausgegeben von J. M. F. v. Endter, Dr. und Consulent. Nürnberg in Commission bey J. L. S. Lechner Dissertationshändler. 1801. Mit handschriftlichen zeitgenössischen Einträgen auf der Rückseite des Deckblattes, Widmung von 1925, 184 Seiten.

Rüsaus Leben und Hinrichtung in pragmatischer, moralischer und psychologischer Hinsicht. Nebst einem sehr gut getroffenen Bildnisse desselben. Hamburg, 1804. Bey Friedrich Hermann Nestler. Hardcover, 95 Seiten.

Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege. Herausgegeben von dem Criminal-Director Hitzig in Berlin. Viertes Heft. Berlin, bei Ferdinand Dümmler. 1828.

Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege. Herausgegeben von dem Criminal-Director Hitzig in Berlin. Sechstes Heft. Berlin, bei Ferdinand Dümmler. 1829.

Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege. Herausgegeben von dem Criminal-Director Hitzig in Berlin. Siebentes Heft. Berlin, bei Ferdinand Dümmler. 1829.

Historisch-biographisches Universum. Eine Bilder-Chronik von denkwürdigen Ereignissen und berühmten Menschen. Von einer Gesellschaft von Künstlern und Gelehrten. Interessante Scenen mit erklärendem Texte. 3 Jahrgänge in 3 Bänden (alles Erschienene). Stuttgart, Artistischer Vlg. v. Scheible, Rieger & Sattler, 1841-1843. 15,5×21 cm. 2 Bl., 190 S., 1 S. Inhalt; 2 Bl., 190 S., 2 S. Inhalt, 2 Bl., 190 S., 2 S. Inhalt. Mit ca. 140 teils getönten Stahlstichtafeln. HLdr.-Bde. mit goldgepr. Rückentiteln.


Johann Gottfried Zschaler: Geschichte der Märtyrer alter und neuer Zeit oder Schicksale und Verfolgungen der christlichen Kirche und ihrer Bekenner vom Erscheinen Jesu bis auf unsere Tage. Dresden 1848. Verlag von Carl Gottfried Lohse, Lithographische Anstalt und Kunstdruckerei, Alaungasse Nr. 10. Mit 56 Stahlstichen. Vollständiges Exemplar.
Wilhelm Ludwig Demme: Das Buch der Verbrechen. Das Interessanteste aus den neunzig Heften meiner Annalen der deutschen und außländischen Criminalrechtspflege. Ein Volksbuch in vier Bänden. Leipzig 1851, Arnoldische Buchhandlung. Druck von Alexander Wiede in Leipzig. Band 1 Paperback, Band 2-4 Hardcover.

William Palmers ganzer Lebenslauf. 1856 erschien in Wien im Verlag von I. B. Wallishausser eine deutschsprachige Ausgabe von Dr. P. J. Reinhard, der nach englischen Originaltexten den Lebenslauf Palmers minutiös dokumentierte. Selbst Palmers Tagebuch wurde übersetzt und vollständig abgedruckt. Neben den zahlreichen Quellen findet sich auch ein Stahlstich sowie Palmers Autograph. Der Arzt und Serienmörder William Palmer (geb. 6. August 1824 in Rugeley, Staffordshire, England, hingerichtet am 14. Juni 1856 in Stafford) wurde für die Vergiftung seines Bekannten John Parsons Cook verurteilt und öffentlich mit dem Strick hingerichtet. Die Hinrichtung erfolgte öffentlich vor über 20000 Zuschauern. Als Scharfrichter fungierte Mr. Smith, ein Nagelschmied, der das Amt des Henkers schon seit 16 Jahren in der Grafschaft Stafford ausübte. “Palmers Körper hing die gebräuchliche Zeit am Galgen, wurde dann abgeschnitten und ins Innere des Gefängnisses gebracht, wo Mr. Bridges von Liverpool augenblicklich einen Gips-Abdruck von Palmers Kopf nahm, wie Mr. Bridges behauptet, phrenologisch betrachtet, einen entschieden schlechten Charakter anzeigt.” Der ordnungsliebende Palmer soll aber noch weitere Giftmorde begangen haben, um seinem Hobby, dem Pferderennen (und natürlich den Wetten) fröhnen zu können.

C. Müller: Bibliothek interessanter Criminalgeschichten der neueren und neusten Zeit. Aus authentischen Quellen. Im Vereine mit mehreren Mitarbeitern herausgeben von C. Müller. Quedlinburg. Druck und Verlag von G. Basse. 1859. Zweites bis sechstes Bändchen.

Jodokus Donatus Hubertus Temme (Vier Kriminalerzählungen): Pater Canisius, Der Richter, Der Zeuge, Nobles Blut. In: Illustrirte Monatshefte 1864-1865. Ca. 700 S. (zweispaltig). Mit Holzschnittillustrationen. Enthält außer den Temme-Erzählungen einige andere Erstdrucke: von Gerstäcker „Der Heimathschein“ und „Wenn wir einmal sterben“, von Schücking „Der böse Nachbar“ und „Schwarz-weiße Perle“, von H. Schmid „Der bairische Hisel“ (Räubergeschichte), von G. Hiltl „Die todte Eva“. Diese seltene Zeitschrift unterschied sich von der Gartenlaube durch seine vorrangig sensationellen Inhalte, sodass außerden genannten Geschichten noch andere Kriminal-, Spuk- und Indianererzählungen vorkommen (z.B. „Das leere Grab“, „Zwei Stunden unter Toten“, „Das Geheimnis des Indianers“, „Folter- und Strafwerkzeuge“ mit Illustrationen) Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 3000 4°, Leinen der Zeit mit Goldprägung. Einband berieben, Ecken und Kapitale bestoßen. Die Jahrgänge sind nicht vollständig. Jg. 1864 beginnt mit S. 289 und endet mit S.416. Die Einzelhfte des Jg. 1865 wechseln zwischen 64 bis 80 S. mit jeweils neu beginnender Nummerierung. Das letzte Hefte endet unvollständig mit S. 72.

Jodokus Donatus Hubertus Temme: Criminal-Bibliothek. Merkwürdige Criminalprocesse aller Nationen. Begründet von J. D. H. Temme. 4 Bände (Band I 130 Ill., Band II 64 Ill., Band III 80 Ill., Band IV 43 Ill., insges. ca. 2000 Seiten). 1867-1874, Hamburg (ab Bd. II: Berlin, Julius Imme). Alle Bände vollständig in Halbleinen gebunden. Sehr seltene, komplette Reihe des frühen Kriminalmagazins. Kaufpreis vom Antiquariat Turszynski: 1800 Euro
Memoiren des Prager Scharfrichters J. P. (Jan Piperger). Nach dem Original=Tagebuche bearbeitet von J. L. Devecseri. Prag. Verlag von Karl Trachta, Buchhändler. Ferdinandstrasse Nr. 981 alt, 19 neu. Hardcover der Zeit, 367 Seiten. Nur noch ein weiteres Exemplar in der Prager Nationalbibliothek nachweisbar.


Adolf Wuttke: Der Volksaberglaube der Gegenwart. Dritte Bearbeitung von Elard Hugo Meyer. Berlin 1900. Hardcover der Zeit.

Rudolf Quanter: Die Schand- und Ehrenstrafen in der Deutschen Rechtspflege. Eine kriminalistische Studie. Dresden-A. 1901. Verlag von H. R. Dohrn. Mit 10 Tafeln.

Rudolf Quanter: Deutsches Zuchthaus- und Gefängniswesen von den ältesten Zeiten bis in die Gegenwart. Mit zahlreichen Illustrationen und Reformvorschlägen. Leipzig 1905.

Wahre Detektiv Geschichten. 2 Jahrgänge (1930 und 1931) in zwei Bänden mit je 12 Nummern zu je 62 Seiten; zahlreiche Abbildungen. Selten.

B Historische Stiche (Holzschnitte, Kupferstiche, Lithografien, sonstige Drucke)

Kupferstich mit weiterem Blatt von Merian von 1657, wahrscheinlich aus dem „Theatrum Europäum“, Hinrichtung von Guy Fawkes im Jahre 1606; der Kupferstich zeigt die Schleifung der Delinquenten zum Richtplatz, das Hängen, Ausweiden und Kochen der Gliedmaßen im Kessel; Guy Fawkes (1570-31. Januar 1606 in London), war ein katholischer Offizier, der am 5. November 1605 ein Attentat auf König Jakob I. Unter Folter bekannte der in den Tower gebrachte Fawkes sein geplantes Verbrechen und nannte auch seine Mitverschwörer, die am 30. Januar 1606 durch Hängen, Ausweiden und Vierteilen hingerichtet wurden. Einen Tag später sollte auch Guy Fawkes hingerichtet werden. Er verkürzte die Strafe, indem er kurz vor dem Hochziehen mit der Schlinge um den Hals vom Galgenpodest sprang und sich das Genick brach. Im Gedenken an das Scheitern des sogenannten Gunpowder Plot wird alljährlich vielerorts in England (v.a. von Anglikanern) die Bonfire Night mit traditionellen Feuerwerken und Fackelzügen veranstaltet.

Kupferstich. Kupferstich auf dem vollen Textblatt, aus einer 1657 erschienenen Chronica mit den schönen Kupferstichen Merians. Rückseitig bedruckt. Blattgröße ca. 195 x 320 mm, Größe der Abbildung ca. 100 x 140 mm. Umlaufend Plattenrand. Schöner Druck auf Bütten. Guter Zustand, im weißen Rand mit Bleistift bezeichnet, altersgemäß etwas gebräunt u. fleckig. 1579 / 1580, während der Besetzung von Brabant war ein Capitain La Roche im Hause eines Bauern einquartiert, dessen Tochter er begehrte. Als er abgewiesen wurde, vergewaltigte er die Sechzehnjährige und „Ließ hernach auch seine Soldaten ihren Muthwillen mit ihr treiben“. Der Kupferstich zeigt rechts, wie die junge Frau ihren Peiniger in einem Moment der Ablenkung ersticht. Links sehen wir, wie sie später von den Soldaten des Capitain erschossen wird. Näheres im Text. Kuriosum: Auf die Rückseite des Blattes mit der Erzählung zum vorstehenden Kupferstich ist ein weiterer Kupferstich gedruckt. Dieser illustriert (laut Text), dass ein Priester unzüchtige Handlungen (Flagellantismus) an den weiblichen Gemeindemitgliedern vornimmt. Das hat wohl ein früher Besitzer dieser Chronica nicht ertragen, und das Bild mit brauner Tinte „zensiert“ – siehe unteres Bild. Deshalb ist die Rückseite, auf der die „Histori“ zum ersten Stich ist, auch fleckig. Das Blatt mit der Gewalt gegen die unglückliche Bauerntochter ist davon nicht betroffen!

Totentanz (1753) von Michael Rentz in 38 Kupferstichen. Franz Anton Ilger, Linz, 1753. 38 Original Totentanz Kupferstiche von Michael Rentz (geb. 1701) aus Geistliche / Todts=Gedancken / Bey allerhand / Gemaehlden und Schildereyen / In Vorbildung / Unterschiedlichen Geschlechts/ Alters/ Standes/ / und Würdens=Persohnen sich des Todes zu erinnern etc.: Nr. 6 Der Pabst, Nr. 7 Der Cardinal, Nr. 8 Der Bischoff, Nr. 10 Der Dom Herr, Nr. 11 der Pfarrherr, Nr. 12 Der Caplan, Nr. 13 Der Mönch, Nr. 14 Die Abbtissin, Nr. 15 Die Nonne, Nr. 16 Der Kayser, Nr. 17 Die Kayserin, Nr. 18 Der König, Nr. 19 Die Königin, Nr. 20 Der Fürst, Nr. 22 Die Fürstin, (doppelt vergebene, Nummer Nr. 22 Der Graff), Nr. 23 Die Gräfin, Nr. 24 Der Ritter, Nr. 25 Der Edelmann,Nr. 26 Der Richter, Nr. 28 Der Advocat, Nr. 31 Der Reiche, Nr. 32 Der Kauffmann, Nr. 33 Die Schiffenden (mit Schiffsdarstellung), Nr. 34 Die Verliebten, Nr. 35 Das Kind, Nr. 38 Der Fuhrmann, Nr. 39 Der Kramer, Nr. 42 Die Spieler, Nr. 43 Die Säuffer, Nr. 44 Der Mörder, Nr. 46 Der Blinde, Nr. 47 Der Bettler, Nr. 48 Die Verwesung, Nr. 50 Das Letzte Gericht; ohne Nummer: Der Raths=Herr. Nummer doppelt vergeben: Nr. 48 Der Eremit, Nr. 50 Wappen des Todes. Alles einzelne, schöne Kupferstiche, teils etwas stockfleckig, aber alles in allem für Sammler sehr schöne Exemplare! Die Kupferstiche stammen aus Rentz`Buchausgabe des Totentanzes in Kukus (Böhmen). Rentz verlegte das Geschehen seiner Stiche in kostbar ausgestattete Räume oder in dramatische Landschaften. Jedes Bild wurde in einen aufwendigen barocken Rahmen integriert, der mit je einem Emblem bekrönt und einer Inschriftenkartusche am unteren Rand versehen ist. Die in Passau gedruckte Originalausgabe umfaßt 52 Tafeln. Der Auftraggeber war Franz Anton Graf von Sporck. Ganz seltene und noch weitgehend unerforschte Ausgabe!!!. Ungebunden, alle Stiche einzeln.

Vier Kupferstiche zum Leben des Räubers Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, dem 130 Straftaten nachgewiesen werden konnten (geb. 1779, hingerichtet am 21. November 1803)
Kupferstich 1: Abführung des Schinderhannes „1 Schinder Hans. 2. Dessen Vater Bükler. Jacob Müller. 4 Die übrigen Räuber und Mitschuldige und 5. die Weiber.“, Blattgröße: 32 x 23 cm , Bildgröße: 28 x 16,5 cm; Kupferstich 2 (bestehend aus zwei Stichen): Linker Stich „Schinderhannes, oder Johann Bückler im Gefängnisse. Rechter Stich oben: Schinderhannes, oder Joh. Bückler und Consorten vor ihren Richtern.“ Bildunterschrift unten: „1. Kriminalsession. 2. Johann Bückler. 3 dessen Ankläger. 4 dessen Defensor. 5 Johann Müller 6 Rosina Großmeyern.“, Blattgröße: 32 x 24 cm, Bildgröße: 28,5 x 17; Kupferstich 3: „Ankunft im Reiche der Todten des Räuberhauptmanns Schinderhannes und seiner anderen hingerichteten Spiessgesellen.“ (ein kurioser Stich, denn die Räuber tragen allesamt ihre Köpfe unter dem Arm!), Blattgröße: 32, 5 x 23,5 cm, Bildgröße: 28 x 19 cm; Kupferstich 4 (zweigeteilt, links Abbildung des Schinderhannes stehend, rechts Ablauf der Hinrichtung mittels Fallschwertmaschine, Rückseite Text zur Hinrichtung, Kupferstiche von anderer Druckqualität, die Figur des Schinderhannes ähnelt der auf einem Stich von 1803, deshalb dat. 1803): „Vorstellung der Hinrichtung von Johann Bückler.“, Blattgröße: 31 x 18,5 cm, Bildgröße: 31 x 16,5 cm.

Kupferstich von 1602, bestehend aus drei Stichen und Text, davon ein Porträt. Das Blatt zeigt das Porträt, Gefangennahme und Hinrichtung des Charles de Gontault, Duc de Biron, 20. Juli 1602, Blattgröße (H/B): 35,5 x 29,5 cm, Bildgröße 19 x 18 cm. Der Text ist in deutsch und latein verfaßt. Charles de Gontaut, duc de Biron (* 1562; † 31. Juli 1602 in Paris), Marschall von Frankreich, war ein französischer Heerführer und Diplomat.
Charles de Gontaut-Biron war ein Sohn des Marschalls Armand de Gontaut, seigneur de Biron (1524–1592). Er diente mit Auszeichnung unter seinem Vater, wurde schon 1576 Oberst der Schweizergarde, 1589 General und kämpfte bei Arques, Ivry, Aumale, vor Paris und Rouen so tapfer, dass er als Fulmen Galliae („Blitz Galliens“) berühmt und gefürchtet war.
1592 wurde er Admiral, 1594 Marschall, 1595 Gouverneur von Burgund und 1598 Herzog und Pair von Frankreich. Er eroberte die Städte Beaune, Autun, Auxonne and Dijon und zeichnete sich in der Schlacht von Fontaine-Française aus. 1596 wurde er gegen die Spanier in Flandern, der Picardie und im Artois gesandt. Nach dem Frieden von Vervins ging er 1598 als Gesandter nach Brüssel.
Gontaut, der zweimal die Konfession wechselte, ließ sich 1599, als er Gesandter in Brüssel war, von den Spaniern durch Zusicherung reicher Belohnungen, namentlich der Hand einer savoyischen Prinzessin, zum Versprechen einer Erhebung gegen Heinrich IV. verleiten. Er brachte zwar im savoyischen Krieg 1600, in dem er das Heer Heinrichs befehligte, das Komplott nicht zur Ausführung, fuhr aber, auch nachdem der König ihm den ersten Treubruch verziehen hatte, in seinen Verbindungen fort, wurde nach der Entdeckung derselben vom Parlement zum Tod verurteilt und am 31. Juli 1602 in der Bastille enthauptet.
Der Marschall Charles-Armand de Gontaut, duc de Biron (1663–1756), für den das 1602 konfiszierte Herzogtum Biron 1723 wiedererrichtet wurde, war sein Großneffe.

Kupferstich mit Text. Rache eines Mädchens (1578), Matthäus Merian, Theatrum Europaeum, 1657.
Im Jahre 1578, als der “Hertzog von Alenzon” im Hennegau lag, trug sich folgender Kriminalfall in dem Dorf Becout zu. Ein Capitain mit Namen la Pont logierte im Haus eines Bauern, der eine sechzehnjährige Tochter sein eigen nannte. Auf die hatte der Offizier es abgesehen. Er begehrte das Mädchen zur Frau, wurde aber vom Vater abgewiesen. Daraufhin trieb er den Vater aus dem Gemach und verging sich an dem Mädchen. Danach ließ er auch “seine Soldaten ihren Mutwillen mit ihr treiben”. Dann setzte er sich an einen Tisch und verspottete das Opfer. Doch das vergewaltigte Mädchen sann auf Rache und erstach in einem günstigen Augenblick ihren Peiniger. Als der Diener des la Pont diesem etwas heimlich in ein Ohr sagte, “stach sie ihm unversehens ein Messer ins Hertz/daß er stracks niedersanck und starb. Aber es kostete sie auch ihr Leben: Dann als sie zu entrinnen vermeynte/ward sie von den Soldaten ereylet/an einen Baum gebunden/und also erschossen.”

Kupferstich: „Eine exemplarische Soldaten Justice“, Kupferstich ca. 28x35cm (Darstellung) auf Büttenpapier (32x38cm), Tafel Nummer „Hhh“ aus: Hannß Friedrich von Fleming, Der Vollkommene Teutsche Soldat, Leipzig, Johann Christian Martini 1726

Kupferstich von der Ermordung der Gebrüder de Witt. Der Kupferstich zeigt eindrucksvoll die barbarische Ermordung der Gebrüder de Witt am 20. August 1672. Kupferstich von 1728.

Riesenkupferstich von 1777, bestehend aus 24 Einzelkupfern, Höhe: 85 cm, Breite: 57 cm, Frankreich, die Kupfer zeigen in chronologischer Folge den Mord des Antoine François Desrues (1744-1777) an Madame de la Motte im Dezember 1775, die Entdeckung der Leiche, den Gerichtsprozeß sowie die Räderung und anschließende Verbrennung des Delinquenten am 6. Mai 1777.
Antoine François Desrues (1744–1777) was a French poisoner. He was born at Chartres of humble parents. He went to Paris to seek his fortune, and started in business as a grocer. He was known as a man of great piety and devotion, and his business was reputed to be a flourishing one, but when, in 1773, he gave up his shop, his finances, owing to personal extravagance, were in a deplorable condition.
Nevertheless, he entered into negotiations with a Madame de la Motte for the purchase from her of a country estate, and, when the time came for the payment of the purchase money, invited her to stay with him in Paris pending the transfer. While she was still his guest, he poisoned first her and then her son, a youth of sixteen. Then, having forged a receipt for the purchase money and taken on the aristocratic name „Desrues de Bury,“ he endeavoured to obtain possession of the property.
But by this time the disappearance of Madame de la Motte and her son had aroused suspicion. Desrues was arrested, the bodies of his victims were discovered, and the crime was brought home to him. He was originally sentenced to life in prison, but was retried and condemned to be torn asunder alive and burned. He was condemned to death and executed in Paris in 1777, Desrues repeating protestations of his innocence to the last. An extended debate ensued after his death, which was seen as a touchstone for understanding both the last years of the Ancien Régime and the early revolutionary period, with Balzac, Hugo, and Dumas among the participants. As late as 1828 a dramatic version of it was performed in Paris.

C Einblattdrucke, Flugblätter, Flugschriften, Zeitungen

Bericht Von Wilhelm von Grumbach Und Cantzler Christian Brücken/ Welche nach Verdienst/ Urthel und Recht den 18. April. 1567. zu Gotha auff offentlichen Marckte lebendig Geviertheilet worden/ Nebenst einem Anhange Von OTTO Bruegmann etc. Gedruckt im Jahr 1704. Flugschrift, Papier, 16 Seiten, Blattgröße: 20 x 16,5 cm.

Einblattdruck aus dem Jahre 1692 „Demnach die Erfahrung bezeuget / was massen in dieser guthen Stadt die Betteley auf den Gassen und an den Häusern / aller vormals dagegen gemachten heilsamen Verordnungen und Anstalten ohnerachtet / fast Überhand nehmen wollen / indem aus nahe und ferne belegener Frembde allerhand liederliches Gesindel in diese Stadt einschleicht / … Actum und Decretum in Senatu publicatumque sub Signeto den 11. Martii Anno 1692“; 1 Blatt Büttenpapier mit einem schönen Kupferstich als Kapital, gut erhalten. Am unteren Ende ein aufgedrucktes Siegel mit den Initialen „L.S.“. Leider ist kein Ort angegeben, auf der Rückseite steht aber in sehr alter Handschrift „Rensburg“ oder „Rendsburg“ und „Herrenburg“ neben anderem Text und verschiedenen Zahlen. Der Text in deutscher Sprache, in dem die Maßnahmen gegen die Bettelei und Bettlerei in dieser Stadt beschrieben werden. Größe: ca. 38×27 cm. Zweifach gefaltet.

Ein Gedenkdruck für A. Katharina Wilhelmine Maria Schütz (Altdorf, 1820)
Zu den ganz seltenen Einblattdrucken, die nicht den Täter oder einen Kriminalfall mit Hinrichtung zeigen, sondern an ein Opfer erinnern, dürfet es sich um das unten abgebildete Exemplar handeln. Der Druck, der sich auf einen Doppelmord in Altdorf (1820) bezieht, wurde gezeichnet und gedruckt von G. P. Buchner in Nürnberg. Transkription: A. Kath.Wilh. Maria Schütz Geboren den 2ten May 1797 zu Altdorf wurde nebst ihrem Dienstherrn in der Nacht von 20ten auf den 21ten Septbr 1820 durch die grausammsten verworfensten Geschöpfe der Menschheit auf die grässlichste Weise ermordet. – Ein frommes Kind den Eltern – bei den untadelhaftesten Wandel eine treue fleissige Dienerin ihrer Herrschaft wird sie von Bekannten und Untertanen allgemein mit innigstem Schmerz=Gefühle betrauert. Erschrecklich war ihr Tod! Aber glorreich wird ihr Erwachen sein”

Die französischen Bagnos – Sehr schöne Bildquellen und umfangreiche Texte zu den französischen Bagnos liefert die Illustrirte Zeitung von 1845 (Band IV, Nr. 89, S. 167-173).

Flugschrift. Schreckliche Mord-Geschichte, welche sich nächst Tulon in Spanien in einem Walde zugetragen hat, wo eine Familie von 6 Personen den 20. August 1856 überfallen wurde, wo sie bald Alle ihren Geist aufgaben. Linz, Josef Schmidt, o. J. (ca. 1857). 2 Bl. Gr. 8°, Orig.-Broschur. Auf 2 Textseiten wird die Räubergeschichte dargestellt. Der Räuberhauptmann Wahldorf überfällt mit seinen 16 Genossen einen Kaufmann mit seiner Frau und Kindern, der Kaufmann überlebte schwerverletzt, der Rest der Familie wurde brutal ermordet, und so konnte die Räuberbande überführt werden und alle wurden am 22. Januar 1857 hingerichtet. Auf dem Rückblatt ein Lied zu den Ereignissen mit 8 Strophen: Hört, Freunde! was ich neues bringe, Traurig ist’s hier anzusehen, Was erst kürzlich ist geschehen. Wird Jedermann zu Herzen geh’n, Wie ein Kaufmann und seine Familie Reisten fröhlich durch einen Wald, Als sie Männer schnell ereilten, Hielten die Pferde und schrieen halt! Stark rissiges Papier, gebräunt, stockfleckig und wasserrandig. Selten.

Holzschnitt auf einer Flugschrift über den Kriminalfall des Martin Dumollard, Frankreich, hingerichtet am 8. März 1862.
Die seltene Flugschrift zeigt einen Holzschnitt, der die Hinrichtung Dumollards mittels Guillotine darstellt (Sammlung Kirchschlager, Arnstadt). Martin Dumollard gilt als einer der berüchtigsten Serienmörder Frankreichs (vgl. Historische Serienmörder I). Er ermordete zahlreiche junge Frauen, wobei ihm seine Ehefrau behilflich gewesen sein soll.

Die Hinrichtung des Gattenmörders Dr. Crippen, Titelblatt v. Das interessante Blatt, Nr. 48, Wien 1. Dezember 1910, XXIX. Jahrgang. Dr. Hawley Crippen ermordete und zerstückelte am Ende des 19. Jahrhunderts seine Frau Belle Elmore, um mit seiner Geliebten Ethel Le Neve leben zu können. Bei der Fahndung nach Dr. Cripen wurde zum ersten Mal in der Geschichte der polizeilichen Fahndung ein sogenanntes “Marconigramm” verwendet, das auch sogleich erfolgreich war. Scotland Yard sandte ein Marconigramm an den Kapitän der “Montrose”, auf der sich Dr. Crippen und Ethel Le Neve befanden, um nach Kanada zu fliehen. Angesichts der kanadischen Küste wurden die beiden verhaftet und nach London zurückgebracht. Selten einmal hatte ein Mord, eine Fahndung und ein Prozeß in England solches Aufsehen erregt wie der “Fall Dr. Crippen”. Der Arzt wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet. Ethel Le Neve wurde von der Anklage der Mittätetrschaft freigesprochen. (Text aus Verbrecher von A-Z, S. 87f.)

Hinrichtung via Elektrizität in den USA. Die farbige Abbildung aus einer französischen Zeitung vom Ende des 19. Jahrhunderts zeigt eine Hinrichtung mittels Elektrizität in den USA,

Aus dem Leben des Scharfrichters Josef Lang (1855-1925). Die Illustrierte Kronen=Zeitung vom Freitag, dem 21. Juli 1933 (Nr. 12.032, 34. Jahrgang), widmete sich auf der Titelseite und mit einer Geschichte dem Scharfrichter Josef Lang. Unter dem Titel Ein Jubiläum des Grauens. 30 Jahre nach der letzten Hinrichtung in Wien erfahren wir einige interessante Details, wie z. B. den Inhalt des Speisezettels des Raubmörders Anton Senekl, des letzten von Lang Hingerichteten.

Plakat, Bekanntmachung einer Hinrichtung aus dem Jahr 1915

Wenn der Henker im Todesauto nach Torgau kommt…
BILD vom 15. März 1977, ein Kuriosum. Der Text stammt von C. Christiansen und wurde unter dem thema des Tages – Hinrichtungen in der “DDR” veröffentlicht.
Auf einem Lastwagen läßt Ost-Berlin seine Mörder köpfen
In der Todeszelle des “DDR”-Zuchthauses Torgau (Elbe) weckte kurz nach 2.30 Uhr früh der Aufseher, den alle den “groben Gottlieb” nannten, den 20jährigen Mörder Rolf Albert: “Albert! Es ist soweit!” Albert schlug wild um sich und schrie: “Hilfe! Rettet mich!” Die Wärter schleppten ihn nach draußen – in einen Lastwagen. Sie verbanden ihm die Augen und fesselten ihn an eine senkrechte Wand im geschlossenen Lastwagen. Diese Wand wurde in die Waagerechte gekippt. Es war drei Uhr. Ein Mann im dunklen Anzug nickte. Der Motor heulte auf. Das Fallbeil sauste von der Decke und durchschlug Alberts Hals. Das Todesurteil war vollstreckt. Zum erstenmal enthüllt ein ehemaliger Häftling von drüben das blutige Sterben der “DDR”-Todeskandidaten in fahrbaren Hinrichtungsstätten. Wolfgang H. (37) saß 270 Tage lang in der Torgauer Todeszelle, weil er mehrere Gefängnisrevolten angezettelt hatte. Er wurde nicht zum Tode verurteilt, aber als großes Sicherheitsrisiko eingestuft. Wolfgang H.: “In diesen 270 Tagen wurden in Torgau etwa 18 bis 20 Menschen geköpft.” Immer wenn abends gegen 23 Uhr der heulende Ton des luftgekühlten Lastwagenmotors zu hören war, wußten die Insassen: der Todeswagen kommt. Es war ein grüner Armeelastwagen vom Typ “G-5″, der in der Nähe des Wachhäuschens geparkt wurde.

D Historische Postkarten zur Rechts- und Kriminalgeschichte

200 Exemplare Laufzeit 1880-1950.

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