Mord wegen besserer Kleidung (Egeln, 1801) von Wolfgang Krüger

Marie Sophie Magdalene Fabian, geboren am 12. Juni 1776 in Kochstedt, wuchs in den ärmsten Verhältnissen auf. Ihre Mutter starb sehr früh, der Vater heiratete dann erneut und ernährte sich und die Familie durch Bettelei, wurde aber eines Morgens erfroren auf dem Felde gefunden. Mit siebzehn verdingte sich das Mädchen als Dienstmagd, hielt es jedoch nie länger an einer Stelle aus. Sie hatte schließlich die Absicht, in Quedlinburg in Stellung zu gehen, wo ihre Schwester verheiratet war. Doch dort wurde sie wegen ihrer zerschlissenen Kleidung abgewiesen. Eine bessere konnte sie sich aber nicht leisten. Da kam ihr der Gedanke, eine beliebige weibliche Person zu ermorden und sich in den Besitz ihrer Kleidung zu setzen. Mehrmals versuchte sie, junge Mädchen aus der Verwandtschaft an eine einsame Stelle zu locken, sie umzubringen und ihnen die Kleider abzunehmen. Doch alle verspürten keine Lust, mit der Fabian zu gehen. Weiterlesen →

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Die Weißen Frauen – ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Aberglaubens

Geheimnisvoll und fast schon mit einer gewissen morbiden Erotik umgeben wirken die Weißen Frauen auf uns, deren Überlieferungen sich in ganz Thüringen finden. Die berühmteste Weiße Thüringerin aber ist zweifellos die Gräfin Kunigunde von Orlamünde. Weiterlesen →

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Todesurteile in der DDR 1959 bis 1981 – zusammengestellt von Wolfgang Krüger

Alle Vollstreckungen in Leipzig (bis 1967 mit dem Fallbeilgerät, ab 1968 durch Erschießen). Weiterlesen →

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Fallbeile in LKW? Ein Kommentar von Wolfgang Krüger

Den BILD-Artikel vom 15. März 1977 darf man getrost unter „Märchen“ ablegen. Wer weiß, wie viel Alkohol der „ehemalige Häftling von drüben“ konsumiert oder wieviel ihm das „Volksbildungsblatt“ für seine abenteuerliche Geschichte gezahlt hat!

Der Mörder Ralf (nicht Rolf) Albert ist verbürgt. Er wurde am 14. Februar 1966 vom Bezirksgericht Dresden wegen Raubmordes zum Tode verurteilt und am 8. Juli 1966 in der Strafvollzugsanstalt in Leipzig mit dem Fallbeilgerät hingerichtet. Seit 1960 diente das Leipziger Gefängnis als zentrale Hinrichtungsstätte der DDR und löste damit Dresden als alleinige Richtstätte für Enthauptungen ab.

Daß Hinrichtungen mit einem Fallbeil im fahrenden Lastwagen vollzogen worden sein sollen, ist völlig absurd. Warum sollten die Justizbehörden diesen irrsinnigen Aufwand betrieben haben, wenn Leipzig zur alleinigen Richtstätte bestimmt worden war?

Und noch etwas anderes macht stutzig:

„In diesen 270 Tagen wurden etwa 18 bis 20 Menschen geköpft.“ In einem Dreivierteljahr 20 Hinrichtungen? So blutrünstig war die DDR nun auch wieder nicht! Die jährliche Hinrichtungsrate betrug in den 1960er Jahren 3,8 (bei 38 Vollstreckungen). Und: verurteilte Mörder warteten in der Regel ein halbes Jahr oder länger auf ihre Hinrichtung, ein Berufungsverfahren samt anschließender Gnadeninstanz konnte nicht in einem Monat bewältigt werden!

„Meistens sind es Mörder, die unter dem Fallbeil sterben“, schrieb BILD im Jahre 1977. Dabei war es wohl der Märchenredaktion der BILD unbekannt, daß die DDR bereits im Juli 1968 ein neues Strafgesetzbuch einführte, in dem die Vollstreckung der Todesstrafe nach sowjetischem Vorbild (Genickschuß) vorgeschrieben war und das Fallbeil nicht mehr benötigt wurde. Seit 1968 war das Erschießen die alleinige Hinrichtungsmethode im SED-Staat. Und: im Jahr des BILD-Artikels (1977) gab es keine einzige Hinrichtung!

Bei den erwähnten Delinquenten Rolf Czepernick und Paul Peisker handelt es sich um Ernst Zepernick (enthauptet in Leipzig am 19. April 1967) und Lothar Peisker (enthauptet in Leipzig am 11. August 1967). Beide wurden vom Bezirksgericht Gera zum Tode verurteilt.

Ein weiterer „Höhepunkt“ des BILD-Artikels: „Neuerdings hat das DDR-Regime auch eine feste Hinrichtungsstätte in Torgau gebaut. Es ist eine Halle, die Verurteilten werden erschossen.“ Was soll die Faszination mit Torgau? Es gab in der DDR-Zeit weder Todeszellen in Torgau noch wurden dort Hinrichtungen vollzogen. Alle Erschießungen fanden seit 1968 in der zentralen Richtstätte in Leipzig statt.

Man muß BILD zugute halten, daß die Zeitung 1977 noch weitgehend im Dunkeln tappte, was die Todesstrafe in der DDR anbelangte. Sie verließ sich auf abenteuerliche Gerüchte, die sie nicht überprüfen konnte. Heute, 22 Jahre nach dem Anschluß der DDR an die BRD, wissen wir es dank der Birthler-Unterlagen, mehrerer im SPIEGEL und anderen Periodika erschienener Beiträge und verschiedener Websites besser.

Wolfgang Krüger

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Die französischen Bagnos – Teil 3

„Einen Theil des Tages arbeiten sie unter freiem Himmel mit freien Arbeitern. So schwer dieselbe immer sein mag, diese Anstrengung ist ihnen gesundheitsdienlich; am Abend aber schließt man sie in diesen traurigen Sälen ein. Die Nacht über sind sie mittelst einer eisernen Stange einer gegen den andern an ein hölzernes Bett angeschlossen, so daß sie keine einzige Bewegung machen können. Indeß bleibt noch eine letzte Vorsichtsmaßregel zu ergreifen, um die Flucht noch schwieriger zu machen: die Galeerensklaven tragen alle an den Füßen Eisen und sie sind mit einer Kette von etwa drei Fuß Länge paarweise an einander geschmiedet. Unsere Zeichnung, welche die Einschmiedung darstellt, bedarf keiner Erklärung; die Schmiede sind ebenfalls Galeerensklaven.“ Weiterlesen →

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Die französischen Bagnos – Teil 2

„Eine an Zahl sehr schwache Verwaltung hat das schwere, aber wichtige Amt die Verbrecher zusammen zu halten, zu verwenden und zu bewachen; für ihre Nahrung und Kleidung zu sorgen; die geringen Löhne auszuzahlen, welche für die schwierigsten Arbeiten bewilligt sind; die Vergehen zu bestrafen und für gute Aufführung zu belohnen; die etwaigen Beschwerden entgegen zu nehmen und darüber zu richten; den Briefwechsel mit den Angehörigen der Verbrecher zu führen; die genaueste Rechnung von einem ebenso umständlichen als verwickelten Dienste abzulegen; ununterbrochen die Verbindung mit allen Behörden des Reichs, den Marine=, Civil=, Militair= und richterlichen Behörden zu unterhalten, und endlich alle die unzähligen Einzelheiten zu besorgen, welche man sich leicht denken kann, wenn es sich um eine Masse von 3 bis 4000 Verbrechern in einem und demsleben Gefangenenhause handelt. Weiterlesen →

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Die französischen Bagnos – Teil 1

Sehr schöne Bildquellen und umfangreiche Texte zu den französischen Bagnos liefert die Illustrirte Zeitung von 1845 (Band IV, Nr. 89, S. 167-173). Wir stellen den Beitrag hier vor.

„Die Errichtung der Bagnos ist nicht neu. Die Galeeren, welche aus den ältesten Zeiten herstammen, wurden abgeschafft, als dieselben in Folge der bedeutenden Veränderungen, welche die Zeit bei den verschiedenen Seewesen Europa`s einführte, für den Dienst unbrauchbar wurden und man den Gedanken faßte, die zu Kettenstrafe verurtheilten Verbrecher zu den Hafenarbeiten zu verwenden. Seitdem man sie nicht mehr als Ruderknechte brauchte, wurden sie zur Ausrüstung und Abtakelung der Schiffe, sowie zum Neubau derselben, zu hydraulischen Arbeiten, zum Graben von Bassins, zur Legung von Quais und Landungsplätzen, genug zu Zwangsarbeiten in allen Werkstätten, auf den Straßen und für die Hafenmagazine verwandt. Zu diesem Zwecke mußten große Häuser gebaut werden, in denen die Verbrecher untergebracht und bewacht werden konnten. Solcherweise entstanden auf den Befehl Ludwig`s XV vor beinahe hundert Jahren, im Jahre 1748, die Bagnos. Bei der Einrichtung dieser neuen eigenthümlichen Gefängnisse wurden sogleich die strengsten und bis in das kleinste gehenden Sicherheitsmaßregeln getroffen, und man muß es der französischen Verwaltung zum Ruhme nachsagen, daß immer ausgezeichnete Beamte an der Spitze der Häfen standen, welche sich die Verbesserung der Bagnos zur heiligsten Aufgabe machten und die größte Aufmerksamkeit darauf richteten.“

Bild 1: Ankunft der Galeerensklaven. Weiterlesen →

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Wenn der Henker im Todesauto nach Torgau kommt…

Auf meiner Suche nach kriminalhistorischen Quellen jeglichster Art stieß ich auch auf einen Zeitungsartikel der BILD vom Dienstag, dem 15. März 1977. Nun sollte man ganz quellenkritisch an den Sachverhalt herangehen (auf den Wahrheitsgehalt konnte ich ihn nicht überprüfen), ein Kuriosum stellt er allemal dar.

Der Text stammt von C. Christiansen und wurde unter dem thema des Tages – Hinrichtungen in der „DDR“ veröffentlicht.

Auf einem Lastwagen läßt Ost-Berlin seine Mörder köpfen

In der Todeszelle des „DDR“-Zuchthauses Torgau (Elbe) weckte kurz nach 2.30 Uhr früh der Aufseher, den alle den „groben Gottlieb“ nannten, den 20jährigen Mörder Rolf Albert: „Albert! Es ist soweit!“ Albert schlug wild um sich und schrie: „Hilfe! Rettet mich!“ Die Wärter schleppten ihn nach draußen – in einen Lastwagen. Sie verbanden ihm die Augen und fesselten ihn an eine senkrechte Wand im geschlossenen Lastwagen. Diese Wand wurde in die Waagerechte gekippt. Es war drei Uhr. Ein Mann im dunklen Anzug nickte. Der Motor heulte auf. Das Fallbeil sauste von der Decke und durchschlug Alberts Hals. Das Todesurteil war vollstreckt. Zum erstenmal enthüllt ein ehemaliger Häftling von drüben das blutige Sterben der „DDR“-Todeskandidaten in fahrbaren Hinrichtungsstätten. Wolfgang H. (37) saß 270 Tage lang in der Torgauer Todeszelle, weil er mehrere Gefängnisrevolten angezettelt hatte. Er wurde nicht zum Tode verurteilt, aber als großes Sicherheitsrisiko eingestuft. Wolfgang H.: „In diesen 270 Tagen wurden in Torgau etwa 18 bis 20 Menschen geköpft.“ Immer wenn abends gegen 23 Uhr der heulende Ton des luftgekühlten Lastwagenmotors zu hören war, wußten die Insassen: der Todeswagen kommt. Es war ein grüner Armeelastwagen vom Typ „G-5“, der in der Nähe des Wachhäuschens geparkt wurde.

Die zum Tode Verurteilten schlafen auf einer Pritsche mit Strohsack – höchstens 40 Nächte, bis das Urteil vollstreckt wird. Ihre Zellen liegen im Erdgeschoß – durch Stahlwände vom übrigen Trakt getrennt. Jede Todeszelle ist mit Stahlstäben vergittert. Davor sitzt ein Wärter, der mit vielen Spiegeln vier Häftlinge mit einem Blick beobachten kann. Vor dem Gang zum volkseigenen Schafott dürfen die Todeskandidaten keinen letzten Willen äußern. Es gibt auch keine Henkersmahlzeit und keinen Beistand eines Pafrrers. Paragraph 60 des „DDR“-Strafgesetzbuches erlaubt die Todesstrafe. Aber die einzelnen Fälle verschweigt das „DDR“-Regime seiner Bevölkerung. Meistens sind es Mörder, die unter dem Fallbeil sterben.

Der 20jährige Rolf Albert hatte bei Dresden ein 12jähriges Mädchen vergewaltigt und erwürgt. Rolf Czepernick (30) erstickte eine alte Frau mit einem Kissen. Paul Peißker versetzte als Vampir im Raum Gera junge Mädchen in Schrecken. Zuletzt biß er einer Schülerin in die Halsschlagader. Sie alle wurden im Lastwagen „G-5“ enthauptet. Neuerdings hat das „DDR“-Regime auch eine feste Hinrichtungsstätte in Torgau gebaut. Es ist eine Halle, die Verurteilten werden erschossen.

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Das Fallbeil, das Geschichte schrieb (Teil 2)

Es begann mit den Septembermorden an den Royalisten, die nicht eher aufhörten, bis am 21. Januar 1793 das Haupt des Königs fiel. Dieselbe Guillotine machte 9 Monate später, am 14. Oktober, der unglückseligen Maria Antoinette ein Ende, die stumm und tapfer das Todesurteil des Revolutionstribunals hinnahm und das Blutgerüst, als sie es bestieg, verächtlich bespuckte. Und immer schlimmer wurde das Blutvergießen im Streit der Revolutionäre untereinander. Unter dem historischen Fallbeil starben 1794, von Robespierre zum Tode verurteilt, Hébert und Danton. Aber auch den grausamen Robespierre selbst schonte das Schicksal nicht. Er mußte seinen Kopf am 27. Juli 1794 unter dasselbe Fallbeil legen, das im Jahre zuvor den König enthauptet hat.

Französische Guillotine auf einer historischen Ansichtskarte, Sammlung Kirchschlager

Von tapferen und zitternden Todeskandidaten kann das mordende Messer erzählen. Von der Frau, die tobte und schrie und noch auf dem Blutgerüst um Gnade flehte, bis man ihr Haupt an den Haaren auf den Richtblock zerrte – es war die berühmte Madame Dubarry – und von jener mutigen Gräfin, die den Henker ohrfeigte, weil er sie in ihrem letzten Gebet unterbrechen wollte. Nur ein einziges Mal versagte die Hinrichtungsmaschine. Es war, als ein 16jähriges Mädchen, die Enkelin des königlichen Finanzministers, geköpft werden sollte, deren Schönheit und Unschuld sogar den schaulüsternen Pöbel rührte. Bei der Auslösung versagte, ob durch Zufall oder Absicht ist unbekannt geblieben, der Hebel. Man brachte die Verurteilte wieder zurück in den Kerker. Als man ihr am nächsten Tage mitteilen wollte, daß sie begandigt sei, fand man sie an einem Betthaken erhängt vor.

Französische Guillotine auf einer historischen Ansichtskarte, Sammlung Kirchschlager

Nun also setzt der Wettstreit ein um den Besitz dieses Dokumentes einer blutigen Zeit. Das französische Revolutionsmuseum Carnevalet, dessen einzigartige historische Sammlung aus den Tagen der Revolution weltberühmt ist, macht große Anstrengungen, um in den Besitz der Guillotine zu kommen. Wahrscheinlich wird es aber die Angebote amerikanischer Sammler, die in großer Zahl einlaufen, nicht überbieten können. Unter den Agenten, die sich bemühen das Stück zu erwerben, soll sich auch ein Vertrauensmann Henry Fords befinden. Ein kanadischer Millionär und ein New Yorker Sammler haben telegraphisch 15 000 Dollar geboten. Wieviel Anziehungskraft hat doch so ein schartiges Stückchen Eisen, das vor 150 Jahren täglich vom Blut der Verurteilten gerötet wurde! A. B.

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Das Fallbeil, das Geschichte schrieb (Teil 1)

Die Unterhaltungs-Beilage der „Oberlausitzer Tagespost“ vom 27. Februar 1936 (5. Jahrgang, Folge 49, Sammlung Kirchschlager) enthält unter der Überschrift „Frankreichs historische Guillotine wird versteigert“ eine interessante Meldung, die wir vollständig wiedergeben wollen:

Eine überraschende Nachricht erregt die Welt der Sammler: Eines der blutdurchtränktesten Objekte der Weltgeschichte wird versteigert: Die historische Guillotine aus der französischen Revolution, unter derem Beil der Kopf Ludwig XVI. fiel. Diese grauenvolle Hinrichtungsmaschine, deren Messer stumpf und schartig geworden ist im Laufe der anderthalb Jahrhunderte, hat eines der grausamsten Kapitel der Weltgeschichte geschrieben; unzählig sind die Opfer, die sie forderte. Aristokraten und Royalisten, Girondisten und Jakobiner, Generäle und Soldaten, Fürstinnen und Marktfrauen haben unter dem Beil des Schreckens ihren letzten Seufzer getan, und so wundert man sich nicht darüber, daß, sofort nachdem die beabsichtigte Versteigerung bekannt wurde, ein heftiger Wettstreit von Sammlern aus allen Weltteilen um den Besitz der historischen Köpfmaschine einsetzte.

Fallbeil auf einer historischen Ansichtskarte, Sammlung KirchschlagerFallbeil auf einer historischen Ansichtskarte, Sammlung Kirchschlager

Seit dem Jahre 1893 befand sich das Beil dieser Guillotine im Besitz eines Brüsseler Sammlers, in dessen Hände es auf abenteuerliche Weise gelangt ist. Der Mann hatte sich den Besitz des Stückes eine große Summe kosten lassen und blieb Jahrzehnte hindurch gegenüber den verlockendsten Angeboten, die hauptsächlich aus Amerika kamen, standhaft. Nun, nach seinem Tode, wollen es die Erben zur Versteigerung bringen. An der Echtheit des historischen Stückes ist nicht zu zweifeln. Es handelt sich um ein etwa 35 Zentimeter langes Fallbeil, das auf einem schwarzen Sockel ruht, der die Inschrift trägt: „Mit diesem Beil wurde am 21. Januar 1793 Ludwig XVI. hingerichtet.“

Deutscher Kupferstich von der Hinrichtung Ludwig XVI., Sammlung KirchschlagerDeutscher Kupferstich von der Hinrichtung des Königs Ludwig XVI. von Frankreich, Sammlung Kirchschlager

Es existiert zu der furchtbarsten Hinrichtungsmaschine der Neuzeit eine sorgfältig geführte Chronik, die ebenfalls im Besitz des Brüsseler Sammlers ist. Beinahe 100 Jahre befand sich nämlich die historische Guillotine im Hause der Pariser Scharfrichter. Nach alter Tradition vererbte sie sich in der Scharfrichterfamilie Roch fort, und die Aufzeichnungen wurden sorgfältig aufbewahrt. Die Witwe des letzten Scharfrichters Roch wollte das Stück im Jahre 1883 verkaufen, damals aber fand sich merkwürdigerweise kein Käufer, und sie gab es einem Alteisenhändler. Ein Journalist entdeckte zufällig bei diesem Manne das Fallbeil, ließ sich von Frau Roch das Buch aushändigen und veröffentlichte darüber einen Artikel. Nun erst begann das Wettrennen der Sammler. Der Brüsseler Sammler siegte und brachte das Mordgerät der französischen Revolution im Triumph nach Hause.

Aus den von den Pariser Scharfrichtern aufbewahrten Aufzeichnungen läßt sich ein Blick tun in die blutigen Jahre 1792-1794. Am 20. März 1792 erblickte die historische Guillotine das Licht der Welt. Das heißt, an jenem Tage beschloß die Nationalversammlung auf einen Vorschlag des Arztes Joseph Ignatz Guillotin, „die Enthauptungen in Zukunft mittels einer Maschine vornehmen zu lassen“. Nach einem Sachverständigenbericht des Arztes Antoine Louis wurde die Maschine in Auftrag gegeben und von Louis zusammen mit dem deutschen Mechaniker Schmitt konstruiert. Sie hieß sogar anfänglich nach ihrem Erbauer „Louisette“. Der Volksmund taufte sie jedoch bald nach ihrem geistigen Urheber „Guillotine“. Am 22. September 1792, mit dem Beginn des Nationalkonventes, trat das neue Fallbeil zum erstenmal in Aktion. Seitdem gab es keinen Tag mehr, an dem sich das Messer nicht rötete von dem Blut seiner Opfer.

Guillotine zeigt dem Convent das Modell der Guillotine, Zeitungsillustration des 19. Jahrhunderts nach einem Ölgemälde von Herterich, Sammlung Kirchschlager

Fortsetzung folgt!

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