Kleinere kriminelle Handlungen wurden vereinzelt mit dem Tragen einer sog. Schandmaske oder eines Schandmantels gesühnt. Kleinere Verbrechen waren Diebstähle, Schlägereien, Trunksucht, Spielsucht, Fluchen. Manche Schandmäntel sind bunt bemalt. Dieses Exemplar stammt aus dem kriminalhistorischen Museum auf Schloß Pöggstall in Niederösterreich.
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Frank Esche: Thüringer Mord-Pitaval III (1915 – 1960) – Erschreckliche Mord- und Übeltaten aus alten Thüringer Kriminalakten, 2021 im Arnstädter Verlag Kirchschlager erschienen
Nachdem 2016 der 1. Band und 2017 der 2. Band des „Thüringer Mord-Pitaval“ erschienen sind, gab der für die Herausgabe von Sachbüchern zur Kriminalistik sowie Kriminal- und Rechtsgeschichte bekannte Verlag Kirchschlager 2021 einen weiteren Band der Reihe heraus.
Bei den für den dritten Band „Thüringer Mord-Pitaval“ akribisch ausgewerteten dutzenden Akten des Landesarchivs Thüringen und einiger Stadtarchive, befaßte sich Frank Esche mit 20 besonders spektakulären Mordfällen vornehmlich aus der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, die von Zeitgenossen nicht selten als sensationelle Ereignisse wahrgenommen, in den Gerichtssälen mit Spannung verfolgt wurden. Die Hauptverhandlungen zu den Schwerstverbrechen gerieten oft über die Grenzen Thüringens hinaus zu bedeutenden Medienereignissen, die die Gemüter der Prozeßbeobachter erregten.
Beim Lesen der Dokumente über an Grausamkeit kaum zu überbietenden Mordtaten, ging es Esche wie vielen Menschen, die damals in Scharen die öffentlichen Gerichtsverhandlungen besuchten und denen bei Schilderungen der Verbrechen, manchmal sogar direkt aus dem Mund des Mörders, ein Schauer über den Rücken lief. Meistens jedoch mußte die Wahrheit mühselig durch Beweise ermittelt werden. Das Geständnis war dabei aber immer die Königin der Beweismittel, wie in einem ZDF-Beitrag über die Kriminalgeschichte in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts so treffend gesagt wurde.
Waren es tatsächlich die „Goldenen Zwanziger“ oder gab es eine Kehrseite der Medaille? In dieser Zeit häuften sich Kapitalverbrechen.
Im dritten Band des Thüringer Mord-Pitavals werden diese Verbrechen in einer äußerst widersprüchlichen Zeit deutscher Geschichte nicht nur beschrieben, sondern wird auch den gesellschaftlichen Ursachen, der Psyche sowie den Motiven der Täter nachgegangen und gleichwohl den bedauerlichen Opfern eine Stimme gegeben.
Viele Menschen hatten das Grauen des I. Weltkrieges erlebt, ihre Gesundheit verloren. Soldaten kamen versehrt von den Schlachtfeldern zurück, wo es für Empathie kaum Platz gab, ja Morden wurde zur Überlebensstrategie des Soldaten im Schützengraben. Die Umstände des täglichen Abschlachtens hinterließen auch bei Thüringern tiefe seelische Spuren. Sie hatten Angehörige verloren, waren traumatisiert und verinnerlichten ein gefährliches Verständnis von Gewalt. Vornehmlich durch Massenarbeitslosigkeit nahmen soziale Unterschiede exorbitant zu. Während viele vor allem in der Nachkriegszeit und in Zeiten der Weltwirtschaftskrise nur dank Suppenküchen für Arme nicht verhungerten, und täglich im ständigen Überlebenskampf standen, lebten Vermögende oft in „Saus und Braus“, ließen zum Beispiel die prüden Moralvorstellungen der „Wilhelminischen Kaiserzeit“ fallen und feierten ausschweifend. Nach Jahren der Kriegsschrecken und Entbehrungen wollten viele Menschen nun das Leben in vollen Zügen auskosten, auch jene die nun glaubten durch Verbrechen an diesem neuen glamourösen Leben teilhaben zu können. In dieser Zeit der tiefgreifenden gesellschaftlichen Umbrüche und Kontraste stieg nicht nur die Zahl der Raubmorde.
Im vorliegende dritten Band des „Thüringer Mord-Pitaval“ ist auch von Beziehungstaten, wie zum Beispiel einem perfiden Doppelmord in Rabis, dem Revierförstertotschlag auf dem Rathsfeld, einer Strangulation wegen vorgetäuschter Schwangerschaft und einem Mord zur Befriedigung der Geschlechtslust zu lesen. Auch erfährt der Leser von einem Justizirrtum, der sich zu einem Justizmord entwickelte, einem Richter der selbst zum Massenmörder wurde, einem hohen Kriminalbeamten, der eine Frau erhängte und von einer im Wahn mordenden Frau.
In der Zeit der Weimarer Republik wurden zahlreiche Mörder für ihre Verbrechen zum Tode verurteilt und danach zu lebenslänglicher Zuchthaushaft begnadigt, die den Tätern die Option offen hielt, irgendwann wieder das Licht der Freiheit zu sehen.
Deren weiteres Schicksal ist der Öffentlichkeit meist im Verborgenen geblieben. Auch gab es dazu oft keinen Hinweis in den Gerichtsakten der thüringischen Archive. Durch umfassende Recherchen in verschiedenen Institutionen Deutschlands und des Arolsen Archives, International Center on Nazi Persecution, konnten deren Todesumstände oder weiteres Schicksal, zum Beispiel im Fall des nahe der Städte Rudolstadt und Saalfeld mordenden Albert Kellner nach 100 Jahren Ungewissheit, ermitteln.
Zwei der spektakulären Mordfälle seien hier in Kurzfassung dargestellt:
Der grauenhafte Massenmord in Jena
Es war ein Massenmord, ein schreckliches Familiendrama. Sieben Pistolenschüsse sollten am 24. März 1932, zwischen 23 und 24 Uhr wie später festgestellt wurde, einen der größten Justizskandale der Weimarer Republik auslösen! Es gab wohl kaum eine deutsche Tageszeitung, die nicht über die grauenhafte Mordtat in Jena berichtete. Nur Stunden nach der Tat, in der Nacht zwei Uhr, wurde der Präsident des Oberlandesgerichts Jena, Dr. Bruno Becker, geweckt und vom Jenaer Polizeidirektor Ferdinand Finke persönlich über die Ereignisse informiert. Eile war geboten, denn die Morde, so war denen mit dem Fall betrauten Kriminal- und Justizbeamten klar, hatten das „Zeug“ für einen beispiellosen Justizskandal, da es sich bei dem Mörder um den Oberlandesgerichtsrat Dr. Kurt Meurer in Jena handelte. Nichts hatte vorher auf die Gewalttat hingewiesen. Bei den Opfern handelte es sich um die Eltern des Dr. Meurer, dessen Gattin, seine beiden Kinder sowie die Frau des Oberlandesgerichtrates Dr. Ernst Rittweger. Der Täter hatte sich durch Selbsttötung der Strafverfolgung entzogen.
Bild: Tageblatt vom 26. März 1932.
Am 7. April 1932 wurde noch ein aufschlußreicher Nachtrag in der Personalakte Dr. Meurer aktenkundig. Eine Woche vor der Tat ließ er demnach die Tatwaffe von dem Waffenhändler Heinicke reinigen und holte sie ein oder zwei Tage vor der Tat ab. Dies deutete auf keine Kurzschlußhandlung Kurt Meurers, eher auf einen geplanten Massenmord hin. In dem Bericht wird hervorgehoben, daß in der Presse darüber spekuliert wurde, Meurer sei ein guter Schütze gewesen. Jedoch aus aller nächster Nähe Menschen durch Kopfschuß zu erschießen, dazu gehöre nur Kaltblütigkeit und außerordentliche verbrecherische Energie.
Der Revierjägertotschlag auf dem Rathsfeld bei Frankenhausen
Der Angeschuldigte 53jährige Revierjäger Oskar Helke, am 4. Februar 1865 in Eckartsberga geboren, zur Zeit der Tat wohnhaft im Jagdschloß Rathsfeld bei Frankenhausen, wurde wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt und stand am 6. Dezember 1918 vor dem Schwurgericht Weimar. Der Mann hatte sich 1890 mit der Rudolstädterin Luise Wölbling verlobt. Als er vom Schwarzburgischen Oberforstamt Rudolstadt nach Thaleben versetzt wurde, knüpfte er ein Verhältnis mit der ortsansässigen Landwirtstochter Charlotte Gothe an.
Luise, die Oskar Helke im April 1892 ehelichte, erfuhr von dem vermeintlichen Seitensprung ihres Partners und hielt ihm diese Verfehlung häufig und heftig vor, auch nachdem er 1898 zum Jagdschloß Rathsfeld versetzt worden war.
Bild: Schloß Rathsfeld am 1. September 1908 (Quelle Schloßmuseum Bad Frankenhausen).
Am frühen Sonnabendmorgen des 27. Juli wurde Luise vom herbeigerufenen Forstassessor Krause in ihrem Schlafzimmer neben einem Kleiderschrank und einer Wäschemangel liegend tot aufgefunden. Ihr Kopf lag in einer großen Blutlache, ihre Hand barg einen Revolver, aus dem zwei Patronen abgeschossen waren. Auf Grund des dringenden Anfangsverdachtes wurde Oskar Helke noch am Abend des 27. Juli, gegen 22.30 Uhr, ins Amtsgerichtsgefängnis Frankenhausen überführt. Die Frankenhäuser Zeitung meldete am 12. Dezember 1918 unter der Überschrift: Vor dem Weimarer Schwurgericht… Oskar Helke hatte angeblich eine Geliebte, weswegen ihn seine Frau anspie, er tötete sie, erhält 4 Jahre und 6 Monate Gefängnis. Vermutlich hatte die vergleichsweise milde Strafe für den Revierförster ursächlich mit dem Treueverhältnis des Beamten Helke zu seinem einstigen, wenige Tage zuvor im Zuge der Novemberrevolution abgedankten schwarzburg-rudolstädtischen Fürsten Günther Viktor zu tun. Die Revolution in dem kleinen thüringischen Staat, die ohnehin dort sehr moderat verlief, hatte noch keine Veränderungen im Personal und der parteiischen Rechtsprechung der Justiz bewirkt. (Text erschien in „Archive in Thüringen“, 2022)
Frank Esche, Thüringer Mord-Pitaval, Band 3, 280 Seiten, 116 Abbildungen, ISBN: 978-3-934277-9
Eisernes Mittel zur Fesselung besonders gefährlicher Straftäter. Schriftquellen sind bislang dazu nicht bekannt. Dieses Exemplar wird in Schloß Pöggstall gezeigt. Weitere Exepl. befinden sich im Kriminalmuseum Rothenburg ob der Tauber, Festung Hohensalzburg u. in Schloß Staufeneck.
Aus der Verbindung der Hoheitssymbole Hand und Schwert entstanden die Schwerthände (speziell in Österreich). Zunächst war die Freiung ein Zeichen der Blutgerichtsbarkeit, später wurden mit ihr durch Aufhängung ein Markt eröffnet (Marktfrieden, besonderer strafrechtlicher Schutz usw.). Das gezeigte Exemplar findet sich in Schloß Pöggstall in der rechtshist. Sammlung u. stammt aus der Umgebung v. Aspang (Niederösterreich), 17. Jh.
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Beim Enthaupten knieten die Verurteilten in der Regel, aber auch das Sitzen auf einem Richtstuhl ist belegt. Das Inventar der Herrschaft Scheibbs (im Mostviertel, NÖ) v. 1825 nennt einen roten Richtstuhl zum Enthaupten. Der hier gezeigte Armensünderstuhl trägt auf der Unterseite den Vermerk: „Den 20. 9. 1769 ist gerichtet worden die Maria Rissner vulgo Heinz im Walde“. Ein fast unkenntlicher roter Anstrich symbolisiert das Blut. Der Richtstuhl befindet sich in einer sehr guten rechtshistorischen Sammlung auf Schloß Plöggstall im niederösterreichischen Waldviertel. Die Sammlung wurde einst von Dr. Hans Liebl aufgebaut.
In den Städten Niederösterreichs stößt man vereinzelt auf interessante Rechtsdenkmale, gemeint sind in diesem Fall die „Pranger“. Bemerkenswert ist der von Drosendorf: Drosendorf ist eine mehr als sehenswerte Stadt, besonders durch ihre gewaltige mittelalterliche Stadtbefestigung (zwei Belagerungen 1278 u. 1328, letztere mit mindestens zwei Bliden) – ein Tip für Mittelalter- und Burgenfreunde! Die Pranger werden hier auch Rolandsäulen genannt, weil auf ihren Spitzen ein gewappneter Roland steht. Das Besondere am Pranger von Drosendorf ist ein Schandstein oder besser sogar eine Schandkugel (wie auch in Heidenreichstein), nur hier handelt es sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit um einen nachträglich gerundeten Blidenstein v. der Belagerung von Burg und Stadt 1328 durch den blinden Böhmenkönig Johann, der Drosendorf nach 6 Wochen kontinuierlicher Belagerung erobern konnte. Der Text zum Pranger verrät folgendes: Höchste Rolandsäule im deutschsprachigen Raum. Erbaut um 1500, oberer Teil vom Jahr 1616. Sittenlose Weiber und trunksüchtige Männer wurden hier angeprangert. Renoviert 1998/99.
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Vrgicht vnd Bekantnüs der Mörderischen vnd zuovor vnge=
hoerter Vbelthaten/durch Hansen von Berstatt bey Echtzel inn der Wedderawe
gelegen/Kraffthansen Son/an einem Fünffthalbjärigen Kindlin/Merglin genannt/
begangen/wie die geschehen/volget.
Bericht von dem Geständnis und der Bestrafung des pädophilen Kindesmörders Hans von Berstatt, Sohn des Hans Kraft, der im Jahr 1540 bei Echzell in der Wetterau ein fünfeinhalbjähriges Mädchen, Merglin genannt, sexuell mißbraucht, ermordet und dann zerstückelt hat.
Der Holzschnitt zeigt das innere des Tatortes, des Pfarrhofstalls, in dem Hans von Berstatt ein fünfeinhalbjähriges Mädchen sexuell mißbraucht und zerstückelt haben soll. Am linken Bildrand sieht man die Zusammensetzung der zerstückelten Leichenteile, auf die sich der Text bezieht. Bei dem Täter handelt es sich um einen pädophilen Serienstraftäter, der – allerdings wohl unter der Folter – einen anderen Mißbrauchsversuch an einer Siebenjährigen gestand. Der Täter tötete das Kind, um es als Zeugen seiner unmenschlichen Tat zu beseitigen.
Der scheußliche Fall fand in der zeitgenössischen Literatur weite Verbreitung. Ein in Mainz gedrucktes Flugblatt gab ein Porträt des Mörders wider, Andreas Hondorff nahm den Text des vorliegenden Flugblatts als unmittelbare Vorlage für seine Exempelsammlung.
Contrafact Figur Hansen von Berstatt. Holzschnitt, Mainz 1540.
Auch an Hans von Berstatt wird – in Ermangelung einer Indizienrechtsprechung – aufgrund seines Geständnisses die Wiederherstellung des Rechts (rituell und öffentlich) mittels Körperstrafe vollzogen: der Kindesmörder wird mit glühenden Zangen gerissen und gerädert.
Diese harten Strafen erlaubten es dem Täter unter einer gewissen heilsgeschichtlichen Prämisse seine Schuld noch auf Erden zu büßen und christlich zu sterben. Gleichzeitig gaben sie ihm einen „Vorgeschmack“ auf die Qualen der Hölle, denen er dennoch ausgesetzt sein sollte.
Literatur: Ein grausamlich mord, Verlag Kirchschlager, 2015.
Am Rathaus von Duderstadt ziert eine hölzerne Dame mit Brustpanzer und Richtschwert einen Pfeiler eines Treppenaufgangs. In der Beschreibung für Touristen heißt es, das es sich um Justitia handelt – eine bemerkenswerte Dame – denn sie will so gar nicht der Justitia gleichen. Warum? Justitia (als Jungfrau) wird immer mit Richtschwert, verbundenen Augen und mit ausgewogener Waage dargestellt. Die drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert sollen verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird. An der Duderstädter Justitia hängt aber die Waage eher wie etwas Nebensächliches, wie etwas Unwichtiges an ihrer Seite herab, so als ob die Waage keine große Rolle spielt. Ihr Blick ist zudem klar und offen. Kein Tuch, welches ihre Augen verbindet. Keine „blinde“ Justitia? Die Duderstädter Gerechtigkeit ist jedenfalls bemerkenswert.
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Seit 2020 hat die Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in erheblichem Maße zugenommen. Ausgangspunkt dieser Sprachpraxis ist die Bewertung des generischen Maskulinums als diskriminierende Sprachform, die wir als Sprachwissenschaftler und Philologen zurückweisen. Wir fordern eine kritische Neubewertung des Sprachgebrauchs im ÖRR auf sprachwissenschaftlicher Grundlage.
Die Sprachverwendung des ÖRR ist Vorbild und Maßstab für Millionen von Zuschauern, Zuhörern und Lesern. Daraus erwächst für die Sender die Verpflichtung, sich in Texten und Formulierungen an geltenden Sprachnormen zu orientieren und mit dem Kulturgut Sprache regelkonform, verantwortungsbewusst und ideologiefrei umzugehen. Mehr als drei Viertel der Medienkonsumenten bevorzugen Umfragen zufolge den etablierten Sprachgebrauch – der ÖRR sollte den Wunsch der Mehrheit respektieren.
Genus und Sexus
Das Konzept der gendergerechten Sprache basiert auf der wissenschaftlich umstrittenen Vermengung der Kategorien Genus und Sexus. Genus ist eine innersprachliche grammatische Kategorie, Sexus eine außersprachliche, die das biologische Geschlecht einer Person bezeichnet. Wörter wie “die Person”, “der Mensch”, “das Opfer” zeigen, dass zwischen Genus und Sexus im Deutschen keine durchgängige Korrelation besteht (auch wenn eine solche bei Personenbezeichnungen teilweise zu beobachten ist). Ein Maskulinum wie “Mensch” kann daher eine Frau bezeichnen, das Femininum “Person” einen Mann. Ebenso kann ein generisches Maskulinum wie “Kunden” Menschen jeglichen Geschlechts bezeichnen. Genus und Sexus müssen also nicht gekoppelt sein.
Sprachhistorische Untersuchungen belegen, dass das generische Maskulinum keineswegs (wie Vertreter der Genderlinguistik behaupten) erst in jüngerer Zeit Verwendung fand, als Frauen verstärkt in Männerberufe vordrangen. Bereits im Althochdeutschen finden sich Belege für eine inklusive, also geschlechtsneutrale Verwendung des Maskulinums (Trutkowski/Weiß 2022). Das Deutsche verfügt also bereits seit Jahrhunderten über ein Mittel, geschlechtsneutral zu formulieren. Ein Bedarf für das Erstellen von Neuformen besteht grundsätzlich nicht.
Die deutsche Grammatik ist weder “gerecht” noch “ungerecht” – Gerechtigkeit ist eine ethische Kategorie, die zur Beschreibung grammatischer Strukturen nicht tauglich ist. Dass das generische Maskulinum Frauen (und nichtbinäre Identitäten) „ausschließe“ oder nur “mitmeine”, ist eine Behauptung, die auf einer Fehlinterpretation grammatischer Strukturen basiert (Hackstein 2021).
Als Sprachwissenschaftler und Philologen kritisieren wir ferner, dass an Stelle von sprachsystematischen und sprachlogischen Betrachtungsweisen zunehmend psycholinguistische Studien herangezogen werden, um Veränderungen des Sprachgebrauchs zu legitimieren. Diese Studien liefern keinen belastbaren Beleg dafür, dass generische Maskulina mental vorrangig „Bilder von Männern“ erzeugen. Vielmehr zeigt sich, dass die Kontextbindung, die zur Unterscheidung eines generischen von einem spezifischen Maskulinum entscheidend ist, in solchen Studien in wissenschaftlich unzulässiger Weise ausgeblendet wird. Es kann mithin aufgrund fehlerhafter Studiendesigns nicht als empirisch gesichert gelten, dass generische Maskulina (Genus) vorrangig im Sinne von “männlich” (Sexus) gelesen werden (Zifonun 2018, Payr 2022, Kurfer 2022). Die pauschalisierende Bewertung des generischen Maskulinums als grundsätzlich diskriminierende Sprachform ist auf wissenschaftlicher Basis nicht begründbar.
Auch andere zentrale Thesen der “gendergerechten Sprache” halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand, etwa die abwegige Behauptung von der angeblichen “Unsichtbarkeit” der Frau in der deutschen Sprache (Pusch: “Das Deutsche als Männersprache”) oder die These, mit einem Eingriff in sprachliche Strukturen könnten gesellschaftliche Veränderungen bewirkt werden (sprachidealistische Position).
Wir weisen auch darauf hin, dass Gendern zu einer ausgeprägten Sexualisierung der Sprache, also zu einer permanenten Betonung von Geschlechterdifferenzen führt. Daher wird das wichtige Ziel der Geschlechtergerechtigkeit konterkariert und Gendern von einigen Debattenteilnehmern auch als sexistisch bezeichnet. (Pollatschek 2020). Im Hinblick auf das angestrebte Ziel – Geschlechtergerechtigkeit – ist Gendern also dysfunktional.
ÖRR missachtet geltende Rechtschreibnormen
Der Rat für Deutsche Rechtschreibung hat im März 2021 explizit darauf hingewiesen, dass Gender-Sonderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich nicht dem amtlichen Regelwerk entsprechen, da diese Formen Verständlichkeit sowie Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigen. Diese Missachtung der gültigen amtlichen Rechtschreibregeln ist nicht mit dem im Medienstaatsvertrag formulierten Bildungsauftrag der Sender vereinbar. Statt ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, praktizieren und propagieren die Sender in ihrer Schriftnutzung (vor allem in den Online-Formaten) orthografische Freizügigkeit jenseits der verbindlichen Regeln. Auch die gesprochene Realisierung des Gendersterns – mit Glottisschlag – entspricht nicht der geltenden Aussprachenorm.
Ideologische Sprachpraxis widerspricht dem Neutralitätsgebot
Wir fordern die Abkehr von einem Sprachgebrauch, der stark ideologisch motiviert ist und überdies – so zeigen es alle aktuellen Umfragen – von der Mehrheit der Bevölkerung (ca. 75-80 %) eindeutig abgelehnt wird (> Umfragen). Es ist bedenklich, wenn immer mehr Journalisten in Unkenntnis der sprachwissenschaftlichen Fakten den Jargon einer lautstarken Minorität von Sprachaktivisten in der Öffentlichkeit verbreiten und sich hierbei fälschlicherweise auf “Sprachwandel” berufen.
Nicht zuletzt sorgt die vielfach mit moralisierendem Gestus verbundene Verbreitung der Gendersprache durch die Medien für erheblichen sozialen Unfrieden und das in Zeiten, in denen ohnehin zahlreiche gesellschaftliche Spaltungstendenzen zu beobachten sind. Auch diesen gefährlichen Partikularisierungs- und Polarisierungstendenzen in der Gesellschaft leistet Gendern Vorschub.
Der forcierte Gebrauch gegenderter Formen befindet sich nicht im Einklang mit dem Prinzip der politischen Unparteilichkeit, zu der alle Sender gemäß Medienstaatsvertrag verpflichtet sind. So stammt das Projekt der “gendergerechten Sprache” ursprünglich aus der feministischen Linguistik und wird heutzutage vorrangig von identitätspolitisch orientierten universitären Gruppierungen rund um die Social-Justice-Studies vorangetrieben (Ackermann 2022, S. 143). Gendersprache ist ein akademischer Soziolekt, der die Diskursvorherrschaft anstrebt. Zu dieser ideologisch begründeten Sprachform muss der ÖRR kritische Distanz wahren.
Zur Klarstellung: Das Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit auch im Sprachgebrauch ist ebenso legitim wie begrüßenswert und kann nicht pauschal als “ideologisch” qualifiziert werden. Dennoch haben ideologische Strömungen im Feminismus und auch die Identitätspolitik ganz maßgeblich die Entwicklung der Gendersprache geprägt und dominieren die auch mit moralischen Argumenten geführten Debatten heute noch. Vorwiegend aus diesem Grund werden aktuelle Diskussionen selten auf sprachpragmatischer, kommunikationstheoretischer oder sprachwissenschaftlicher Basis geführt, wie von diesem Aufruf gefordert. Eine sachliche Diskussion über die Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Sprachmodifikationen im Interesse der Geschlechtergerechtigkeit wird so verhindert.
Keine neutrale Berichterstattung über Gendern
Die Berichterstattung des ÖRR über den Themenbereich Gendersprache ist unausgewogen, vielfach tendenziös und dient im Wesentlichen der Legitimation der eigenen Genderpraxis:
Befürworter erhalten einen deutlich größeren Redeanteil
Werden “Experten” konsultiert, so stammen diese vorrangig aus dem Lager der Befürworter.
Moderatoren bekennen sich zum Gendern
In den Medien des ÖRR überwiegt eine positive Darstellung des Genderns. Kritiker werden nicht selten als reaktionär, unflexibel und frauenfeindlich geschildert. (> Belege)
“Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.”
Hanns Joachim Friedrichs
Aus dem Medienstaatsvertrag:
§ 26 (2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen (MStV).
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